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Das Stadtgespräch März 2018

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14 Das

14 Das Stadtgespräch Hier ist der Regierungspräsident gefragt. EISENBAHN-BUNDESAMT – LÄRMAKTIONSPLAN Öffentlich keitsbeteiligung (Kem) Bis zum 7. März haben Rheda- Wiedenbrücker die Möglichkeit, die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn- Bundesamtes zu bewerten. Die Beteiligungsplattform ist unter www. laermaktionsplanung-schiene.de erreichbar. Der dafür vorbereitete Fragebogen kann dort heruntergeladen werden. Alternativ können Beteiligungen auch per Post an das Eisenbahn-Bundesamt, Lärmaktionsplanung, Heinemannstraße 6, 53175 Bonn geschickt werden. Im Sommer 2017 konnten an Hauptstrecken wohnende Bürgerinnen und Bürger dem Eisenbahn-Bundesamt ihre persönliche Lärmsituation schildern und in einer Karte eintragen. Die Bahn startete die Initiative gemäß dem Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm. Bundesweit beteiligten sich rund 38.000 Personen, Vereinigungen und Kommunen (NRW 6.486, RWD 68). Der daraus erstellte Lärmaktionsplan wurde am 11. Januar 2018 veröffentlicht. Er beschreibt die Lärmsituation an den Haupteisenbahnstrecken des Bundes und kann auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes heruntergeladen oder alternativ postalisch als Druckexemplar angefordert werden.Die ebenfalls für Rheda-Wiedenbrück zutreffende Kernaussage des Plans (S. 29): »Der überwiegende Teil der Teilnehmenden fühlt sich stark durch den Schienenverkehr gestört. Die Störung wird vorwiegend dem Güterverkehr oder dem Personenund Güterverkehr kombiniert zugeschrieben. Im Güterverkehr ist somit derzeit die Hauptursache von Lärmproblemen im Schienenverkehr auszumachen. Besonders abends und nachts fühlen sich die Teilnehmenden gestört. Für fast alle Teilnehmenden ist zudem der Schienenverkehr das vordringlichste Lärmproblem. Schutzwände könnten den Bahnlärm mindern. Ein Großteil der Teilnehmenden hält Maßnahmen der Lärmminderung (z. B. Lärmschutzwände) für erforderlich. Der Lärmaktionsplan ist ein Werkzeug zur Bewertung der Lärmsituation an Schienenwegen und bei der Planung von Lärmschutzmaßnahmen. Aus dem Lärmaktionsplan ergeben sich aber keine Rechtsansprüche auf Lärmminderungsmaßnahmen. Der Plan muss – wie die Lärmkartierung – alle fünf Jahre fortgeschrieben werden. Der Präsident des Eisenbahn-Bundesamtes, Gerald Hörster, schreibt zu der Bedeutung des Lärmaktionsplanes: Er »kann den Handlungsbedarf verdeutlichen und langfristig zu einer Lärmminderung an Haupteisenbahnstrecken beitragen.« Die UWG sieht sich durch den Lärmaktionsplan in der Auffassung bestätigt, dass die Stadtverwaltung wegen des Eisenbahnlärms beim Eisenbahn-Bundesamt vorstellig werden muss. Im vergangenen Jahr wurde eine entsprechende Initiative der Unabhängigen im Rat nicht beraten. STADTVERWALTUNG RHEDA-WIEDENBRÜCK Lärmaktions plan Straßenverkehr (Kem) Die Stadtverwaltung wird die 42 Lösungsvorschläge, die sich bei der Lärmaktionsplanung auf den Straßenverkehrslärm beziehen, beraten und den zuständigen Straßenbaulastträgern zuleiten. Ausschließlich für die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Autobahn ist die Bezirksregierung zuständig. Die Bürgerinnen und Bürger in Rheda-Wiedenbrück forderten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung Geschwindigkeitsbegrenzungen, den Bau bzw. die Erweiterung von Lärmschutzwänden und -wällen, den Einbau von lärmmindernden Fahrbahn-Belägen oder Zuschüsse zum Einbau von Lärmschutzfenster. Die Aufstellung des Lärmaktionsplans erfolgt auf der gesetzlichen Grundlage zur Umsetzung der EG-Richtlinie über NEUERÖFFNUNG am Sa 17.02.2018 vormals Rita Frankenfeld Strickmit! Nicole Steichele Marienstraße 9 33378 Rheda-Wiedenbrück Telefon 05242 - 2657 www.strickmit.de Mo-Fr 9.30-12.30 Uhr 14.30-18.30 Uhr Sa 9.30-14.00 Uhr

15 die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm. Ein Rechtsanspruch auf die Umsetzung der geforderten Lärmminderung besteht nicht. Der Technische Beigeordnete Stephan Johannes Pfeffer versicherte: »Es ist zwar ernüchternd, wie beispielsweise die Verantwortlichen beim Regierungspräsident auf den Vorschlag zur Geschwindigkeitsreduzierung auf der Autobahn reagieren. Wir werden aber nicht nachlassen, die Verantwortlichen in die Pflicht zu nehmen«. In Rheda-Wiedenbrück ist die A 2 die am höchsten belastete Straße mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 22 Mio. Kraftfahrzeugen im Jahr. Aber auch Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als drei Millionen Kraftfahrzeugen im Jahr gelten als hoch belastet. Es handelt sich um die Bundesstraßen B 61, B 64 und B 55 sowie die Landesstraßen L 568 (Herzebrocker Straße ab der Straße »Auf der Schulenburg«, Wil- helmstraße und Gütersloher Straße) und L 791 (Nordring, Ostring bis Varenseller Straße). Bis zum 22. Dezember konnten Bürgerinnen und Bürger Problembereiche melden und Lösungsvorschläge zur Lärmminderung formulieren, die dann in die weitere Lärmaktionsplanung eingehen. Weitere Infos: www.o-sp.de/wiedenbrueck/plan/stadtentwicklung.php?M=1 www.rheda-wiedenbrueck.de und www.umgebungslaermkartierung.nrw.de. MIT FREMDEN FEDERN GESCHMÜCKT? Ampel an der Einmündung Beckumer Straße / Umgehungsstraße (Kem) Die CDU-Fraktion stellte im jüngsten Bau-, Stadtentwicklungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss den Antrag auf Überprüfung der Errichtung einer Ampelanlage im Knotenpunkt B 55 / B 61 / L 586 (Beckumer Straße). Alle Ausschussmitglieder stimmten der Notwendigkeit der Lichtsignalanlage zu. Über die langen Wartezeiten und das erschwerte Einbiegen in die B61 während der Spitzenzeiten haben sich schon viele Autofahrer beschwert. Zusätzliche Schwierigkeiten entstehen bei Bedarfsumleitungen aufgrund von Sperrungen auf der A2.Nach Auffassung von Peter Berenbrinck (SPD) hatte der Antrag ein »Geschmäckle«. Seine Fraktionskollegin Michaela Koroch, wohnhaft in Batenhorst, hatte zur Besprechung dieses Themas in ihre Wohnung eingeladen. Unter den Gästen waren auch Mitglieder der CDU und als Mann vom Fach, der Technische Beigeordnete Stephan Johannes Pfeffer. Peter Berenbrinck wies darauf hin, dass es nur fair gewesen wäre, wenn die CDU in ihrem Antrag auf die Initiative von Michaela Koroch hingewiesen hätte. Schutzstreifen für Radfahrer Die CDU Batenhort/St. Vit setzt sich dafür ein, dass die Stadtverwaltung einen Schutzstreifen für Radfahrer durch Markierung einer Leitlinie auf der Fahrbahn des Hellwegs zwischen Beckumer Straße und Dr.-Jasper-Straße in Fahrtrichtung Wiedenbrück anlegt. Die Verwaltung gab zu bedenken, dass Schutzstreifen nur innerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/ h zulässig sind. Der Schutzstreifen soll mindestens 1,25 m und die Fahrbahn 4,50 m breit sein. Der in Rede stehende Hellweg hat aber nur eine Breite von viereinhalb bis fünf Meter. Im BSUV ist man indes überzeugt, dass die Radstreifen die Geschwindigkeit der Pkw reduzieren und das Befahren mit dem Rad sicherer machen. Der BSUV stimmte dem Prüfantrag einstimmig zu.

Das Stadtgespräch - Magazin für Rheda - Wiedenbrück

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