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Das Stadtgespräch Juni 2018

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31 Flora Westfalica. Der städtische Vertreter hatte bei dem Treffen einen Maßnahmenkatalog zur Entspannung der Lärmsituation in der »guten Stube des Flora Westfalica-Parks« einvernehmlich mit der Nachbarschaft vereinbart. Zum Saisonende findet ein weiteres Treffen statt. Lärmgutachten Die Gesprächspartner einigten sich darauf »für ein weiteres Vorgehen« die gutachterliche Bewertung der Lärmsituation abzuwarten. Die Untersuchungen des »Echtbetriebes« starten im Mai. Veranstaltungen reduziert Bis zum Vorliegen der Ergebnisse ergreift die Flora Westfalica GmbH die folgenden Maßnahmen zur positiven Förderung des nachbarschaftlichen Miteinanders: Sie verteilt die Veranstaltungen zu ihrem 30-jährigen Bestehen über das gesamte Stadtgebiet. Die lärmintensiven Open Air-Veranstaltungen (u. a. Trödelmärkte, Staffelmarathon) werden ab dem Sommer 2018 nicht mehr im Bereich der Mittelhegge stattfinden. Die Anzahl der Veranstaltungen im Außenbereich wird auf maximal zwölf reduziert. Lärmstrafen Darüber hinaus werden bei Veranstaltungen im Reethus Lärmkontrollen durchgeführt. Bei Verstößen gegen die Vorgaben werden Vertragsstrafen erhoben. Auf dem Vorplatz zum Reethus ist das Hupen und Laufenlassen des Motors nicht gestattet. Pro Verstoß ist eine Vertragsstrafe von 500 Euro zu zahlen. Ab 22 Uhr gilt auf dem Parkplatz die Nachtruhe. Bei Verstößen werden nach Vorwarnung ebenfalls 500 Euro fällig. Ab 22 Uhr ist der Aufenthalt im Außenbereich des Eingangs zum Reethus auf ein Mindestmaß zu reduzieren, Lärm zu vermeiden und die Eingangstüren sind zu schließen. Auch hier werden Verstöße geahndet. Bei Verstößen gegen die Nachtruhe vor dem Reethus werden nach einer Vorwarnung 500 Euro Bußgeld fällig. Ordnungs- und Parkplatzdienst Die Flora Westfalica behält sich vor, auf der Grundlage der Erfahrungen aus den Vorjahren bei bestimmten Veranstaltungen einen Security-Dienst einzusetzen. Zudem wird für sämtliche Veranstaltungen mit einem vorhersehbar hohen Besucheraufkommen ab 200 Personen ein Parkplatzdienst eingerichtet. Die Kosten für den Ordnungs- bzw. Parkplatzdienst trägt der Veranstalter. Beispiel: Bei Karnevalsveranstaltungen ist kein Ordnungsdienst erforderlich. Bei mehr als 200 Besuchern muss ein Parkplatzdienst dazu gebucht werden. Die getroffenen Regelungen sollen die Anwohner vor unnötigen Belästigungen schützen. Mit der Vorlage dieser Vereinbarung war zugleich eine Anfrage der FDP im Zusammenhang mit der Verlegung des Staffelmarathons beantwortet.

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