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Das Stadtgespräch November 2015

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Magazin für Rheda-Wiedenbrück

36 TIPPS

36 TIPPS Das Stadtgespräch Haustüren Fenster Rollladen Vordächer Überdachungen Fenster-Sicherheits-Nachrüstaktion Sichern Sie Ihr Zuhause jetzt mit neuen Sicherheitsbeschlägen oder mit Pilzkopfverriegelungen und Sicherheitsschließblechen. Lindenstraße 55a • 33378 Rheda-Wiedenbrück • Telefon: 0 52 42-40 68 45 0 Mo - Fr: 9.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr, Sa: 9.00 - 12.30 Uhr www.korfmacher-fenster.de • info@korfmacher-fenster.de Ausdehnung der Bauabzugsteuer auf Photo voltaikanlagen Wer als Unternehmer Bauleistungen in Anspruch nimmt, kommt regelmäßig mit der sogenannten Bauabzugsteuer beziehungsweise mit einer Freistellungsbescheinigung gemäß § 48b EStG in Berührung. Nach neuer Rechtsauffassung der Finanzverwaltung ist der Anwendungsbereich ab dem 1. Januar 2016 auf die Installation von Photovoltaikanlagen auszuweiten, so dass auch Privatpersonen von der Bauabzugsteuer betroffen sein können. Grundsätzlich ist der Auftraggeber einer im Inland durchgeführten Bauleistung verpflichtet, vom Bruttobetrag der Rechnung 15 Prozent einzubehalten und als Bauabzugsteuer an das Finanzamt abzuführen. Bauleistungen sind hierbei alle Leistungen, die der Herstellung, der Instandsetzung oder Instandhaltung, der Änderung oder der Beseitigung von Bauwerken dienen. Steuerabzugsverpflichtet ist der Auftraggeber jedoch nur, sofern er Unternehmer im umsatzsteuerlichen Sinne ist. Betroffen sind somit neben den »klassischen« Unternehmern auch Personen, die lediglich umsatzsteuerfreie Umsätze erzielen (z. B. Vermieter von Wohnraum) sowie Kleinunternehmer. Die Verpflichtung zum Steuerabzug besteht u.a. nicht, wenn dem Auftraggeber eine im Zeitpunkt der Bezahlung gültige Swen Wegener Freistellungsbescheinigung des Bauleistenden vorliegt. Entgegen der bisherigen Auffassung stellt die Installation einer Photovoltaikanlage an oder auf einem Gebäude laut Finanzverwaltung eine Bauleistung dar. Somit können auch Privatpersonen, die sich eine Photovoltaikanlage auf ihr privates Wohnhaus montieren lassen, der Bauabzugsteuer unterliegen, sofern Sie infolge der Einspeisung des erzeugten Stroms in das allgemeine Stromnetz umsatzsteuerliche Unternehmer werden. Folglich sollten sich zukünftig auch Privatpersonen eine Freistellungsbescheinigung des montierenden Handwerkers vorlegen lassen. Andernfalls besteht die Gefahr, für die nicht abgeführte Bauabzugsteuer in Haftung genommen zu werden. Sven Wegener Der Autor ist Steuerberater in der Kanzlei Wortmann & Partner & Co. KG, Wirtschaftprüfungsgesellschaft · Steuerberatungsgesellschaft, Rheda-Wiedenbrück PIUSKULTURWOCHEN Romantische Komödie »Gute Geister« (Kem) Das Pius-Theater ist mit seiner 32. Spielzeit vom 31. Oktober bis zum 15. November 2015 wieder da! Die heimische Volksbühne begeistert das Publikum im Piushaus am Südring 185 in einer unglaublichen Erfolgsstory mit jeder Inszenierung aufs Neue – aktuell überrascht das neunköpfige Stamm-Ensemble seine Fans mit der romantischen Komödie »Gute Geister« von Pam Valentine unter

TIPPS 37 (Hinten v. l.) Ilona Bals, Erich Israel, Tobias Winkenstette, Holger Kardinahl, Reiner Hammeran, Kathrin Kardinahl sowie (vorne v. l.) Klärchen Flaskamp, Dana Bressel, Sebastian Wenk, Friedemann Dressler und Heike Effertz der Regie von Holger Kardinahl. Das in Großbritannien entstandene feinsinnige Märchen-Stück für Erwachsene ist gewürzt mit herrlich skurrilen Figuren, schwarzem Humor, Wortwitz und einer Prise von den schon sprichwörtlich ironischen Seitenhieben auf den nördlichen Stadtteil hinter der Autobahn. Seine deutsche Fassung machte bislang Furore in Norddeutschland und die niederdeutsche Variante erntete Beifallsstürme im Ohnsorg-Theater. Nach dem großen Erfolg der turbulenten und temporeichen Boulevardkomödie »Außer Kontrolle« im letzten Jahr hat sich das Piustheater zunächst schwer getan, ein adäquates Nachfolge-Stück für die neue Spielzeit zu finden. Nach über 100 gelesenen Manuskripten wurde die Piusbühne bei der englischen Autorin Pam Valentine fündig. Die Komödie führt das Publikum in ein gemütliches englisches Landhaus. Dort sind Bestsellerautor Paul und seine Frau Lucy zuhause. Ungestört in ihrem kleinen Refugium und verliebt wie am ersten Tag könnten sie eigentlich ein glückliches, sorgenfreies Leben führen – wäre da nicht ein Problem: Paul und Lucy sind tot. Nach einem tragischen Unglück vertreiben sich nur noch ihre Geister in ihrem Heim die Zeit damit, Makler oder Mieter zu vergraulen – was aber nicht immer gelingt. Denn als mit Simon und Felicitas ein junges Paar einzieht, wird die Geduld der Geister auf eine zähe Probe gestellt. Lucy möchte den neuen Mitbewohnern eine Chance geben und hofft auf ein wenig Abwechslung. Ihr Geister-Gatte Paul hingegen fürchtet um seine Ruhe und möchte die neuen Mieter am liebsten wieder vertreiben. Zu allem Überfluss erwartet das junge Paar ein Kind, auf seinem Konto herrscht Ebbe, die verhasste Schwiegermutter kündigt sich an und schon bald hängt der Haussegen schief – für die lebenden und toten Bewohner beginnt eine aufregende Zeit. Bei den Aufführungen wirken mit: Ilona Bals, Erich Israel, Tobias Winkenstette, Kathrin Kardinahl sowie Klärchen Flaskamp, Dana Bressel, Sebastian Wenk, Friedemann Dressler und Heike Effertz. Als gute Geister hinter der Bühne tragen zu einem guten Gelingen der Inszenierung bei: Manuela Balke, Lutz Bröker, Steffi Brökelmann, Reiner Hammeran, Bernhard Heimann, Birgit Schmedt, Michael Schmedt, Achim Wenk und Alexander Wenk. Die Abendvorstellungen um 20 Uhr sind am 31. Oktober, 4., 6. und 7. November sowie am 13. und 14. November. Um 17 Uhr beginnen die Aufführungen am 1., 8 und 15. November. Karten zu einem Preis von 8 Euro gibt es im Blumenhaus Flaskamp und bei der Buchhandlung Rulf. Andere schließen. Willkommen bei uns. Jetzt Termin vereinbaren und kostenloses Girokonto eröffnen. 1 Commerzbank Filiale Rheda-Wiedenbrück Klingelbrink 20 33378 Rheda-Wiedenbrück Tel. 0 52 42 59 03 65 Mit Zufriedenheitsgarantie: 50€ + 50€ zum Start 1 bei Nichtgefallen 1 1) Kostenlos bei privater Nutzung und ab mind. 1.200 € monatl. Geldeingang, sonst 9,90 € je Monat. Startguthaben 50 € erst nach 3-monatiger Kontonutzung (mind. 5 monatl. Buchungen über je 25 € oder mehr) und nur, wenn seit 24 Monaten kein Zahlungsverkehrskonto bei der Commerzbank besteht. Zahlung 50 € bei Nichtgefallen erst nach regelmäßiger Kontonutzung über mind. 1 Jahr (mind. 5 monatl. Buchungen über je 25 € oder mehr) und nachfolgender Kontokündigung unter Angabe von Gründen binnen 15 Monaten nach Kontoeröffnung.

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