62 BEKANNTMACHUNGEN Das Stadtgespräch Standesamtliche Nachrichten Vom 16.09.2015 – 15.10.2015 Standesamtsberzirk Rheda-Wiedenbrück Eheschließungen: Nuray Cürcan, Esentepe Mah. Ipekböcegi Sk. No. 14, Nilüfer, Bursa, Türkei und Christoph Neukirch, Krämerstr. 7; Claudia Ingrid Schatz geb. Mogge und Guido Erlenkötter, Kolkebrede 8; Gertrud Pierenkemper geb. Bultschnieder und Jörg Sterr, Im Schilffeld 21; Heike Birgit Altmann und Volker Zufall, Wartenbergstr. 34; Nadine Mokry und Guido Achteresch, Am Neuen Werk 30; Birgit Rüpp, Bernd-Hartmann-Straße 2 und Jürgen Josef Piorunneck, Heidbrinkstraße 27; Theresa Kremmelbein und Christian Faber, Haardstraße 80; Nicole Schüngel und Kai Ewerszumrode, Im Stadtfeld 3; Lina Knauer und Evgenij Nepke, Auf der Bitterhorst 28; Anne-Marie Charlotte Jennifer Nobreit, Deilmannstraße 9 und Jean Jarvin Kluger, In der Helle 53; Christin Diesperger und Philip Rohde, Grädiekstraße 21; Katharina Elisabeth Kaupenjohann und Florian Masjosthusmann, Aegidienwall 23 Sterbefälle: Brunhilde Wilhelmine Elisabeth Fränze Reisch geb. Borck, Drostenweg 15; Marga-reta Elisabeth Otterpohl geb. Polklas, Am Rondell 14; Helmut Gustav Penkall, Franz-Knöbel-Str. 9; Zieta Anna Niessner geb. Aschhoff, Von-Bodelschwingh-Str. 2; Angela Anna Riewenherm geb. Freise, Am Rondell 14; Dietrich Wilhelm Born, Drostenweg 15; Hubert Hermann Descher, Ursulastr. 12; Dirk Rickel, Eichenweg 6; Adelheid Höfler geb. Konietzny, Am Rondell 14; Achim Heinrich Wilhelm Eckhoff, Robert-Schumann-Str. 4; Mechthild Cäcilie Fletcher geb. Kra- berg, Dr. Hoffmann-Str. 25 a; Maria Venker geb. Biermeyer, Kleestraße 140; Reinhard Langkamp, Köchlingstraße 34; Frieda Charlotte Uhlig geb. Rühle; Am Rondell 14; Anna Elisabeth Isenbort geb. Wittjohann, Am Rondell 14; Rita Schmidt geb. Müller, Am Rondell 14; Herbert Jeske, Vietingstraße 2; Erika Klara Urban geb. Klein, Bernd-Hartmann- Straße 6; Margarete Mathilde Elisa Althoff geb. Heyer, Berliner Straße 32; Waltraud Ella Martha Pöhler geb. Flöthmann, Walrawenweg 24; Christine Sudbrock, Bielefelder Straße 146
63 EHE GESCHEITERT: Zugewinnausgleich und Immobilien bei Scheidung Der BGH hat entschieden, dass ein Lottogewinn in der Trennungszeit in den Zugewinn fällt und nicht als privilegierter Erwerb zum Anfangsvermögen gerechnet wird. Der Fall: Ehepaar, seit 1971 verheiratet, trennt sich nach 29 Jahren im Jahr 2000, lässt sich aber nicht scheiden. Der Mann lebt seit 2001 mit einer neuen Partnerin zusammen und beide gewinnen 2008 rd. 1 Million Euro im Lotto. Daraufhin reicht die Ehefrau Anfang 2009 die Scheidung ein und verlangt Zugewinnausgleich in Höhe von 1/2 des halben Lottogewinns, also rd. 250.000,00 Euro. Der Mann hat zwei Verteidigungsgründe: 1.) Der Lottogewinn sei wie eine Schenkung oder Erbschaft als privilegierter Erwerb gemäß § 1374 Abs. 2 BGB zu werten und somit in das Anfangsvermögen einzustellen. Damit wäre kein Zugewinn vorhanden. 2.) Die Zahlung von Zugewinn wäre unbillig gemäß § 1381 BGB, weil die Eheleute bereits mehr als acht Jahre getrenntgelebt haben. Das erste Argument lehnt der BGH ab, weil einem Lottogewinn nicht eine persönliche Beziehung zugrunde läge, wie es bei § 1374 Abs. 2 BGB mit Schenkung oder Erbschaft der Fall sei. Das zweite Argument wischt der BGH gleich vom Tisch, da acht Jahre Trennung keine Unbilligkeit seien. In einem anderen Fall hat der BGH entschieden, dass zum Endvermögen auch alle rechtlich geschützten Positionen von wirtschaftli- Petra Andrews chem Wert zu rechnen sind. Es ging um den folgenden Fall: Die Ehe war gescheitert und das Scheidungsverfahren stand unmittelbar bevor. In dieser Situation erhielt der Ehemann von seinem Arbeitgeber das verbindliche Angebot, gegen eine erhebliche Abfindung aus seiner beruflichen Position auszuscheiden. Im Hinblick auf den Zugewinnausgleich wollte der Ehemann die Auszahlung der Abfindung bis nach den Stichtag (Zustellung des Scheidungsantrages an die Gegenseite) hinauszögern. Entsprechend wurde die Abfindung auch erst im Wesentlichen nach diesem Stichtag ausgezahlt. Dieser vermeintliche Trick nutzte dem Ehemann aber nichts. Der BGH entschied letztlich, dass die Abfindung voll im Zugewinn und dort im Endvermögen zu bewerten ist, da zum Endvermögen auch alle «rechtlich geschützten Positionen von wirtschaftlichem Wert” zu rechnen sind. Dazu gehört dann auch eine rechtsverbindlich zugesagte Abfindung des Arbeitgebers. Petra Andrews Rechtsanwältin für Familienrecht in der Kanzlei Swienty · Granas · Döring & Collegen, Rheda-Wiedenbrück Rechtsanwälte und Notar Swienty ● Granas ● Döring & Collegen Wir wollen, dass Sie informiert sind! Unsere kostenlosen Informationsveranstaltungen! Die nächste Veranstaltung findet statt am 11. November 2015, 19.00 Uhr, zum Thema Ehe gescheitert: Zugewinnausgleich und Immobilien bei Scheidung Veranstaltungsort: Unsere Kanzlei Berliner Str. 14 (Doktorplatz), 33378 Rheda-Wiedenbrück. Telefonische Voranmeldung unter 05242 9460-0 erbeten !! Unser Willi !! Ein Hoch auf die 75, auf unser Rheda-Wiedenbrücker Original, der auch schon einmal jünger war. Und trotzdem ist er noch der Beste, deshalb gratulieren alle Kinder und Enkelkinder feste!
NR. 516 • November 2015 • 41. J
3 Blick vom Reckenberg-Park auf das
5 Meisterdetektive unterwegs Die ga
7 Die räumliche Enge in der Notunt
9 (V. l.) Bettina Windau, Ernst-Jü
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