O Heilpraktikerberuf Option zur Abschaffung wird juristisch geprüft (bew) Wer heilt hat Recht. Dieser einerseits überspitzte Ausspruch bezeichnet andererseits mit wenigen Worten das, was sich alle Menschen im Krankheitsfall wünschen – nämlich Heilung. Ob sie diese durch die schulmedizinische Herangehensweise oder mit naturheilkundlichen Therapieansätzen erlangen, ist den Patienten im Falle der Besserung vermutlich einerlei. 46 Millionen Patientenkontakten im Jahr sprechen zudem dafür, dass sich die Deutschen gerne eine heilkundliche Meinung abseits der Schulmedizin einholen. Dennoch ist der Beruf des Heilpraktikers nicht unumstritten. Im Sinne eines verbesserten Patientenschutzes hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Ende Oktober ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Dieses zieht nun eine kontroverse Debatte nach sich. Rechtsgutachten in Auftrag gegeben In der Ausschreibung des BMG heißt es: »Das Rechtsgutachten soll das Heilpraktikerrecht einschließlich der dazu ergangenen Rechtsprechung umfassend aufarbeiten und insbesondere klären, ob und welchen rechtlichen Gestaltungsspielraum der Bundesgesetzgeber im Falle einer Reform des Heilpraktikerrechts zur Stärkung der Patientensicherheit hätte.« Brisant an diesem Auftrag für das Rechtsgutachten ist im weiteren Verlauf die Formulierung, dass auch die Option zur Abschaffung des Berufes geprüft werden soll. Das ARD-Magazin Panorama und auch das Onlineblog MedWatch berichteten Anfang November darüber. Betitelt wurde der später vieldiskutierte TV-Beitrag im Ersten aufmerksamkeitsfördernd mit »Behörde fordert: Heilpraktiker abschaffen«. Entsprechend empört reagierte daraufhin der Fachverband Deut- scher Heilpraktiker e. V. mit Sitz in Bonn. In einer Stellungnahme des Vereins vom 3. November auf Facebook heißt es zu der Sendung: le Fake-News, justiziable Verunglimpfungen, gen, die ganze Palette an »Vie- Heilpraktiker Bashing.« Es seien ausschließlich Kritiker zu Wort gekommen und es sei kein Platz gewesen für Interviews mit der Berufsgruppe selbst oder Patienten, die womöglich Positives zu berichten hätten. Von tendenziösem Journalismus ist die Rede. »Wir werden deshalb eine Beschwerde an den Rundfunkrat schicken und ihn mit den fehlerhaften Aussagen und unbelegten Fakten, mit denen die Panorama-Sendung gespickt ist, konfrontieren«, so die Verfasser. TV-Beitrag vermischt die Themen Das Problem: Im TV-Beitrag vermischt sich das Thema um das zu erwartende Rechtsgutachten des BMG, das als Aufhänger dient, mit einem Bericht über Behandlungsfehler und fragwürdige Therapieangebote durch Heilpraktiker. Daher gibt einige Tage später der Fachverband Deutscher Heilpraktiker eine offizielle Pressemitteilung heraus, in der er sich um Aufklärung bemüht. Dort heißt es: »Am 30.10.2019 wurde öffentlich ein Rechtsgutachten zum Heilpraktikerrecht ausgeschrieben. Das ist legitim und entspricht einer gebräuchlichen Vorgehensweise bei Überlegungen, Gesetze zu schaffen oder vorhandene zu modifizieren. In den Medien wird leider etwas reißerisch verbreitet »Heilpraktiker sollen abgeschafft werden«. Das stimmt so nicht! Die Anforderungen an das Gutachten umfassen einen Katalog von Aspekten, die untersucht werden sollen. Darunter auch die Frage, ob es eine grundsätzliche Möglichkeit gäbe, den Heilpraktikerberuf entfallen zu lassen. Es geht also nicht einfach mal so um ein Gutachten zur Abschaffung.« Heilpraktikergesetz stammt von 1939 Die Schwierigkeit zur genauen juristischen Einordnung ist unter anderem die Vielfältigkeit des Heilpraktikerberufes. Zählen doch Ostheopathen und Chiropraktiker genauso dazu wie Homöopathen und mutmaßliche Heiler. Zusätzlich zu Bachblüten und Schüssler Salzen über Irisdiagnostik bis hin zu Neuraltherapie existieren noch unzählige weitere Verfahren, deren Wirkung wissenschaftlich nicht nachgewiesen werden kann. Ein weiteres Problem: Das Heilpraktikergesetz stammt aus dem Jahre 1939 und ist sogenanntes vorkonstitutionelles Recht, das nur noch fragmentarisch erhalten ist und soweit angepasst wurde, dass es dem Grundgesetz nicht widerspricht. Es regelt, dass nur Ärzte und Heilpraktiker die Heilkunde ausüben dürfen. Eine Ausbildung oder staatliche Prüfung, die klassischerweise die Qualifikation von Heilberufen kennzeichnen, ist darin nicht geregelt. g (Quelle: Leistungsbeschrei- bung zum Rechtsgutachten en des BMG) Fakt ist also, dass es bei den Heilprakti- kern kein gesondert geltendes Bundesgesetz gibt, wie es beispielweise in anderen en Heilberufen (Ärzte, Krankenpfleger, Diätassistent etc.) angewendet wird. Fakt ist aber auch, dass niemand, der mit seinem Heilpraktiker gute Erfahrungen gemacht hat, fürchten muss, bald vor verschlossenen Homöopathie Natürliche Arzneimittel Wir beraten Sie gern zu homöopathischen Mitteln und ihren Wirkungen. 36 Das Stadtgespräch
Türen zu stehen. Das Rechtsgutachten befand sich bis Ende November noch in der Ausschreibungsphase. Der Auftrag soll laut BMG dann innerhalb von sechs Monaten durchgeführt werden. Auch dann handelt es sich nicht um ein Gesetz, sondern um eine juristische Einschätzung, die erst einmal keine rechtlichen Konsequenzen nach sich zieht. In der Pressemitteilung des Fachverband Deutscher Heilpraktiker heißt es dazu: »Insoweit kann ein solches Rechtsgutachten zumindest Klarheit in die Rechtslage unseres Berufes bringen. In jedem Fall wissen wir dann, worauf wir uns einstellen müssen und es ermöglicht konkretes Handeln.« Viel wichtiger: Eine Neueinordnung auf juristischer Ebene kann vor allem den Patienten mehr Sicherheit geben. D Interview »Der Eindruck, wir könnten tun und lassen, was wir wollen, ist absurd« Chris Priebsch 3 Zu der aktuellen Diskussion um den Heilpraktikerberuf äußert sich Chris Priebsch aus Langenberg im Interview. Priebsch ist seit 1998 Heilpraktiker, seine Ausbildung absolvierte er in Berlin und Hannover. Berufliche Stationen waren neben einer dreijährige Assistentenzeit in einer naturheilkundlichen Praxis bei Hannover, die Hospitanz in einer ärztlichen schmerztherapeutischen Praxis in Hamburg sowie die Tätigkeit in einer suchttherapeutischen Einrichtung für Jugendliche. Seit 2003 betreibt Priebsch eine eigene Praxis in Langenberg. Er ist Mitglied im Verband Freier Heilpraktiker e.V. und hält seit Jahren Fortbildungen für Heilpraktiker ab. Das Stadtgespräch: Welche Menschen kommen für gewöhnlich in Ihre Praxis? Chris Priebsch: Unsere Praxis besuchen Menschen aller Alters- und Berufsgruppen. Die Beschwerden reichen dabei von Allergien, Unverträglichkeiten und Hautproblemen über Verdauungsstörungen, Erschöpfungssymptomen und Infektanfälligkeit, bis hin zu Erkrankungen am Bewegungs- und Stützapparat mit akuten oder chronischen Schmerzen, Migräne, Herz-Kreislauf- und Gefäßerkrankungen. Wir sehen dabei nicht nur die Symptome, sondern versuchen auch den Menschen, der hinter diesen Beschwerden steht, zu sehen, um entsprechende Therapien zu finden. Diese Therapiemöglichkeiten umfassen Akupunktur, Chiropraktik, Injektionen, Schröpfen, Blutegeltherapie, Pflanzenheilkunde, Homöopathie und andere Therapieverfahren. Das Stadtgespräch: Es geht ja in der jüngsten Debatte, um die vermeintliche Abschaffung des Heilpraktikerberufes erst einmal nur um ein Rechtsgutachten, dass letztendlich die Patientensicherheit fördern soll. Wie ist ihre Meinung dazu? Chris Priebsch: Auch wenn dies »nur« ein Rechtsgutachten ist, so wird dies als Entscheidungs- und Diskussionsgrundlage bei der nächsten Landesgesundheitsministerkonferenz, voraussichtlich im Juni 2020 in Berlin, dienen. Allein die Fragestellung »Abschaffung des Heilpraktikerberufes ja oder nein« lässt vermuten, in welche Richtung die nächsten Gesetzgebungsverfahren möglich sein können. Mir ist kein Beruf in der Geschichte der Bundesrepublik bekannt, bei dem jemals diese Frage aufgekommen ist. Der Heilpraktikerberuf ist in großen Teilen der Bevölkerung ein geschätzter und anerkannter Beruf. Es gibt in Deutschland etwa 47.000 Heilpraktiker, in deren Praxen knapp 60.000 Menschen arbeiten. Jährlich gibt es in Heilpraktikerpraxen 46 Millionen Patientenkontakte. Der Eindruck, wir könnten tun und lassen, was und wie wir es wollen, Das Stadtgespräch ist völlig absurd. Wir unterliegen genau wie Arztpraxen einer Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen. Das Behandlungsspektrum wird durch den Arztvorbehalt stark eingeschränkt. Als Aufsichtsbehörde verfügt das Gesundheitsamt über Sanktionsbefugnisse und kann bei Verstößen bestimmte Therapien untersagen oder sogar bei erheblicher Gefährdung Praxen schließen. Dass es, wie in anderen Berufen auch, zu persönlichen oder fachlichen Fehlverhalten kommen kann, lässt doch aber nicht die Frage stellen, nach beruflichen Einschränkungen oder sogar Verbotsforderungen. q Naturheilverfahren und Homöopathie I AMTS Wir bedanken uns bei allen Kunden für Ihre Treue und wünschen Ihnen ein schönes Weihnachtsfest und ein gesundes neues Jahr! Fontainestraße 4 | Rheda-Wiedenbrück | Tel.: 05242/ 49 505 | Fax: 05242/ 403246 info@baeren-apotheke-rheda.de | Mo - Fr: 8.30 - 12.30 und 14.30 - 18.30 Uhr | Sa: 8.30 - 12.30 Uhr GUTSCHEIN AUF EINEN ARTIKEL IHRER WAHL 15 RABATT* RA % Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr! PIUS-APOTHEKE Stromberger Straße 10 Rheda-Wiedenbrück Tel.: 05242 - 3 44 33 SONNEN-APOTHEKE Hauptstraße 17 Rheda-Wiedenbrück Tel.: 05242 - 406 89 01 *Nur gegen Vorlage dieses Gutscheins Pro Kunde nur ein Gutschein einlösbar. Ausgenommen Aktionsware, bereits reduzierte und sortimentsfremde Artikel, rezeptpflichtige Artikel und Bücher. Nicht mit anderen Rabattaktionen kombinierbar. 37
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