Aufrufe
vor 2 Jahren

Das Stadtgespräch Rheda-Wiedenbrück Ausgabe März 2022 auf Mein Rheda-Wiedenbrück

  • Text
  • Wwwmeinrhwdde
  • Berufsbezeichnung
  • Immobilie
  • Stadt
  • Rheda
  • Menschen
  • Ausbildung
Das Stadtgespräch Rheda-Wiedenbrück Ausgabe März 2022 auf Mein Rheda-Wiedenbrück

Wir stehen Ihnen im

Wir stehen Ihnen im Trauerfall persönlich zur Seite Auf der Schulenburg 43a | 33378 Rheda-Wiedenbrück Fon 05242/44375 | bestattungen-detemple.de Standesamtliche Nachrichten Vom 1.1.2022 – 31.1.2022 Standesamtsbezirk Rheda-Wiedenbrück Nachfolgend sind nur die Personenstandsfälle aufgeführt, zu denen die Beteiligten ihr Einverständnis gegeben haben: Eheschließungen: Leandro Kremp und Jessica-Dakota Brück Sterbefälle: Harald Sudhölter | Heidemarie Mathilde Kemmler geb. Schulze Vitus Christoph Schürmann | Katharina Engelmeier | Maria Ewers geb. Brormann | Ralf Mersch | Ruth Gunhilde Rückamp geb. Müller Christoph Hugo Manefeld Berichtigung der Veröffentlichung eines Personenstandsfalls aus Dezember 2021: Verstorben ist Herr Albert Siefert. Versehentlich wurde der Name Walburga Siefert als verstorbene Person veröffentlicht. Breite Straße 9 33378 Rheda-Wiedenbrück Tel 05242 902000 www.michels-bestattungshaus.de Renate Heyßel geb. Ulbricht * † 23. 06.1934 - 19. Dezember 2021 In Dankbarkeit nehmen wir Abschied von unserer lieben Mutter, Schwiegermutter, Oma und Uroma. Matthias Heyßel mit Familie im Namen aller Angehörigen Die Beisetzung fand im engsten Familienkreis statt. Trauerfloristik Jetzt auch online: Aussuchen, bestellen, liefern lassen Schalten Sie Familienanzeigen wie zur Geburt, rundem Geburtstag, Einschulung und Co. im Stadtgespräch. Rufen Sie uns an: 40810! www.blumenhaus-wagner.de 46 Das Stadtgespräch

D Die Übertragung von Immobilien an die nächste Generation Die Verkehrswerte von Immobilien sind in den letzten Jahren immer weiter gestiegen. Gleichzeitig werden die Immobilienbesitzer statistisch gesehen immer älter, so dass in den nächsten Jahren mehr und mehr Immobilienvermögen auf die nächste Generation übertragen wird. Da die schenkungsteuerlichen Freibeträge in den letzten Jahren nicht erhöht wurden, besteht in vielen Fällen die Gefahr, dass bei entsprechenden Übertragungen an die Kinder Schenkungsteuer entsteht. Es gibt jedoch verschiedene Möglichkeiten, durch frühzeitige Übertragungen die Steuerfreibeträge optimal auszunutzen und gezielt die nächste Generation zu beteiligen. Die Freibeträge bei der Schenkungsteuer betragen pro Elternteil und pro Kind jeweils EUR 400.000 alle zehn Jahre. Soweit dieser Freibetrag überschritten wird, wird Schenkungsteuer fällig. Diese Schenkungsteuer beträgt – in Abhängigkeit zum Wert des übertragenen Vermögens – im Verwandtschaftsverhältnis zwischen Eltern und Kindern bis zu 30 %. Beispiel: Die Mutter überträgt das vermietete Mehrfamilienhaus mit einem Wert in Höhe von EUR 650.000 an ihre Tochter. In diesem Fall beträgt der steuerpflichtige Erwerb EUR 250.000 und die zu zahlende Schenkungsteuer bei einem Steuersatz von 11 % EUR 27.500,00. Diese Steuer wäre zu vermeiden gewesen, wenn die Übertragung zeitlich gestreckt stattgefunden hätte. Häufig ist es jedoch so, dass eine Immobilie nicht bereits zu Lebzeiten übertragen wird, sondern dass die Immobilie mit dem Tod des Eigentümers auf den oder die Erben übergeht. Gerade bei vermieteten Immobilien geschieht dies vor dem Hintergrund, dass der Eigentümer zur Bestreitung des Lebensunterhalts noch die Mieteinnahmen benötigt. Erbschaftsteuerlich ist dieses Vorgehen ungünstig, da der Freibetrag nur einmal ausgenutzt wird. Wie könnte also die Lösung aussehen, wenn auf der einen Seite die Mieteinnahmen noch dem Eigentümer zufließen sollen, auf der anderen Seite aber eine etwaige Steuer möglichst gering ausfallen soll? Dazu bietet sich eine Übertragung unter Vorbehaltsnießbrauch an. Bei entsprechender Ausgestaltung bedeutet dies, dass die Mieteinnahmen noch dem bisherigen Eigentümer zufließen, während das Eigentum bereits auf die nächste Generation übergeht. Beispiel: Die Mutter überträgt das vermietete Mehrfamilienhaus mit einem Wert in Höhe von EUR 650.000 unter Zurückbehaltung eines sog. Vorbehaltsnießbrauchs an ihre Tochter. Der schenkungsteuerliche Wert von EUR 650.000 wird um den Wert des Nießbrauchsrechts gemindert, das in Abhängigkeit vom Alter der Mutter und den durchschnittlichen Mieteinnahmen ermittelt wird. Häufig wird dann keine Schenkungsteuer fällig werden. Die Mutter hat den Vorteil, dass ihr noch die Mieten zufließen, während die Tochter den Vorteil hat, keine Schenkungsteuer zahlen zu müssen. Tritt dann irgendwann der Todesfall ein, so ist das Vermögen der Mutter für erbschaftsteuerliche Zwecke bereits erheblich gemindert, so dass in einer Vielzahl von Fällen eine vollständige Entlastung von Erbschaftsteuerzahlungen eintritt. Robert Bäumker Der Autor ist Steuerberater in der Kanzlei Wortmann & Partner & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Rheda-Wiedenbrück Nicht verzagen Philipps fragen! GmbH Treppe kaputt? Wir kommen! Auch neue Treppen SCAN Wir decken auch sämtliche MICH Baumaßnahmen ab! Wissen & Erfahrung sichern Qualität Auf der Schulenburg 34 Ihr Meisterfachbetrieb 33378 Rheda-Wiedenbrück www.philipps-ihrtreppendoktor.de Tel.: 05242 48652 / Mobil: 0172 9358682 Ihr Dach ist unsere Leidenschaft! IMPRESSUM: • Druck: Bonifatius GmbH, Karl-Schurz-Str. 26, 33100 Paderborn • Verlag/Herausgeber: • Verteilung: durch Boten M.E. Verlag GmbH & Co. KG, Michael Ebeling • Verbreitete Auflage: 22.500 an die Haushalte • Anschrift für Redaktion und Verlag: in Rheda-Wiedenbrück (einschl. der Ortsteile), Nickelstraße 7a, 33378 Rheda-Wiedenbrück, kostenlos Tel. 05242 / 40810, info@meverlag.de • Druckauflage: 22.750 Exemplare www.das-stadtgespraech.de • Erscheinungsweise: monatlich • Titelabbildung: • Es gilt die Preisliste 02/2017 Msnty studioX – shutterstock.com • Preise unverändert seit 07/2011 Das Stadtgespräch wird als Monatsmagazin mit großer Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit bearbeitet. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit wird nicht übernommen. Jegliche Ansprüche müssen abgelehnt werden. Namentlich gekennzeichnete Artikel stimmen nicht unbedingt mit der Meinung des Herausgebers überein. Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos und Druckvorlagen wird keine Haftung übernommen. Die Veröffentlichung und Kürzung derselben behalten wir uns vor. Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers. Dies gilt insbesondere für Anzeigen. Für eventuelle Schäden durch fehlerhafte oder nicht geschaltete Anzeigen oder Beilagen wird Haftung nur bis zur Höhe des entsprechenden Anzeigen- bzw. Beilagenpreises übernommen. Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil dieser Zeitschrift darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages vervielfältigt oder verbreitet werden. Unter dieses Verbot fällt insbesondere die gewerbliche Vervielfältigung per Kopie, die Aufnahme in elektronische Datenbanken und die Vervielfältigung auf CD-Rom. Das Stadtgespräch Anzeige 47

Das Stadtgespräch - Magazin für Rheda - Wiedenbrück

© 2020 lokalpioniere
Impressum / Datenschutz