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Das Stadtgespräch November 2016

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60 GESCHÄFTLICHES

60 GESCHÄFTLICHES Das Stadtgespräch anzeigen GRUNDHOFF ORTHOPÄDIE-TECHNIK GMBH Beratungstag für Frauen nach Brust-OP am 09. November 2016 Am 09. November von 12 bis 16 Uhr lädt das Team rund um Norbert Kockmeyer, Inhaber Orthopädie Grundhoff und Frau Verena Damschke, ABC Breast Care Spezialistin, alle brustoperierten Frauen zum Beratungstag ein. An diesem Tag erwarten die Kundinnen eine Vorstellung der exklusiven ABC-Brustprothesen und Ausgleichsschalen sowie die Neuheiten im Bereich Spezial-Dessous. Bei Kaffee & Kuchen können die Kundinnen den Tag genießen und unter allen Teilnehmerinnen werden außerdem noch tolle Preise verlost. Gern steht Ihnen das gesamte Team auch für eine persönliche Beratung und Anpassung zur Verfügung. Seit der Eröffnung des Meisterbetriebs Grundhoff mit Sanitätshaus und orthopädischer Werkstatt im Januar 2012, stehen Norbert Kockmeyer und seine vier Mitarbeiterinnen für eine kompetente und individuelle Beratung. Das breit gefächerte Sortiment des Sanitätshaus beinhaltet neben Bandagen und Kompressionsstrümpfen auch Hilfsmittel für die häusliche Pflege, ausgewählte Produkte für Fitness und Wohlbefinden, alles zum Mobil-sein und -bleiben und die Versorgung brustoperierter Frauen. Zu den Schwerpunkten der orthopädischen Werkstatt gehört (v.l.) Julia Pantel, Michaela Reckhaus, Luisa Heinen, Norbert Kockmeyer neben Orthesen für Arm und Bein, Prothesen und Einlagen auch die Kinder-Orthopädie und Skolioseversorgung. Sanitätshaus Grundhoff, Am Patersbogen – Ostenstraße 7, 33378 Rheda-Wiedenbrück, Tel.: 05242 - 4 05 79 57, www.otgrundhoff.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9:00 – 12:30 Uhr und von 14:30 – 18:00 Uhr, Mittwoch von 9:00 – 12:30 Uhr INSTANDHALTUNG DES GEMEINSCHAFTS EIGENTUMS In der Wohnungseigentümergemeinschaft müssen alle zahlen Mit folgendem Fall beschäftigte sich der BGH (V ZR 9/14) im Urteil vom 17.10.2014: Durch zwei Teilungserklärungen ist eine Immobilie mit drei Wohneinheiten entstanden. Eine der Wohnungen befindet sich im Keller des Hauses. Beim Ausbau der Kellerwohnung unterliefen mehrere Fehler, die zunächst unbemerkt blieben und sich erst nach dem späteren Verkauf aller drei Wohneinheiten bemerkbar machten. Es trat ein Feuchtigkeitsschaden auf, der die Kellerwohnung unbewohnbar macht. Die Eigentümerin der Kellerwohnung verlangte von der Eigentümergemeinschaft, dass die Kosten für die Sanierung von den Eigentümern nach Maßgabe ihrer Miteigentumsanteile anteilig getragen werden. Die Eigentümer der anderen Wohnungen lehnten dies ab. Die Eigentümerin der Kellerwohnung erhob Klage vor dem Amtsgericht, welches ihr Recht gab. Auf die Berufung der beklagten Eigentümer hob das Landgericht das erste Urteil auf und berief sich dabei darauf, dass die Opfergrenze der Beklagten aufgrund deren Alters und mangelnder finanzieller Leistungsfähigkeit überschritten sei und die Klägerin die Sanierung daher nicht von ihnen verlangen könne. Die Klägerin ging in Revision. Der BGH urteilte schließlich in ihrem Sinne und hob das Urteil des Landgerichts auf. Zur Begründung führt der BGH aus, dass jeder Wohnungseigentümer eine ordnungsgemäße Verwaltung verlangen kann. Dazu gehört insbesondere die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums. Dabei muss jedoch das das Gebot der Wirtschaftlichkeit beachtet und im Grundsatz auf die Leistungsfähigkeit der Wohnungseigentümer Rücksicht genommen werden. Nicht zwingend erforderliche Maßnahmen müssen dann ggf. zurückgestellt werden. Ist jedoch die Instandsetzung zwingend erforderlich, hat ein einzelner Eigentümer einen Anspruch auf die Durchführung. Eine zwingende Pflicht zum Handeln liegt in jedem Fall vor, wenn – wie im Fall der Klägerin – das Sondereigentum bereits unbewohnbar ist. Die Sanierung der Kellerwohnung betraf auch nicht ausschließlich das Sondereigentum der Klägerin. Es waren Keller und Fundamente im Bereich des Gemeinschaftseigentums betroffen, also konstruktive Teile des Gebäudes. Diese dienen dem Gebrauch aller Eigentümer, dementsprechend sind die Kosten zwischen ihnen aufzuteilen. Der Eigentümer, der jetzt noch C.J. Venhaus schuldhaft die Instandsetzung verzögert oder gar verhindert, macht sich u.U. zusätzlich zu seiner Kostentragungspflicht schadensersatzpflichtig. C.J. Venhaus, Rechtsanwältin u.a. mit Schwerpunkt Miet- und Wohnungs eigentums recht; Kanzlei Zur Porta, Rheda-Wiedenbrück

GESCHÄFTLICHES anzeigen 61 SANKT VINZENZ HOSPITAL Ab November patienten freundliche MRT-Untersuchung (Kem) Das Sankt Vinzenz Hospital nimmt Anfang November 2016 ein Magnetresonanztomographie- Gerät (MRT-Gerät) der neuesten Generation in Betrieb. Es kann mit dem MRT-Gerät – auch Kernspintomographie genannt – Schnittbilder des menschlichen Körpers von herausragender Qualität erzeugen, die mit anderen Verfahren, wie Ultraschall, Röntgen und auch CT sowie dem Linksherz-Kathetermessplatz nicht zu erzielen sind. Bei vielen medizinischen Fragestellungen gibt es keine Alternative zum MRT. Bei der Vorstellung des 1,5 Mio. Euro teuren Geräts freuten sich Geschäftsführer Dr. Georg Rüter und Prokurist Wolfgang Bien, dass das Sankt Vinzenz Hospital damit über eine Bildgebungstechnologie verfügt, die ansonsten vor allem in den Universitätskliniken und großen Krankenhäusern zum Einsatz kommt. In kleineren Krankenhäusern ist eine solche Leuchtturm- Technologie bisher kaum verfügbar. Das von dem Hospital ausgewählte Gerät ist voll digitalisiert. Seine modulare Bauweise erlaubt in der Zukunft den Einbau technologischer Neuentwicklungen. Pateintenfreundlich Das Sankt Vinzenz Hospital kann die Patienten durch den Einsatz dieses Geräts nun noch patientenfreundlicher untersuchen. Es nutzt ungefährliche magnetische Felder, keine Röntgenstrahlen. (V. l.) Axel Weinekötter (Leitender MTRA), Prof. Dr. Jakub Wiskirchen (Chefarzt der Klinik für Radiologie), Dr. Jörn Fleiter (Oberarzt der Kardiologie), Ärztliche Direktor Dr. Rainer Schnippe, Geschäftsführer Dr. Georg Rüter, Christian Wieder (Technischer Leiter), Prokurist Wolfgang Bien, Bernhard Landwehr (Stellv. Technischer Leiter) Die Untersuchung dauert meistens zwischen 20 – 30 Minuten. Die großzügige, relativ kurze Röhre (Magnettunnel) des MRT- Scanners, in die der Patient auf einer Liege hineingefahren wird, lässt Platzangst nicht so schnell aufkommen. Ohrstöpsel, auf Wunsch mit Musik, dämpfen die Geräusche des MRT. Von einem Bedienplatz außerhalb des MRT- Raums steuert ein medizinischtechnischer Radiologieassistent (MTRA) die Untersuchung, erklärten der Technische Leiter Christian Wieder und der Leitende MTRA Axel Weinekötter den Ablauf der Untersuchung. Der Untersucher kann immer durch ein Fenster sehen, wie es dem Untersuchten geht. Außerdem verbindet sie eine Gegensprechanlage. Optimierung der Untersuchung Auf den MRT-Darstellungen können Ärzte kleinste Veränderungen erkennen und deren Lage und Ausdehnung beurteilen, berichteten der Ärztliche Direktor Dr. Rainer Schnippe und Prof. Dr. Jakub Wiskirchen, Chefarzt der Klinik für Radiologie. Im St. Vinzenz Hospital wird u. a. die von Dr. Klaus Küppers geleitete Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie die MRT anwenden, beispielsweise bei Gelenkerkrankungen. Eine Domäne der MRT sind ebenfalls neurologische Erkrankungen und die Tumordiagnostik. Auch Gehirn, seine Durchblutung, Rückenmark und Bandscheiben lassen sich mit der Kernspintomographie sehr gut beurteilen. Gleiches gilt für Blutgefäße, Sehnen, Muskeln, Bänder, Gelenkweichteile wie Knorpel und Meniskus, die Brustdrüse und die inneren Organe in Bauchraum und Becken, wie z. B. Bauchspeicheldrüse und Galle. Die Echtzeit-MRT kann sogar das schlagende Herz quasi live sichtbar machen, freut sich der Kardiologe Oberarzt Dr. Jörn Fleiter über die neu eröffneten Optionen bei der Untersuchung.

Das Stadtgespräch - Magazin für Rheda - Wiedenbrück

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