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Das Stadtgespräch September 2016

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42 Das

42 Das Stadtgespräch BLÜHPFLANZEN FÜR BIOGAS Ergänzung zum Mais etabliert sich Seit nunmehr drei Jahren fördert der Kreis Gütersloh in Kooperation mit der Biologischen Station Gütersloh/Bielefeld und der Landwirtschaftskammer NRW den Anbau einer Energiepflanzenmischung, die aus 25 blühenden Wild- und Kulturpflanzen besteht. Ziel des Projektes ist es, eine weitere Anbauoption für die spätere Nutzung in der Biogasanlage zu bieten. Im Vergleich zu gängigen Energiepflanzen wie Mais oder Getreide stehen dabei vor allem die ökologischen Effekte im Vordergrund. Im vergangenen Jahr las Konrad Steinlage aus Rietberg-Druffel in der Zeitung einen Bericht über das Energiewildpflanzenprojekt und meldete sich bei der Koordinierungsstelle Energie und Klima des Kreises Gütersloh. Nach einer Beratung zur Bewirtschaftung der Pflanzen sowie den bisherigen ökonomischen und ökologischen Erfahrungen, entschloss sich die Familie Steinlage die vom Kreis geförderte Saatmischung auf knapp acht Hektar auszusäen. Nach der Aussaat bleiben die Flächen für mindestens fünf Jahre bestehen und müssen nur einmal im Jahr geerntet und gedüngt werden – für den Landwirt bedeutet das deutlich weniger Aufwand als zum Beispiel beim Mais. Dieses Jahr entstand dann zum ersten Mal das bunte Blütenmeer – einmal direkt neben der Biogasanlage in Rietberg, aber auch auf den betriebseigenen Flächen an der Bogenstraße in Verl. Bis zur Ernte haben die Energiewildpflanzen das Frühjahr und den Sommer über vielen unterschiedlichen Tieren eine Heimat geboten. Niederwild wie Feldhasen oder Rehe und Vögel konnten die lange Zeit ohne jegliche Störung durch landwirtschaftliche Maschinen zum Beispiel für den Nachwuchs nutzen. An den vielen verschiedenen Blüten haben sich zudem tausende Insekten, wie Bienen Der erste Anhänger bei der Ernte der blühenden Pflanzen war schnell gefüllt. Foto: Kreis Gütersloh oder Schmetterlinge, erfreut. Um neben den ökologischen und visuellen Vorteilen die ökonomische Nutzung in der Biogasanlage zu gewährleisten, wurden die Energiewildpflanzen nun abgeschnitten und zerkleinert. Danach wird das Substrat in der Biogasanlage Steinlage genutzt, wo grüner Strom und grüne Wärme für die Energiewende und den Klimaschutz erzeugt werden. Der nach dem Gärprozess verbleibende Substratrest wird anschließend wieder als Dünger auf die Energiewildpflanzenflächen aufgebracht und der Kreis- lauf schließt sich. Im Kreisgebiet beteiligen sich mittlerweile neun Landwirte auf insgesamt 25 Hektar an dem Kooperationsprojekt. Es können sich nach wie vor weitere interessierte Landwirte anschließen, der Fokus liegt für die kommenden drei Jahre aber eher auf der Auswertung der Erträge sowie den Auswirkungen auf den Artenschutz. Für weitere Informationen zu den Energiewildpflanzen steht Henning Korte vom Kreis Gütersloh unter 05241-85 2764 oder Henning. Korte@gt-net.de zur Verfügung. EIN PASSIONIERTER VOGELZÜCHTER Mehrfacher Deutscher Meister (Kem) 50 Jahre Vogelzucht – das ist ein Jubiläum, auf das der nun bald 75-jährige Vogelfreund Hans-Jürgen Sosnowski in diesem Jahr mit Stolz blicken kann. Er gewann 30mal bei den Deutschen Meisterschaften. Zehnmal holte er den Titel des Deutschen Vizemeisters. Einmal kam er bei einer Weltschau in Belgien auf den dritten Treppchenplatz und viermal wurde er Verbandsmeister von OWL. Die Landesgartenschau motivierte ihn seinerzeit, eine Voliere im heutigen Flora Westfalica-Park zu errichten. Eine weitere Voliere baute er an der Parkschule. Hans-Jürgen Sosnowski in seiner Voliere an der Parkschule

43 SCHORNSTEINFEGERRECHT Feuerstätten- Prüfung kann Leben retten Eine regelmäßige Reinigung und Überprüfung von Feuerstätten in Wohnimmobilien dient nicht nur dem vorbeugenden Brandschutz, sondern spart dem Eigentümer auch unnötige Kosten. Mit der gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfung der Betriebs- und Brandsicherheit durch einen Schornsteinfeger sollen lebensgefährdende Kohlenmonoxid-Unfälle sowie Rußbrände verhindert werden. Die Abstände und Abläufe regeln das Schornsteinfegerrecht sowie der individuelle Feuerstättenbescheid. Haus- und Wohnungseigentümern mit kehr- und überprüfungs-pflichtigen Feuerungsanlagen gewährt das aktuelle Schornsteinfegerrecht verschiedene Rechte, legt ihnen aber auch Pflichten auf. Dazu gehört es, die im Feuerstättenbescheid geforderten Schornsteinfegerarbeiten fristgerecht vornehmen zu lassen und dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger innerhalb von 14 Tagen nach dem festgesetzten Termin mit dem vorgeschriebenen Formblatt nachzuweisen. Weiterhin ist dieser bei Änderungen an Feuerungsanlagen, zum Beispiel beim Kesseltausch, unverzüglich zu benachrichtigen, damit die erforderliche Bauzustandsbesichtigung, als »Abnahme« bekannt, durchgeführt werden kann. Diese Pflichten sind seit der gesetzgeberisch gewollten Stärkung der Selbstverantwortung in nicht wenigen Fällen vernachlässigt worden. Das stellte die Abteilung Ordnung des Kreises Gütersloh gemeinsam mit der Schornsteinfegerinnung fest. Sollte ein anderer Schornsteinfegerbetrieb als der bevollmäch- tigte Bezirksschornsteinfeger beauftragt worden sein, hat der Eigentümer dafür zu sorgen, dass dieser die fach- und fristgerechte Durchführung auf einem gesonderten Formblatt nachweist. Der Eigentümer ist außerdem verpflichtet, das ausgefüllte, sowie unterschriebene Formular fristgerecht an den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger zu senden. Geschieht dies nicht, setzt die Abteilung Ordnung des Kreises Gütersloh mit einem Zweitbescheid eine neue Frist für die Durchführung der Schornsteinfegerarbeiten. Verstreicht auch diese Frist ergebnislos, lässt die zuständige Behörde die Schornsteinfegerarbeiten zwangsweise durchführen. Um diese zusätzlichen Kosten zu vermeiden, sollten die Schornsteinfegerarbeiten termingerecht durchgeführt und nachgewiesen werden. Einzelheiten zu den Regelungen enthält das Informationsblatt auf der Internetseite der Abteilung Ordnung des Kreises Gütersloh (www.kreis-guetersloh. de, Ordnung, Sicherheit und Ordnung).

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