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Das Stadtgespräch Juni 2017

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62 Das

62 Das Stadtgespräch EIN MITBÜRGER KÄMPFT FÜR SENKUNG DER KITA-BEITRÄGE Trotz Mehrein nahmen keine geringeren Elternbeiträge Die Stadtverwaltung lehnt die Senkung der Kita-Beiträge um 10 % ab. Mitbürger Rainer Wennemar hatte diesen Vorschlag der Stadtverwaltung sowohl mündlich als auch schriftlich mehrfach unterbreitet. Er begründete seine Forderung mit Mehreinnahmen bei den Elternbeiträgen für die Kindertageseinrichtungen in Höhe von 250.000 Euro. Als Ursache dafür sieht er die vom Stadtrat am 25. April 2016 beschlossenen beiden zusätzlichen Gehaltsstufen (90.000–97.000 und ab 97.000 Euro Jahres-Gesamteinkommen) für besserverdienende Eltern. Stadtrat, Jugendhilfeausschuss und Stadtverwaltung vertraten die Auffassung, die Familien entsprechend ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit an der Finanzierung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege durch eben die beiden neuen zusätzlichen Gehaltsstufen zu beteiligen. Andererseits wollten die drei Stellen die Familien mit geringen Einkommen durch die Erhöhung der Beitragsfreiheitsgrenze von 20.000 auf 25.000 Euro entlasten. Die neue Staffelung gilt seit dem 1. August 2016. Sie sollte ebenfalls den für 2016 erwarteten Rückgang der Einnahmen aus Elternbeiträgen um 140.000 Euro ausgleichen. Mehreinnahmen Die Vorgängersatzung wies bereits eine höhere Beitragsfrei- heitsgrenze aus – aber noch nicht die höhere Belastung der besserverdienenden Familien. Im Zusammenhang mit der Änderung der Tabelle für die Kita-Beiträge der Eltern wurde aber weder im Jugendhilfeausschuss noch im Stadtrat die Generierung von Mehreinnahmen gegenüber den Vorjahren diskutiert. Eine Erhöhung spielte nur bei der linearen Heraufsetzung der Beiträge um 3 % bei allen Gehaltsstufen eine Rolle. Die Stadtverwaltung beurteilte Wennemars Überschussrechnung als fehlerhaft. Aber immerhin prognostizierte sie selber Anfang des Jahres Mehreinnahmen in Höhe von 150.000 Euro. Sie werden die städtischen Einnahmen aus den Elternbeiträgen für das laufende Kindergartenjahr 2016/17 auf voraussichtlich 1,445 Mio Euro anwachsen lassen. Seit dem Kindergartenjahr 2012/13 lagen die Erträge zwischen 1,208 und 1,390 Mio. Euro. Für das Haushaltsjahr werden Einnahmen in Höhe von 1,463 Mio Euro prognostiziert. Keine Beitragssenkung Trotz der amtlich bestätigten Mehreinnahmen durch die Stadtverwaltung lehnt eben diese eine Senkung der Kita-Beiträge ab. Ihre Begründung vom 7. Februar 2017: »Im Kindergartenjahr 16/17 sind außergewöhnlich viele tatsächliche Beitragszahler ab einem Jahreseinkommen von 81.000 Euro vorhanden. Der Effekt der Zahlfälle unterliegt jährlichen Schwankungen und wirkt sich in diesem Kindergartenjahr außergewöhnlich hoch aus. Derzeit wird dies als Einmaleffekt bewertet«. Rainer Wennemar gibt sich mit dieser Antwort nicht zufrieden. Er hält nach wie vor eine Beitragssenkung für erforderlich und möglich. Er sagt, dass die Erhöhung der Einnahmen über Elternbeiträge ihre Senkung um 10 % in allen Gehaltsstufen erlaubt. Es sei nicht akzeptabel, dass die Stadtverwaltung die Mehreinnahmen aus den Erträgen der Kita- Elternbeiträge für andere Haushaltsansätze ausgibt. Frauenfeindlich Nicht unerwähnt bleiben sollte in diesem Zusammenhang, dass der Jugendamtselternbeirat den Beschluss des Stadtrats kritisiert. Sein Vorwurf: Durch die Einführung der zwei weiteren Einkommensstufen würden hauptsächlich die Doppelverdiener und somit schwerpunktmäßig die Frauen getroffen, die überlegten, ob sich Arbeit für sie lohne. Aus Sicht der FDP ist die Satzung zudem ungerecht, da die mittleren Einkommen mit 80–90.000 Euro pro Jahr prozentual am stärksten belastet werden. Die obere Stufe ab 97.001 Euro Jahreseinkommen sieht eine Steigerung der Elternbeiträge um 15 %(!) vor. Beispiel: Für die Kinderbetreuung U 3/45 Wochenstunden zahlten die Eltern bislang 462 Euro, nach der aktuellen Satzung müssen sie 535 Euro pro Monat aufwenden. Zum Vergleich: derselbe Platz kostet in der Einkommensklasse ab 25.001 Euro 100 Euro, ab 22.001: 126 Euro, ab 41.001: 159 Euro sowie ab 80.001: 476 Euro und ab 89.001: 505 Euro. Rainer Wennemar sieht in der vom Stadtrat beschlossenen neuen Regelung darüber hinaus eine Diskriminierung von Kindern aus Haushalten mit höherem Einkommen. »Kitas sind Bildungseinrichtungen und alle Kinder haben Anspruch auf gleiche Förderung, auch in finanzieller Hinsicht«, ist Wennemar überzeugt. Die Stadtverwaltung nimmt Stellung »Die Elternbeiträge gehen zu 100 Prozent in die Finanzierung der Kita-Plätze in Rheda-Wiedenbrück ein. Konkret fließen sie in das Produkt Kinderbetreuung (060102).« Ursachen der höheren Einnahmen Dem Haushaltsansatz, einem prognostizierten und erst einmal festen Wert, stehen dabei die dynamischen und jährlich schwankenden Kita-Beiträge gegenüber. Jedes Jahr zahlen unterschiedlich viele Eltern aus unterschiedlichen Einkommensgruppen – oder auch nicht, weil für einige z. B. die Geschwisterkindbefreiung oder auch das letzte beitragsfreie Kita- Jahr gilt. Konkret: Im laufenden Kindergartenjahr 2016/17 gibt es einen besonders hohen Anteil an Beitragszahlern ab einem Jahreseinkommen von 81.000 Euro. Daraus ergeben sich Mehreinnahmen, die derzeit aber als Einmaleffekt bewertet werden. Durch diese erwarteten Mehreinnahmen

63 werden die Elternbeiträge voraussichtlich 15,9 Prozent der Gesamtkosten ausmachen. Der Rest wird vom Land und von der Kommune getragen. Elternbeiträge unter Landesvorgaben Die Entwicklung der Erträge durch Elternbeiträge muss immer im Zusammenhang mit der Entwicklung der Kosten der Kinderbetreuung gesehen werden! Das Land NRW geht davon aus, dass 19 Prozent der Kita-Kosten durch Elternbeiträge gedeckt werden. Die Stadt Rheda-Wiedenbrück strebt 14 bis 16 Prozent an. Die Differenz zwischen 19 Prozent und dem tatsächlichen Eltern-Anteil trägt dabei die Stadt. Grundsätzlich werden die Gesamtkosten für die Kitas steigen. Dadurch rechnet die Verwaltung für das neue Kindergartenjahr 2017/18 mit einem gesunkenen Eltern-Anteil von 14,9 Prozent. Staffelung Die Elternbeiträge für die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, die die Stadt Rheda- Wiedenbrück erhebt, entsprechen in ihrer Staffelung gesetzlichen Vorgaben. Nach § 23, Abs. 5 des KiBiz sind die Elternbeiträge sozial zu staffeln und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Eltern sowie die Betreuungszeiten zu berücksichtigen. Ergo Eine Absenkung der Elternbeiträge in den oberen Gehaltsstufen ist möglich, wenn die anderen Beitragsgruppen entsprechend höher belastet werden. Ein Verzicht auf diesen Ausgleich würde die Gemeinschaft der Steuerzahler belasten. Ohnehin liegt das Gesamtvolumen der Einnahmen bei den Elternbeiträgen mit 14 – 16 % der Gesamtkosten für die Kinderbetreuung in Rheda-Wiedenbrück schon jetzt unter der vom Land NRW vorgegebenen 19 %-Marge. Wer sich für die beschriebene Änderung ausspricht, muss für die Umsetzung im Stadtrat eine politische Mehrheit finden. Diese ist derzeit nicht in Sicht. Aber vielleicht tut sich was auf Landesebene: Die SPD hat sich »die gebührenfreie Bildung von der Kita bis zur Hochschule« auf die Fahnen geschrieben. Ebenfalls die Bündnisgrünen bekennen in ihrem Wahlprogramm: »Wir haben das letzte Kindergartenjahr landesweit beitragsfrei gemacht. Unser Ziel ist, dass Bildung grundsätzlich beitragsfrei wird – auch in den Kitas«. Raimund Kemper BUSHALTESTELLE IN BATENHORST BUSHALTESTELLE IN BATENHORST Prüfauftrag (Kem) Der Bau-, Stadtentwicklungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss (BSUV) beauftragte die Stadtverwaltung einstimmig, die Führung der Buslinie 70 (Rheda- Wiedenbrück – Lippstadt) über den Ortskern von Batenhorst zu überprüfen. Der Auftrag schließt die Errechnung der daraus entstehenden Kosten ein. Dem Beschluss liegt ein Antrag der CDU-Fraktion zugrunde. Es ist der zweite Versuch. Die FDP-Fraktion hatte bereits 2015 einen entsprechenden Antrag gestellt. Seinerzeit sprach sich der Verkehrs-Verbund Ost- Westfalen-Lippe (VVOWL) dagegen aus. Die CDU Ortsunion St. Vit-Batenhorst als Initiatorin des erneuten Anlaufs sieht gute Chancen, dass der VVOWL nunmehr dem Antrag zustimmen könnte. Ihre Recherchen weisen gegenüber dem FDP-Antrag eine Reduzierung der zusätzlichen Fahrstrecke von 4 auf 2,2 km aus. Dadurch verringert sich die erhöhte Fahrzeit von 8 auf 4,5 Minuten. Im Gegenzug steigt die Restzeitreserve der Buslinie von 2,0 auf 5,5 Minuten. Parallel sinken die Fahrkosten. Der BSUV teilt diese Einschätzung. GROSSFLÄCHIGER EINZELHANDEL AUF DER SCHANZE Noch nicht vom Tisch? (Kem) »Rheda-Wiedenbrück sieht die Notwendigkeit für den Erhalt der Bahntrasse nach Langenberg nicht«, berichtete der Technische Beigeordnete Stephan Johannes Pfeffer über die ablehnende Stellungnahme zur Neuaufstellung des Regionalplans – eine Grund- lage für den Landesentwicklungsplans. »Unsere Belange fließen in die Neuaufstellung mit ein«, ergänzte der Beigeordnete. »Vor dem Hintergrund der Stadtentwicklung können wir keine andere Stellungnahme abgeben«, ergänzte die Stadtplanerin Inga Linzel. Nach der Dauer des Verfahrens befragt, sagte sie, dass die Regionalplanänderung etwa 2 Jahre dauern wird. Schlussfolgerung: Wenn das der Fall ist, sollte der Standort »Schanze« als Standort für den großflächigen Einzelhandel noch nicht abgeschrieben werden. Es ist so lange nichts auf der Schanze passiert, dass man auch noch zwei weitere Jahre warten kann, ehe man den Standort Schanze als Standort für einen großflächigen Einzelhandel aufgibt, wie es die Fortschreibung des Einzelhandelsgutachtens vorsieht. Sollte sich Rheda-Wiedenbrück mit der Streichung der Bahnlinie nach Langenberg durchsetzen, stände die Schanze doch noch für den großflächigen Einzelhandel zur Verfügung.

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