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Das Stadtgespräch Juni 2017

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ätsel 50

ätsel 50 Das Stadtgespräch GEBÜNDELTE Fluss in Küstenstaat K OMPETENZ – Meer- Brasi- den Finn. busen liens JEDERZEIT FÜR gerade dort, S IE VOR O RT genau dort 2 H.-DIETER SWIENTY Rechtsanwalt / Notar a.D. Mitglied im Deutschen Forum für Erbrecht e.V. VANESSA SWIENTY-BROKEMPER Rechtsanwältin PETRA ANDREWS Rechtsanwältin Fachanwältin für Familienrecht Mediatorin In Kooperation mit: P ROF.D R.J UR. KIRSTEN BECKMANN Wirtschaftsrecht / Kartellrecht Berliner Str. 14 (Doktorplatz) 33378 Rheda-Wiedenbrück Tel: 05242-9460-0 G EMEINSAM STARK – FÜR I HRE R ECHTE Schwedenrätsel Nahrungsmittel aus Sojabohnen Zarenname aufgeschichteter Haufen nordischer Hirsch, Elen persönl. Fürwort Postsendung (erste Person Plural) Entstehungsplatz e. Filmes Sing-, Pfingstvogel Fremdwortteil: allein halblang (Kleidung) Bewohner einer dt. Hansestadt Laubbaum asiatische Raubkatze 1 3 Drama von Ibsen 6 bejahend, zustimmend Kunststil des Mittelalters Stadt in Nevada (USA) Wurf mit gleicher Augenzahl Rauchfang, Schornstein Vorsilbe: Ton..., Schall... (griech.) Zeitalter Titel arabischer Fürsten deutsche Schriftstellerin (Utta) Hülle, Futteral eine Zahl Internat. Olympisches Komitee (Abk.) Schauspiel-, Ballettschülerin Fischfanggerät früherer Papstpalast in Rom Verhältniswort Segelbaum Lösung: kleiner Küstenfisch 5 Tierhöhle Wachszellenbau der Bienen von besonderem Reiz Fuhrwerk verfallenes Bauwerk stören, belästigen (ugs.) dt. Philosoph (Immanuel) Hauptstadt Kroatiens verbinden, zusammenführen Klettergewächsteil lediglich Himmelsrichtung Schulfestsaal Ansporn, Motivation Festkleid; Festkonzert fliederblau, hellviolett Haushaltsplan italienische Weinstadt römischer Kaiser 8 in Geldscheinen oder Münzen elektr. geladenes Teilchen Weg im Labyrinth höchste Genauigkeit Schulabschlussprüfung (Kzw.) Kfz- Zeichen Kaufbeuren Tanzart mit Spezialschuhen Grundstoffteilchen 4 kostbar; menschlich vornehm Ansage auf Kontra (Skat) Rendezvous, Meeting ein Elternteil abwertend: reicher Mann 1 2 3 4 5 6 7 8 7 Unser Lösungswort vom letzten Mal: Apfelbluete JOHANNES GRANAS Rechtsanwalt / Notar Fachanwalt für Familienrecht Fachanwalt für Verwaltungsrecht REMBERT DÖRING Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht FRANK KRÖGER Rechtsanwalt OLIVER BREVES Rechtsanwalt Fürst-Bentheim-Str. 6 33378 Rheda-Wiedenbrück Tel. 05242-9438-0 Sudoku leicht Tragen Sie in die leeren Felder die Ziffern 1 bis 9 so ein, dass in jeder Zeile, jeder Spalte und jedem 3-x-3-Gebiet jede der Ziffern 1 bis 9 genau einmal vorkommt. 7 4 1 3 1 9 2 5 3 6 7 6 2 8 1 4 4 3 8 1 6 4 1 5 6 7 1 7 5 9 mittel 9 5 4 8 2 7 5 4 6 1 4 9 8 3 7 1 4 4 7 1 6 4 9 6 5 4 6 2 9 7

51 Petra Andrews Keine MPU bei Trunkenheitsfahrt unter 1,6 Promille Ist nach einer einmaligen Trunkenheitsfahrt von weniger als 1,6 Promille im Strafverfahren die Fahrerlaubnis entzogen worden, darf die Behörde ihre Neuerteilung nicht allein wegen dieser Trunkenheitsfahrt von der Beibringung einer MPU abhängig machen. Anders liegt es, wenn zusätzliche Tatsachen die Annahme von künftigem Alkoholmissbrauch begründen. Das Strafgericht hatte die Klägerin wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr (BAK 1,28 Promille) nach § 316 StGB verurteilt und ihr nach § 69 StGB die Fahrerlaubnis entzogen, da sich aus der Tat ergebe, dass sie zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet sei. Als sie die Neuerteilung beantragte, erhielt sie von der Fahrerlaubnisbehörde, gestützt auf § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe d in Verbindung mit Buchstabe a der Fahrerlaubnisverordnung die Aufforderung, ein medizinisch-psychologisches Fahreignungsgutachten vorzulegen. In der ersten Instanz blieb die Klage der Klägerin auf Erteilung der Fahrerlaubnis ohne vorherige medizinisch-psychologische Untersuchung ohne Erfolg. Im Rechtsmittelverfahren hat das Bundesverwaltungsgericht das Urteil abgeändert und die Behörde verpflichtet, der Klägerin die beantragte Fahrerlaubnis auch ohne die Vorlage eines positiven medizinisch-psychologischen Gutachtens zur Frage von Alkoholmissbrauch neu zu erteilen. Der Auffassung, dass die Fahrerlaubnis nach strafgerichtlicher Entziehung wegen einer Trunkenheitsfahrt nur nach Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens neu erteilt werden dürfe, ist das Bundesverwaltungsgericht nicht gefolgt. Nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe c Fahrerlaubnisverordnung rechtfertigt eine einmalige Trunkenheitsfahrt ohne das Hinzutreten weiterer aussagekräftiger Tatsachen erst ab einer BAK von 1,6 Promille die Anordnung eines medizinischpsychologischen Gutachtens. Die strafgerichtliche Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen einer Trunkenheitsfahrt ist kein eigenständiger, von der 1,6-Promille-Grenze unabhängiger Sachgrund für die Anforderung eines Gutachtens. Im Strafverfahren hingegen ist der Täter bei einer Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) in der Regel, also ohne das Hinzutreten weiterer belastender Tatsachen als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen. Petra Andrews Rechtsanwältin für Familienrecht in der Kanzlei Swienty · Granas · Döring & Collegen, Rheda-Wiedenbrück Besuchen Sie uns in unserem Ihr Fachbetrieb für Fenster und Haustüren mit Sicherheit Sicherheit Nach- und Umrüstung für Fenster & Haustüren Fenster & Haustüren für Neu- / Altbauten Rollläden Wartung & Reparatur Insektenschutz aus eigener Herstellung Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr 15:00 bis 18:00 Uhr Freitag und Samstag: 09:00 bis 12:00 Uhr sowie nach Terminvereinbarung Wir sind Mitglied im Netzwerk »Zuhause sicher«. Es geht um Ihre Sicherheit! Am Woestekamp 1 · Rheda-Wiedenbrück · 0 52 42 / 4 66 12 · www.sicherheitszentrum-rh-wd.de

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