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Das Stadtgespräch November 2019

Die aktuelle Ausgabe des Stadtmagazins für Rheda-Wiedenbrück. November 2019

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10 Das Stadtgespräch JUBILÄUMSSTADT RHEDA-WIEDENBRÜCK Verwaltung und Rat regeln die Weiter entwick lung der Zwischenstadt nach 50 Jahren Bei den Rechtsstreitigkeiten um den action-Markt musste die Stadt nachgeben; wir berichteten. Der Neuling genießt nun Bestandsschutz wie beispielsweise der HIT-Markt. Die Rechtsstreitigkeiten der Stadt mit einem auswärtigen Investor um die Nutzung des früheren nördlichen Wonnemann-Geländes für die Lebensmittel-Branche sind noch nicht abgeschlossen. Ebenfalls das Ende des Rechtsstreits mit einer heimischen Immobilienfirma um eine Nutzung des einstigen Max-Bahr-Geländes für einen 2400 Quadratmeter großen Lebensmittelvollsortimenter, einen rund 1600 Quadratmeter zählenden Discounter und einer Drogerie-Filiale mit 600 Quadratmetern ist noch nicht abzusehen. Die aufgetretenen aktuellen Probleme machen sichtbar, dass die Verantwortlichen in Rat und in der Verwaltung der vor 50 Jahren gegründeten Doppelstadt Rheda- Wiedenbrück kein schlüssiges, allgemein bekanntes und rechtssicheres Konzept für die Weiterentwicklung des Bereichs zwischen den Stadtteilen Rheda und Wiedenbrück erarbeitet hatten. Erst jetzt, fünf Jahrzehnte nach der Doppelstadtgründung, sollen drei Bebauungspläne die Entwicklung zwischen Autobahn und Mühlenstraße weitsichtig richten. So sollen die Bebauungspläne »Hauptstraße–Mühlenstraße« und »Ringstraße–Freigerichtsstraße« dort »zukünftig innenstadtrelevanten Einzelhandel ausschließen. Bestehende Betriebe mit innenstadtrelevantem Sortiment sind auf den Bestand zu setzen«. Der Bebauungsplan »Gewerbegebiet Hauptstraße–Feldhüserweg« soll zusätzlich »nahversorgungsrelevante Sortimente entsprechend den Zielen des Einzelhandelskonzepts« verhindern. Quer gedacht Die UWG stimmte als einzige kommunalpolitische Vertretung im Rat gegen die drei Bebauungspläne. Ihre Begründung: »Über Möglichkeiten, die Lücke zwischen den beiden Stadtteilen durch Wohnbebauung zu schließen, wurde nie konsequent nachgedacht«. Darüber hinaus berücksichtigen die drei Bebauungspläne nicht, dass »die einzelnen Verkaufsflächen in den beiden Stadtzentren zu gering für interessante Label sind. Diese würden viele Kunden in der Stadt halten, auch Kunden aus dem Umfeld anziehen und damit die Wettbewerbsfähigkeit von Rheda-Wiedenbrück erhöhen«. Im Bereich der Hauptstraße hätten die interessanten Label den erforderlichen Platz finden können. »Diese Chance wurde mit den drei Bebauungsplänen vertan«, so Dirk Kamin. Die Genehmigung des neuen LIDL-Standortes und die Ansiedlung eines Einkaufszentrums an der Kolpingstraße werden nach seiner Auffassung nicht die Möglichkeiten des Einzelhandels in den Innenstädten verbessern. Zudem hält er entsprechend des marktwirtschaftlichen Grundsatzes – »Konkurrenz belebt das Geschäft und kommt dem Verbraucher zugute« – eine Konzentration der Märkte an der Hauptstraße für sinnvoll – »wenn schon ein Zusammenwachsen durch Wohnbebauung aufgrund des Bestandsschutzes für die vorhandenen Unternehmen nicht zu realisieren ist«. Er ist überzeugt, dass die drei neuen Bebauungspläne nicht den Umzug von ALDI, als dann großflächiges Geschäft, auf das nördliche Wonnemann-Areal verhindern können und in das dann leer stehende und bestehende ALDI-Domizil ein Einzelhandelssortimenter einziehen wird. Und er hat erhebliche Zweifel daran, dass die drei Bebauungspläne den laufenden und den zu erwartenden Rechtsstreitigkeiten standhalten werden. Innenstädte Die UWG vertritt die Auffassung, dass es auf die Dauer städteplanerisch keinen Sinn macht durch den Wohnungsbau den Speckgürtel der Doppelstadt immer weiter auszudehnen. Priorität müsse die Schließung von Baulücken, Aufstockung von Beständen und die Mehrgeschossigkeit bei Neubauten haben. Vor diesem Hintergrund ist es für Dirk Kamin unverständlich, dass beispielsweise Bauanträge für die nördliche Seite der Bahnhofstraße keine Zustimmung gefunden haben, weil die geplanten Bauvorhaben über die Eingeschossigkeit hinausgegangen sind. Im Übrigen setzt sich die UWG entsprechend den anderen Fraktionen für die Umsetzung der ISEK-Pakete für Rheda und Wiedenbrück zur Stärkung des Einzelhandels ein. Es gehe jetzt um die zügige Umsetzung, so Kamin. Raimund Kemper Noch nicht abgeschlossen sind die juristischen Auseinandersetzungen der Stadt über die Weiternutzung der früheren Max-Bahr- sowie der nördlichen Wonnemann-Immobilie.

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