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Das Stadtgespräch Juli 2019

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Die aktuelle Ausgabe des Rheda-Wiedenbrücker Stadtgesprächs für Juli 2019

50 BEKANNTMACHUNGEN

50 BEKANNTMACHUNGEN Das Stadtgespräch Standesamtliche Nachrichten Vom 16.05.2019 – 15.06.2019 Standesamtsberzirk Rheda-Wiedenbrück Eheschließungen: Lea Bierbaum und Jan Prentler, Ferdinand-Krüger-Str. 17, Oelde; Rebekka Rehm und Christian Johannes Adamczyk, Elsa-Brandström-Str. 1; Janine-Carina Kemper und Luis Lohmann, Stromberger Str. 17b; Natalie Schellenberg und Alexander Leier, Reitäckerstr. 5a; Jennifer Schütz und Lars Ziegler, Heinrich-Püts-Str. 6; Eva Lucia Fritsch und Josef Christof Komainda, Oelder Str. 59; Andrea Martha Elisabeth Klausing und Guido Wilhelm Wilden, Egerstr. 5; Viktoria Eisenbeis und Daniel Langenströ- er, Ostenstraße 8; Lena Lütkemeyer und Daniel Kelp, Kettelerstr. 12; Stefanie Wrede und Enrico Müller, In der Helle 27; Juana Ramona Cruz Espinal und Marcel Held, Ludwig-Richter-Str. 9; Julia Kamp und Nikolaus Elsner, Österreicher Weg 1, 33102 Paderborn; Nadine Ramsbrock und Markos Angelakopoulos, Heiligenstädter Weg 3; Kerstin Pfeiffer und Jan Ditgens, Bertha-Sander-Str. 41, 50829 Köln; Verena Frense und Jonas Völker, Marienfelder Straße 14 Breite Straße 9 33378 Rheda-Wiedenbrück Tel 05242 902000 www.michels-bestattungshaus.de Trauerfloristik Jetzt auch online: Aussuchen, bestellen, liefern lassen Schalten Sie Familienanzeigen wie zur Geburt, rundem Geburtstag, Einschulung und Co. im Stadtgespräch. Rufen Sie uns an: 40810! Sterbefälle: Maria Elisabeth Schildmacher geb. Hemforth, Drostenweg 15; Helmut Kümmel. Ringstr. 11; Herta Elisabeth Johanna Kriese geb. Uhl; Paul Gottlieb Tadday, Ostenbergstr. 17; Hans Peter Michels, Gerhardstraße 8; Maria Theresia de Temple geb. Ebel, Ringstr. 11; Elisabeth Büscher geb. Aschoff, Heidbrinkstraße 2; Walter Rudolf Karl Massel, Stromberger Str. 103; Hannelore Maria Luise Vinnenberg geb. Kühsel, Varenseller Str. 192; Detlev Täuber, Im Wieksfeld 15; Marianne Elisabeth Klein geb. Mischnick, Westring 72; Mechthild Anna Spoeskes geb. Jung, Drostenweg 15; Katharina Schupp geb. Johannvorderbrüggen, Ringstraße 11; Hedwig Stammschröer, Gütersloher Str. 64 b; Viktor Siebert, Droste-Hülshoff-Str. 6; Ilse Auguste Heising geb. Waterhölter, Ringstr. 11; Hildegard Maria Dewender geb. Brüffer, St. Vinzenz-Str. 36 www.blumenhaus-wagner.de

BFH stärkt Ehrenamt – Verluste auch bei Übungsleitern steuerlich abziehbar Hendrik Auge Der Gesetzgeber fördert durch die sog. Übungsleiterpauschale im Einkommensteuergesetz die ehrenamtliche Tätigkeit in Deutschland. Ein Urteil des BFH (Bundesfinanzhof) gibt nun Klarheit in Bezug auf die Behandlung von Verlusten im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit. Einnahmen aus einer Übungsleitertätigkeit zum Beispiel in Sport- oder Musikvereinen sind gemäß §3 Nr. 26 EStG bis zur Höhe von insgesamt 2.400 Euro im Jahr steuerfrei. Diese sog. Übungsleiterpauschale wurde zur Stärkung des Ehrenamtes eingeführt und zuletzt im Jahr 2013 von 2.100 Euro auf aktuell Danke, dass du immer für uns da bist. 5 Jahre Ehe voller Geschichten, Liebe, Leben sind aus besonderem Holz gemacht. Alles Liebe zur HÖLZERNEN HOCHZEIT. Deine Meni 2.400 Euro angehoben. Eine weitere Erhöhung ist aktuell nicht in Sicht. Ausgaben im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit sind gemäß §3c Abs. 1 EStG nicht als Betriebsausgaben oder Werbekosten abzuziehen, soweit sie mit diesen steuerfreien Einnahmen im Zusammenhang stehen. Fraglich war nun, ob ein Verlust aus der Tätigkeit auch dann geltend gemacht werden kann, wenn die Einnahmen die Übungsleiterpauschale von 2.400 Euro nicht übersteigen. Der BFH hat hier Klarheit geschaffen und in dem vorliegenden Fall die vorgehende Entscheidung des Finanzgerichtes revidiert. Nach der Entscheidung des BFH können Verluste aus der Übungsleitertätigkeit auch dann geltend gemacht werden, wenn die Einnahmen den Freibetrag von 2.400 Euro nicht übersteigen. Unabhängig hiervon ist der Abzug von Verlusten aber nur dann möglich, wenn den Einnahmen eine Gewinnerzielungsabsicht zu Grunde liegt. In dem vorliegenden Fall standen Einnahmen in Höhe von 108 Euro Ausgaben in Höhe von 500,60 Euro gegenüber, so dass Zweifel an der Gewinnerzielungsabsicht naheliegend sind. Eine Prüfung auf das Vorliegen einer sog. Liebhaberei hat somit nun zu erfolgen. Liegt kein Fall der Liebhaberei vor, so sind die Verluste trotz der geringen Einnahmen zu berücksichtigen. Hendrik Auge Der Autor ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in der Kanzlei Wortmann & Partner & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft · Steuerberatungsgesellschaft Rheda-Wiedenbrück Ihr Dach ist unsere Leidenschaft! Nicht verzagen Philipps fragen! Neu im Angebot! Umbau Ihrer Außentreppe in eine behindertengerechte Rampe. Treppe kaputt? Wir kommen! Auch neue Treppen! Wissen & Erfahrung sichern Qualität Ihr Meisterfachbetrieb anzeigen GmbH Innen & Außen Auf der Schulenburg 34 33378 Rheda-Wiedenbrück www.philipps-ihrtreppendoktor.de Tel.: 05242 48652 Unfallinstandsetzung (alle Marken) PKW - Motorrad - Lackierungen Industrie - Lackierungen IMPRESSUM: Verlag/Herausgeber: M.E. Verlag GmbH & Co. KG, Michael Ebeling Anschrift für Redaktion und Verlag: Hauptstraße 21, 33378 Rheda-Wiedenbrück, Tel. 05242 / 40810, Fax 05242 / 408150 info@meverlag.de · www.das-stadtgespraech.de Mitarbeiter an dieser Ausgabe: Birgit Ebeling, Eva Lange, Annika Ehlert Thomas Beller, Sarina Schiller, Louisa Kok Anzeigenleitung: Birgit Ebeling & Sarina Schiller Titelbild: Fer Gregory – shutterstock.com Druck: Bonifatius GmbH, Karl-Schurz-Str. 26, 33100 Paderborn Verteilung: durch Boten Verbreitete Auflage: 22.500 an die Haushalte in Rheda-Wiedenbrück (einschl. der Ortsteile), kostenlos Druckauflage: 22.750 Exemplare Erscheinungsweise: monatlich Es gilt die Preisliste 02/2017 Preise unverändert seit 07/2011 Das Stadtgespräch wird als Monatsmagazin mit großer Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit bearbeitet. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit wird nicht übernommen. Jegliche Ansprüche müssen abgelehnt werden. Namentlich gekennzeichnete Artikel stimmen nicht unbedingt mit der Meinung des Herausgebers überein. Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos und Druckvorlagen wird keine Haftung übernommen. Die Veröffentlichung und Kürzung derselben behalten wir uns vor. Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers. Dies gilt insbesondere für Anzeigen. Für eventuelle Schäden durch fehlerhafte oder nicht geschaltete Anzeigen oder Beilagen wird Haftung nur bis zur Höhe des entsprechenden Anzeigen- bzw. Beilagenpreises übernommen. Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil dieser Zeitschrift darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages vervielfältigt oder verbreitet werden. Unter dieses Verbot fällt insbesondere die gewerbliche Vervielfältigung per Kopie, die Aufnahme in elektronische Datenbanken und die Vervielfältigung auf CD-Rom. 51

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