Aufrufe
vor 4 Jahren

Das Stadtgespräch Mai 2019

  • Text
  • Rheda
  • Ford
  • Stadt
  • Kinder
  • Klaus
  • Zeit
  • Beiden
  • Eltern
  • Haus
  • Sebastian
  • Rhwd.de
Die aktuelle Ausgabe findest Du hier!

62 Das

62 Das Stadtgespräch anzeigen BUCHHANDLUNG LESART Aktiver Einzelhandel in Rheda Es gibt ihn noch, den aktiven Einzelhandel in Rheda. Die Buchhandlung LESART am Neuen Wall ist dafür das beste Beispiel. Neben dem liebevoll ausgesuchten Sortiment, der kompetenten Beratung und Lesungen, lässt sich die Inhaberin Sonja Westermann immer wieder etwas Neues einfallen. »Wir möchten das Leben in Rheda-Wiedenbrück mitgestalten und einen lebendigen Ortskern erhalten«, beschreibt Sonja Westermann ihre Motivation. Als Resultat ihrer letzten Aktion konnte die Buchhändlerin in der vergangenen Woche 400 Euro an Regina Korfmacher und Theresa Kuknat von der Hospizgruppe Rheda- Wiedenbrück e.V. überreichen. Bereits im März initiierte das vierköpfige Team der Buchhandlung die Aktion »Blind Date mit einem Buch« in der LESART. Dafür wurden Vorabexemplare der Verlage in Packpapier verpackt und mit kleinen Hinweisen auf die inneren Werte des Buches versehen. Wer sich darauf einließ, konnte nicht nur eine Überraschung erleben, sondern auch Gutes tun. Die Bücher, die vom Verkauf ausgeschlossen sind, wurden gegen eine Spende abgegeben. Damit möchte Sonja Westermann das Ehrenamt unterstützen und auf Gruppen, die sonst eher im Hintergrund agieren, aufmerksam machen. Das ist gelungen, denn die großzügige und unerwartete Spende von LESART betrachten Regina Korfmacher und Theresa Kuknat der Hospizgruppe als besondere Wertschätzung ihrer Arbeit. Das Geld möchten sie gerne für Fortbildungen und Supervisionen des ehrenamtlichen Vereins für Sterbe- und Trauerbegleitung einsetzen. Unterdessen plant die Germanistin mit dem ansteckenden Lächeln bereits die nächste Aktion. Passend zu Ostern nimmt die LESART an der vom stationären Buchhandel ins Leben gerufenen Aktion »Huch, mich hat ein Buch gefunden« teil. Dafür werden vom 23. April bis 3. Mai Bücher in Rheda-Wiedenbrück ausgewildert. Wer in diesem Zeitraum ein Buch findet, das mit einer gelben Aktionskarte versehen ist, »ist herzlich eingeladen, ihm ein neues Zuhause zu geben und es zu lesen« so Sonja Westermann. Freunde der LESART dürfen auch in Zukunft gespannt sein. »Es sind längst nicht alle Ideen umgesetzt Glücklich überreicht Sonja Westermann, Inhaberin der Buchhandlung LESART, den stolzen Spendenbetrag über 400,00EUR an Regina Korfmacher und Theresa Kuknat der Hospizgruppe Rheda-Wiedenbrück e.V. und für die zweite Jahreshälfte sind wir schon fleißig am Planen«, schmunzelt Westermann. Wer auf dem Laufenden bleiben möchte, schaut in der Buchhandlung LES- ART vorbei und findet Informationen auf der Homepage der Buchhandlung www.lesart-buecher.de. Buchhandlung LESART · Neuer Wall 1 · 33378 Rheda-Wiedenbrück · Tel.: 05242/45947 · www.lesartbuecher.de Öffnungszeiten: Mo · Fr 9.00 · 18.30 Uhr und Sa 9.00–13.00 Uhr Öffnungszeiten: Mo – Fr 9.00 – 18.30 Uhr und Sa 9.00 – 13.00 Uhr AUTOHAUS FORD LÜCKENOTTO AUTOHAUS FORD LÜCKENOTTO Interview zur Zukunft von Ford Stadtgespräch: In den letzten Wochen ist viel geschrieben und gesprochen worden über die Einschnitte beim Personal der Ford-Werke in Deutschland. Wie sehen Sie die Zukunft von Ford in Deutschland? Hans Carree: Ja das bedrückt uns natürlich auch, aber die schwachen Ertragszahlen von Ford Europa haben ihren Ursprung nicht in Deutschland. Ford in Deutschland hat das beste 1. Quartal eines Jahres bei den Zulassungen verzeichnet seit 2002 und hat einen Auftragsbestand von über 90.000 auszuliefernden Fahrzeugen. Also wir können uns in Deutschland nicht über Ford beschweren. Stadtgespräch: Aber bei den Elektrofahrzeugen hängt Ford ein bisschen hinterher? Hans Carree: Anfang April gab es eine Veranstaltung in Amsterdam für ausgewählte europäische Händler, bei der uns die elektrische Zukunft von Ford mit einer Vielzahl von elektrifizierten Pkw und Nutzfahrzeugen präsentiert wurde, darunter der Ford Fiesta Hybrid und der Ford Focus Hybrid – beide mit 48-Volt-mild- Hybrid-Technologie und dem vielfach preisgekrönten 1,0-Liter- EcoBoost-Dreizylinder-Benziner ausgerüstet, sowie der neue Kuga, der nächstes Jahr zu uns kommt. Diese neue Generation Ford Fahrzeuge wird ihren Beitrag zu einer saubereren und geräuschärmeren Zukunft leisten. Sie verkörpern Ford-Markenwerte wie Vertrauen, Bezahlbarkeit und Fahrspaß und lassen einen größeren Kundenkreis an den Vorteilen der elektrifizierten Mobilität teilhaben. Die neuen Ford Fiesta- und Ford Focus-mild Hybrid-Modelle unterstreichen Fords Bekenntnis, den Kunden besonders umweltgerechte und nachhaltige Modelle mit fortschrittlichen Technologien anzubieten. In den nächsten Monaten werden weitere entsprechende Fahrzeuge vorgestellt. »Wir haben große Anstrengungen unternommen, um mild Hybrid- Versionen für zwei unserer beliebtesten Baureihen zu entwickeln. Sie werden voraussichtlich ab Anfang 2020 dafür sorgen, dass unsere Kunden bares Geld sparen

63 anzeigen können und wir trotzdem unserer Fahrspaß-Philosophie treu bleiben«, unterstrich Steven Armstrong, gerade frisch installierter Chef von Ford Europa. Stadtgespräch: Was ist eigentlich ein mild Hybrid-Fahrzeug? Hans Carree: Beim Ford Fiesta mHEV und beim Ford Focus mHEV (mHEV = mild Hybrid Electric Vehicle) ersetzt ein riemengetriebener Starter-Generator (BISG) die konventionelle Lichtmaschine. Er gewinnt Energie zurück, die andernfalls beim Rollen oder Bremsen ungenutzt verpuffen würde, und speist damit eine luftgekühlte Lithium-Ionen-Batterie mit 48 Volt Spannung. Der BISG treibt die elektrischen Neben-Aggregate an, greift aber auch als Motor vor allem in Beschleunigungsphasen sowie bei geringeren Drehzahlen mit zusätzlichem Drehmoment ein und unterstützt den 1,0 Liter großen EcoBoost-Dreizylinder. Unter dem Strich vereinen der Ford Fiesta mHEV und der Ford Focus mHEV besonders hohe Kraftstoffeffizienz mit dem Ford-typischen Fahrvergnügen, Geschäftsführer Hans Carree das sich nun in einer noch kraftvolleren und noch sportlicheren Performance niederschlagen wird. »Der 1,0 Liter große EcoBoost- Dreizylinder hat längst bewiesen, dass Kraftstoffeffizienz und hohes Leistungspotenzial durchaus Hand in Hand gehen können«, erläutert Roelant de Waard, als Vizepräsident von Ford Europa, zuständig für Marketing, Sales und Service. »Mit der neuen mild Hybrid-Technologie erreichen wir nun das nächste Level. Unsere Kunden werden die sanfte, aber stets nachdrückliche Leistungsentfaltung ebenso mögen wie die Tatsache, dass sie mit diesen Modellen noch seltener eine Zapfsäule ansteuern müssen.« Stadtgespräch: Was bieten Sie heute aktuell Ihren Kunden an? Hans Carree: Seit Anfang des Jahres können wir zusätzlich zur 4-türigen Mondeo Hybrid-Limousine auch die Kombi- (Turnier-) Version mit Voll-Hybrid-Antrieb anbieten. Dank der Kombination 2,0-Liter- Benzinmotor / Elektromotor empfehlen sich beide Mondeo Hybrid- Versionen als attraktive Alternativen insbesondere zu den Mondeo Diesel-Varianten. Zudem ist der Mondeo Turnier Hybrid das einzige Voll-Hybrid-Angebot unter den Kombi-Modellen dieses Segments. Stadtgespräch: Und in naher Zukunft? Hans Carree: Ford Europa hat bereits Anfang dieses Jahres angekündigt, dass – beginnend mit dem Ford Focus – jede Pkw- und Nutzfahrzeug-Modellreihe künftig um mindestens eine elektrifizierte Variante erweitert wird und dass auch ganz neue Baureihen mit elektrifizierten Antrieben auf den Markt kommen werden. Diese Fahrzeuge werden mit Mild-, Volloder Plug-In-Hybrid-Antrieb oder mit einem rein batterie-elektrischen Antrieb angeboten werden. In 2020 kommt die neueste Generation des Ford Kuga mit allen drei Hybrid-Varianten auf den Markt, ebenso wie der Transit Custom als Plug-In Hybrid. Der BGH entscheidet über die Voraus setzungen für eine Mieterhöhung Will ein Vermieter die Miete auf das ortsübliche Niveau anheben, hat er mehrere Möglichkeiten die Erhöhung zu begründen. Er kann – soweit dieser vorliegt – den Mietspiegel nutzen, drei Vergleichswohnungen heranziehen oder ein Sachverständigengutachten in Auftrag geben. Mit Urteil vom 11.07.2018 (VIII ZR 190/17) hat der BGH entschieden, dass ein Sachverständiger, der ein Gutachten über eine Mietwohnung erstellt, diese nicht zwangsläufig gesehen haben muss. Die Vermieterin eines Mehrfamilienhauses beabsichtigte im zugrundeliegenden Fall eine Mieterhöhung durchzuführen. Die ortsübliche Vergleichsmiete für vergleichbare Objekte lag bei 5,45 €/qm. Unter Berücksichti- gung der Kappungsgrenze sollte die Miete auf 5,42 €/qm angehoben werden. Zur Begründung des Mieterhöhungsverlangens zog die Vermieterin ein Sachverständigengutachten heran. Da die Mieter den Sachverständigen im Vorfeld nicht in ihre Wohnungen gelassen hatten, fertigte dieser sein Gutachten auf der Basis von Daten, die ihm von der Vermieterin zur Verfügung gestellt worden waren. Er gab zudem an, dass er sich auch auf frühere Besichtigungen sowie Besichtigungen anderer Objekte der Vermieterin mit vergleichbarer Ausstattung beziehe. Die Mieter stimmten der so begründeten Mieterhöhung nicht zu. Die Vermieterin klagte sie ein. Amts- und Landgericht gaben den Mietern in zwei Instanzen Recht, mit der Begründung, das Gutachten entspreche nicht den Anforderungen des § 558a Abs. 2 Nr. 3 BGB. Zwar sei ein sog. Typengutachten zulässig, Voraussetzung sei aber dann, dass die Mieter anhand des Gutachtens erkennen können, ob ihre Wohnung der vom Gutachter besichtigten Musterwohnung entspreche. Dies sei hier nicht möglich gewesen. Laut BGH hält diese Beurteilung einer rechtlichen Nachprüfung nicht stand. § 558a BGB macht die Wirksamkeit eines auf ein Gutachten gestütztes Mieterhöhungsverlangens ausdrücklich nicht von der Wohnungsbesichtigung durch den Gutachter abhängig. Verlangt wird ein »mit Gründen versehenes« Gutachten. Dabei dient die Begründung nicht dazu, bereits den Nachweis der ortsüblichen Vergleichsmiete zu führen oder dem Mieter das Prozessrisiko abzunehmen. Die Mieter müssen anhand der Begründung nur nachvollziehen können, ob das Mieterhöhungsverlangen berechtigt sein kann. Der Sachverständige muss dabei eine Aussage über die tatsächliche ortsübliche Vergleichsmiete treffen und die zu beurteilende Wohnung in das örtliche Preisgefüge einordnen. C.J. Venhaus Rechtsanwältin u.a. mit Schwerpunkt Miet- und Wohnungseigentumsrecht; Kanzlei Zur Porta, Rheda-Wiedenbrück

Das Stadtgespräch - Magazin für Rheda - Wiedenbrück

© 2020 lokalpioniere
Impressum / Datenschutz