Aufrufe
vor 6 Jahren

Das Stadtgespräch November 2017

  • Text
  • Rheda
  • November
  • Menschen
  • Zeit
  • Stadt
  • Haus
  • Kaffee
  • Gemeinsam
  • Ebenfalls
  • Donau
  • Rhwd.de

48 Das

48 Das Stadtgespräch Standesamtliche Nachrichten Vom 16.09.2017 – 15.10.2017 Standesamtsberzirk Rheda-Wiedenbrück Eheschließungen: Bianca Schimpf und Stefan Vonhoff, Lange Straße 51; Joana Grachtrup, Kornblumenweg 2, 33428 Harsewinkel und Andreas Schaier, Brentanostraße 16, 33428 Harsewinkel; Nicola Krause und Marco Hasken, Merianstraße 16 a; Janine Mazzarino, Kreuzkamp 42, 44803 Bochum und Andreas Junker, Braunholzstraße 37; Annelie Herbert und Julian Döring, Windthorststraße 7a, 33129 Delbrück; Anika Hagemann geb. Liebschwager und Timo Christoph Schulze Grachtrup, Volmaristraße 19; Tatiana Hepp geb. Betcher und René Gerhard Arendes, Elsa-Brandström-Straße 23; Sophia Carrozzo und Martin Josef Paluschek, Lange Straße 7; Janine Poggenpohl und Daniel Meißner, Am Baumhof 8, Rietberg; Nina Schneider und Hannes Julius Alexander Burow, Auf der Schulenburg 26; Ellen Vera Emma Jonas geb. Müller und Bernd Hauptmann, Nonenstraße 6a; Irina Hochhalter geb. Buschuewa und Frank Wolfgang Buß, Auf der Bitterhorst 28 Breite Straße 9 33378 Rheda-Wiedenbrück Tel 05242 902000 www.michels-bestattungshaus.de Schalten Sie Familienanzeigen, wie zur Geburt rundem Geburtstag, Einschulung und Co. im Stadtgespräch. Rufen Sie uns an: 40810! Sterbefälle: Felicitas Margarete Schulz geb. Manthey, Drostenweg 15; Wilhelm Friedrich Weiffen, Schmiedestraße 23; Irmgard Ruth Meloh geb. Kelch, Am Rondell 14; Maria Wilhelm, Parkstraße 1; Roswitha Kiwitt geb. Müller, Heiligenhäuschenweg 7; Dieter Rode, Schiller- straße 1; Frieda Auguste Johanne Ida Budde geb. Maack, Parkstraße 1; Lene Bauske geb. Kapteina, Parkstraße 1; Pelagia Schaper geb. Koczorowski, Drostenweg 15; Ingrid Ilse Maria Lüke geb. Müller, Drostenweg 15

49 Aktuelles Urteil zur 1 %-Regelung bei privater Pkw-Nutzung Die Nutzung eines betrieblichen Pkw für Privatfahrten ist ein ständiges Streitthema bei Betriebsprüfungen und beschäftigt folglich regelmäßig die Gerichte, so auch das Finanzgericht Münster in seinem Urteil vom 21. Juni 2017. Nutzt ein Unternehmer einen Pkw zu mehr als 50 % betrieblich und liegt kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch vor, ist eine private Mitbenutzung pauschal für jeden Kalendermonat mit 1 % des Bruttolistenneupreises inkl. Sonderausstattung zu versteuern. Die Finanzverwaltung geht in diesem Zusammenhang regelmäßig nach dem sog. Beweis des ersten Anscheins davon aus, dass ein betriebliches Fahrzeug auch tatsächlich privat genutzt wird und wendet die 1 %-Regelung an. Dieser Anscheinsbeweis kann vom Unternehmer erschüttert werden. Allerdings reicht hierbei die bloße Behauptung, der Pkw sei nicht privat genutzt worden, nicht aus. Vielmehr muss für die privaten Fahrten zumindest ein anderes Fahrzeug im Privatvermögen vorhanden sein, das dem betrieblichen Fahrzeug in Status und Gebrauchswert vergleichbar ist. Unter Berücksichtigung des oben genannten Urteils ist künftig bei der Entkräftung des Anscheinsbeweises zusätzliche Vorsicht geboten. So war im Urteilsfall zwar neben dem betrieblichen Pkw ein vergleichbares Fahrzeug im Privatvermögen vorhanden, jedoch wurde dieses auch von der Lebensgefährtin im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sowie für weitere Privatfahrten genutzt. Weil darüber hinaus kein weiteres Fahrzeug verfügbar war, ging das Gericht davon aus, dass eine private Nutzung des im Privatvermögen befindlichen Pkw für den Unternehmer nur noch eingeschränkt möglich war. Wegen dieser eingeschränkten Verfügbarkeit konnte nach Ansicht des Gerichts der Anscheinsbeweis der Privatnutzung des betrieblichen Pkw nicht erschüttert werden. In welcher Form die Finanzverwaltung dieses Urteil aufgreifen wird, bleibt abzuwarten. Zur Erschütterung des Anscheinsbeweises sollte jedenfalls davon ausgegangen werden, dass für weitere Haushaltsmitglieder ebenfalls ein Pkw für Privatfahrten zur Verfügung stehen muss. Sven Wegener Der Autor ist Steuerberater in der Kanzlei Wortmann & Partner & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft · Steuerberatungsgesellschaft, Rheda-Wiedenbrück Lösung von Dr. Hugos Kinderseite (S.50) 5 2 3 4 3 2 4 6 6 5 6 6 3 1 1 1 1 1 1 1 2 5 3 4 4 3 5 4 IMPRESSUM: Verlag/Herausgeber: Titelbild: Vasilyev Alexandr – shutterstock.com M.E. Verlag GmbH & Co. KG Druck: Bonifatius GmbH, Karl-Schurz-Str. 26, Anschrift für Redaktion und Verlag: 33100 Paderborn Hauptstraße 21, 33378 Rheda-Wiedenbrück, Verteilung: durch Boten Tel. 05242 / 40810, Fax 05242 / 408150 Verbreitete Auflage: 2250 . 0 an die Haushalte info@meverlag.de · www.das-stadtgespraech.de in Rheda-Wiedenbrück (einschl. der Ortsteile), Mitarbeiter an dieser Ausgabe: kostenlos Birgit Ebeling, Eva Lange, Annika Ehlert, Druckauflage: 22. 750 Exemplare Thomas Beller, Sarina Schiller Chefredakteur: Michael Ebeling Erscheinungsweise: monatlich Anzeigenleitung: Birgit Ebeling & Sarina Schiller Es gilt die Preisliste 02/2017 Titelbild: Javier Brosch – shutterstock.com Preise unverändert seit 07/2011 Das Stadtgespräch wird als Monatsmagazin mit großer Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit bearbeitet. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit wird nicht übernommen. Jegliche Ansprüche müssen abgelehnt werden. Namentlich gekennzeichnete Artikel stimmen nicht unbedingt mit der Meinung des Herausgebers überein. Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos und Druckvorlagen wird keine Haftung übernommen. Die Veröffentlichung und Kürzung derselben behalten wir uns vor. Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers. Dies gilt insbesondere für Anzeigen. Für eventuelle Schäden durch fehlerhafte oder nicht geschaltete Anzeigen oder Beilagen wird Haftung nur bis zur Höhe des entsprechenden Anzeigen- bzw. Beilagenpreises übernommen. Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil dieser Zeitschrift darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages vervielfältigt oder verbreitet werden. Unter dieses Verbot fällt insbesondere die gewerbliche Vervielfältigung per Kopie, die Aufnahme in elektronische Datenbanken und die Vervielfältigung auf CD-Rom.

Das Stadtgespräch - Magazin für Rheda - Wiedenbrück

© 2020 lokalpioniere
Impressum / Datenschutz