S Ein außergewöhnliches Hochzeitsgeschenk Stieleichen für ein gesundes Klima (Kem) Jürgen Mokinski überraschte seine Nachbarn Ice Nikolov und Carmen Capretti-Nikolov mit einem außergewöhnlichen Hochzeitsgeschenk. Der Golf-Anlagenbauer hatte erfahren, dass sie zur Straßenseite ihres Unternehmens Euroschliff Stieleichen pflanzen möchten. Er bereitete ihnen gemeinsam mit seiner Frau Marie-Luise eine besondere Freude und schenkte ihnen die für die Pflanzaktion erforderliche Anzahl von fünf Bäumen. Im Kreise der Nachbarschaft pflanzten sie die etwa vier bis fünf Meter hohen und etwa achtzehn Zentimeter im Umfang messenden Eichen entlang des Grundstücks an der Daimlerstraße und Heinrich-Heineke-Straße an. Mit dieser klimafreundlichen Initiative erfüllt das Ehepaar zugleich die Vorgaben des Bebauungsplans »Hof Oldemeyer« als erster Anlieger. Dieser sieht nämlich vor, dass entlang der beiden Gewerbestraßen auf 1(V. l.) Marie-Luise und Jürgen Mokinski, Peter Rapp, Ice Nikolov, Carmen Capretti- Nikolov, Christel und Heinz Horstkötter, kniend Pace Nikolov den privaten Grundstücksflächen Stieleichen zu pflanzen sind. Die Stadtverwaltung war von der Pflanzaktion sofort hellauf begeistert. In Vertretung des aus Termingründen verhinderten Bürgermeisters begleitete der Abteilungsleiter für Grünflächen, Peter Rapp, die umweltbewusste Initiative. Über die großartige Unterstützung aus dem Rathaus freuten sich natürlich Jürgen Mokinski und seine Ehefrau Marie-Luise sowie die beim Pflanzen der Bäume anwesenden Nachbarn. »Ich als Anlieger der Daimlerstraße möchte in meinem Alter von 79 Jahren noch erleben, dass hier die von der Stadt geplante Eichenallee entsteht«, so Jürgen Mokinski. Besonders glücklich wäre er natürlich, wenn sich der nachbarschaftlichen Gemeinschaftsaktion auch die übrigen Anlieger der Daimler- und der Heinrich-Heineke-Straße anschließen würden. 52 Das Stadtgespräch
E Elektronische Kassen ab dem 1. Januar 2020 Ab dem 1. Januar 2020 gelten für bestimmte elektronische Kassen verschärfte Regelungen, die vorsehen, dass jeder aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfall einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet aufgezeichnet (Einzelaufzeichnungspflicht) wird. Diese elektronischen Aufzeichnungssysteme sind durch eine sogenannte zertifizierte technische Sicherheitseinheit (TSE) ab dem 1. Januar 2020 vor Manipulationen zu schützen. Laut § 146a der Abgabenordnung (AO) muss die TSE aus einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium und einer einheitlichen digitalen Schnittstelle bestehen und durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert sein. Aktuell besteht jedoch die Problematik darin, dass noch immer keine TSE auf dem Markt verfügbar sind. Hinzu kommt, dass schätzungsweise über zwei Millionen vom Gesetz erfasste Kassen umgerüstet werden müssen, wodurch mit Lieferengpässen zu rechnen ist. Des Weiteren muss daneben noch berücksichtigt werden, dass die Kassenhersteller eine gewisse Zeit benötigen werden, um die technischen Anpassungen vornehmen zu können. Sofern das jeweilige Modell nicht durch eine TSE nachgerüstet werden kann, müssen die Kassen bis zum 31. Dezember 2022 ersetzt werden. Informationen diesbezüglich können bei den entsprechenden Kassenherstellern eingeholt werden. Sofern ein elektronisches Aufzeichnungssystem genutzt wird, hat zudem eine Meldung an das zuständige Finanzamt zu erfolgen. Laut dem Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen vom 12. Februar 2019 ist diese Meldung innerhalb eines Monats nach der Anschaffung oder der Außerbetriebnahme zu erstatten. Dies bedeutet, dass spätestens bis zum 31. Januar 2020 eine erstmalige Meldung an das zuständige 1Thorsten Grabe Foto: Jan Düfelsiek Finanzamt zu erfolgen hat. Aktuell haben sich der Steuerberaterverband als auch diverse andere Wirtschaftsverbände für eine Fristverlängerung eingesetzt. Auf der Bund-Länder-Arbeitsgruppensitzung am 25. und 26. September 2019 wurde daraufhin eine entsprechende Nichtbeanstandungsregelung mit Wirkung bis zum 30. September 2020 beschlossen. Des Weiteren wurde vereinbart, dass eine entsprechende Meldung der Unternehmen erst bei Verfügbarkeit eines elektronischen Meldeverfahrens seitens der Finanzverwaltung erfolgen müsse. Somit haben die Unternehmen nun ausreichend Zeit, ihre elektronischen Kassen entsprechend umzurüsten. Neben der Meldepflicht ist noch eine weitere Pflicht zu beachten. Ab dem 1. Januar 2020 ist für jeden Kassenvorgang ein Beleg auszugeben (Belegausgabepflicht). Die Ausgabe kann sowohl elektronisch in einem standardisierten Format wie beispielsweise JPG oder PDF als auch als Papierbeleg erfolgen, wobei der Kunde jedoch nicht verpflichtet ist, diesen anzunehmen. Auch muss der Gewerbetreibende diesen Beleg nicht aufheben, jedoch erstellen. Ausgenommen hiervon sind Betriebe, die Waren an viele unbekannte Personen verkaufen (bspw. Verkauf von Getränken und Imbiss während eines Schützenfestes). Thorsten Grabe Der Autor ist Steuerberater in der Kanzlei Wortmann & Partner & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Rheda-Wiedenbrück Jahre I00 Architektur und Bauen Beispielhäuser www.splietker.de Kleestr. 9 | Rheda-Wiedenbrück 05242 93770 | info@splietker.de Neueröffnung - Hausarztpraxis Dr. Fleiter Dr. med. Jörn Fleiter - Facharzt für Innere Medizin, Kardiologie Dr. med. Susanne Nieling - Fachärztin für Allgemeinmedizin Wir haben unsere neue Praxis eröffnet und sind sicher, Ihnen bei Ihren gesundheitlichen Anliegen helfen zu können. Auf eine ausgewogene Kombination modernster Methoden mit klassischem Gesundheitswissen legen wir Wert und werden für Sie den effektivsten und sinnvollsten Behandlungsweg ermitteln. Wir freuen uns auf Ihren Besuch & bedanken uns jetzt schon für Ihr Vertrauen. Hellingrottstraße 6 33378 Rheda-Wiedenbrück Tel. 0 52 42 - 1 82 03 00 Fax 0 52 42 - 1 82 03 01 Sprechzeiten: Mo bis Fr 8:00 bis 13:00 Uhr | Mo, Di & Do 16:00 bis 18:00 Uhr Termine nach Vereinbarung | Terminbuchung online möglich! Das Stadtgespräch 53
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