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Das Stadtgespräch September 2018

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50 BEKANNTMACHUNGEN

50 BEKANNTMACHUNGEN Das Stadtgespräch Standesamtliche Nachrichten Vom 16.07.2018 – 15.08.2018 Standesamtsberzirk Rheda-Wiedenbrück Eheschließungen: Tanja Mußenbrock und Jens Peterburs, Bismarckstr. 9; Priscila de Souza Lemos, Karlstr. 5 und Peter Martin, Hüfferstr. 10; Natalia Albrandt und Marcus Meyer, Varenseller Str. 2; Lena Gerling, Akazienweg 4, Rietberg und Patrick Tobias Sander, Tarrheide 85, Gütersloh; Stephanie Schneider und Sascha Lörx, Stukendamm 58, Langenberg; Daniela Enklaar und Mark Martyn White, Hellingrottstr. 53; Jessica Schwarzkopf und Fred Degener, Engernstr. 16; Gabriela Aras, Bäckerkamp 6 d, Gütersloh und Haskiel Stefanus, Auf der Bitterhorst 17; Pia Katharina Maasjosthusmann und Maik Wolke, Wiesenstr. 21; Judith Marie Nonnemann und Fabian Schmeichel, Flachsweg 8, Gütersloh; Olivia Pawicki und Gregor Paul Rogocki, Heinrich-Heine-Str. 34; Svenja Grosser und Matthias Fabian, Rijksweg 35, AE Wittem, Niederlande; Stefanie Rosendahl und Patrick Dettke, Königsberger Str. 8 Breite Straße 9 33378 Rheda-Wiedenbrück Tel 05242 902000 www.michels-bestattungshaus.de Schalten Sie Familienanzeigen wie zur Geburt, rundem Geburtstag, Einschulung und Co. im Stadtgespräch. Rufen Sie uns an: 40810! Sterbefälle: Katharina Weber geb. Schmidt; Reitäckerstr. 18; Heinrich Bernhard Schmidt, Am Hamelbruch 54 a; Anneliese Therese Krink geb. Marks, Parkstr. 1; Margarete Adele Maria Wieschhues geb. Wacker, Goldbrink 7; Heinz Walter Reich, Albert-Einstein-Weg 16, Langenberg; Siman Sinnappu, Ringstr. 11; Elisabeth Dreismann geb. Pagenkemper, Von-Galen-Str. 10; Hanna Katharine Luise Schoening geb. Lohmann, Sieboldstr. 2; Andrea Maria Stradtmann geb. Grund- kötter, Augustin-Wibbelt-Str. 39; Walter Linnenbrink, Lippstädter Str. 104 a; Anna Warkentin geb. Petkau, Nonenstr. 23; Ruby Helena Wenham-Hustert geb. Wenham, Pommernstr. 5; Charlotte Josefa Seppelt, geb. Posnanski, Parkstr. 1; Else Magdalena Habrich geb. Srocke, Heidbrinkstr. 2; August Heinrich Aloysius Frankrone, Ringstr. 11; Gerd Rainer Poese, Ringstr. 154; Ursula Elisabeth Stafflage geb. Krane, Hellingrottstr. 89

GESCHÄFTLICHES 51 anzeigen IMMOBILIENKAUF Keine Grunderwerbsteuer auf Küche und Markise Petra Andrews Der Kläger hatte ein Einfamilienhaus erworben. Im notariellen Kaufvertrag wurde vereinbart, dass von dem Kaufpreis 9.500,– € auf die mitverkaufte Einbauküche und Markisen entfielen. Gleichwohl erhob das Finanzamt auch auf diesen Teilbetrag Grunderwerbsteuern, weil es die Auffassung vertreten hat, der vereinbarte Preis sei zu hoch. Der Kläger hat mit seiner Klage geltend gemacht, dass zu Unrecht der Kaufpreis von 9.500,– € für die mitverkaufte Einbauküche und die Markisen in die Gegenleistung bei der Ermittlung der Grunderwerbsteuer einbezogen worden sind. Das Finanzamt hielt den Preis für die Gegenstände zu hoch und vertrat die Auffassung, dass es dem Kläger nur darum gegangen sei, die Grunderwerbsteuer zu sparen. Das Finanzgericht Köln führt in seiner Entscheidung aus: Werden zusammen mit einer Immobilie gebrauchte, bewegliche Gegenstände verkauft, wird hierfür keine Grunderwerbsteuer fällig. Dies gilt für Gegenstände, die werthaltig sind, und wenn keine Anhaltspunkte für unrealistische Kaufpreise bestehen. Nach Auffassung des Finanzgerichts Köln hat das Finanzamt im vorliegenden Fall zu Unrecht die im notariellen Kaufvertrag vereinbarten 9.500,– € für die im Vertrag bezeichneten beweglichen, gebrauchten Gegenstände in die Gegenleistung miteinbezogen. Zur Gegenleistung im Sinne des § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG rechnet jede Leistung, die der Erwerber als Entgelt für die Veräußerung des Grundstücks gewährt. Damit scheiden als Gegenleistung solche Leistungen des Erwerbers aus, die nicht den der Grunderwerbsteuer unterliegenden Rechtsvorgang betreffen, insbesondere für eine andere Leistung aufgewendet werden als für die Verpflichtung, Besitz und Eigentum an dem Grundstück zu verschaffen. Das Finanzgericht führt in seinem Urteil weiter aus, dass die in einem Kaufvertrag gesondert vereinbarten Kaufpreise grundsätzlich der Besteuerung zugrunde zu legen seien, dies gelte solange, wie keine Zweifel an der Angemessenheit der Preise bestünden. Das Finanzamt müsse nachweisen, dass für die beweglichen Gegenstände keine realistischen Verkaufswerte angesetzt worden seien. Schließlich handele es sich um steuerbegründende Umstände, für die das Finanzamt die Feststellungslast trage. Weder die amtlichen Abschreibungstabellen noch die auf Verkaufsplattformen für gebrauchte und ausgebaute Gegenstände geforderten Preise seien hier zur Ermittlung des Wertes als Maßstab geeignet. Petra Andrews Rechtsanwältin für Familienrecht in der Kanzlei Swienty · Granas · Döring & Collegen, Rheda-Wiedenbrück IMPRESSUM: Verlag/Herausgeber: M.E. Verlag GmbH & Co. KG Michael Ebeling Anschrift für Redaktion und Verlag: Hauptstraße 21, 33378 Rheda-Wiedenbrück, Tel. 05242 / 40810, Fax 05242 / 408150 info@meverlag.de · www.das-stadtgespraech.de Mitarbeiter an dieser Ausgabe: Birgit Ebeling, Eva Lange, Thomas Beller, Sarina Schiller, Lousia Kok Anzeigenleitung: Birgit Ebeling & Sarina Schiller Titelbild: Yellow Stocking – shutterstock.com Druck: Bonifatius GmbH, Karl-Schurz-Str. 26, 33100 Paderborn Verteilung: durch Boten Verbreitete Auflage: 22.500 an die Haushalte in Rheda-Wiedenbrück (einschl. der Ortsteile), kostenlos Druckauflage: 22.750 Exemplare Erscheinungsweise: monatlich Es gilt die Preisliste 02/2017 Preise unverändert seit 07/2011 Lösung von Dr. Hugos Kinderseite (S.46) Hast du unser Äffchen gefunden? Das Stadtgespräch wird als Monatsmagazin mit großer Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit bearbeitet. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit wird nicht übernommen. Jegliche Ansprüche müssen abgelehnt werden. Namentlich gekennzeichnete Artikel stimmen nicht unbedingt mit der Meinung des Herausgebers überein. Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos und Druckvorlagen wird keine Haftung übernommen. Die Veröffentlichung und Kürzung derselben behalten wir uns vor. Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers. Dies gilt insbesondere für Anzeigen. Für eventuelle Schäden durch fehlerhafte oder nicht geschaltete Anzeigen oder Beilagen wird Haftung nur bis zur Höhe des entsprechenden Anzeigen- bzw. Beilagenpreises übernommen. Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil dieser Zeitschrift darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages vervielfältigt oder verbreitet werden. Unter dieses Verbot fällt insbesondere die gewerbliche Vervielfältigung per Kopie, die Aufnahme in elektronische Datenbanken und die Vervielfältigung auf CD-Rom.

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