Aufrufe
vor 6 Jahren

Das Stadtgespräch Juli 2017

  • Text
  • Juli
  • Rheda
  • Menschen
  • Kinder
  • Beiden
  • Zeit
  • Haus
  • Gemeinsam
  • Bier
  • August
  • Rhwd.de

20 Das

20 Das Stadtgespräch 1) Gültig nur für Neuaufträge ab 4998,- Euro Auftragswert von frei geplanten Küchen. Ausgenommen sind Küchen aus unseren aktuellen Prospekten, die unter www.kuechen-schmidt.de einzusehen sind und reduzierte Ware. Nicht verknüpfbar mit anderen Aktionen. Ausgenommen bereits in Prospekten oder Anzeigen beworbene Ware oder reduzierte Ausstellungsstücke. 2) Gültig nur für Neuaufträge, ab 5998,- Euro Auftragswert, die 400,- Euro Prämie wird unmittelbar beim Kauf mit dem Kaufpreis verrechnet, eine Barauszahlung ist nicht möglich. 3) Gilt nur auf beworbene Küchen im aktuellen Prospekt im Verteilgebiet. Gültig bis 14.10.2017. Hauptstr. 145, 33378 Rheda-Wiedenbrück | Tel. 05242 / 578390 Mo. - Fr. 9.30 - 19.00 Uhr | Sa. 9.30 - 16.00 Uhr www.kuechen-schmidt.de 3) BÜRGERBEGEHREN ERFOLGREICH: 1400 UNTERSCHRIFTEN MEHR ALS BENÖTIGT Wenneber schule nahm erste Hürde Nunmehr ist es die Aufgabe der Stadtverwaltung, die Unterschriften auf ihre Gültigkeit zu überprüfen: Erfahrungsgemäß gibt es bei jedem Bürgerbegehren unvollständige und doppelte Unterschriften, die von der Gesamtzahl abzuziehen sind. Das ungewöhnlich große Polster wird aber für eine sichere Überschreitung des Quorums von 2748 gültigen Unterschriften für ein erfolgreiches Bürgerbegehren reichen. Bürgerentscheid? Von dieser Grundlage ausgehend ist es die Aufgabe der Stadtverordneten, spätestens in ihrer turnusmäßigen Sitzung am Montag, dem 10. Juli, zunächst einmal das Zustandekommen des Bürgerbegehrens festzustellen – ein formaler Akt. Von Bedeutung ist dann die Abstimmung der Ratsmitglieder über die Entscheidung, ob sie dem Bürgerbegehren zustimmen oder nicht. Das kann noch in derselben Sitzung passieren. Hierbei haben die Vertreter des Begehrens die Möglichkeit, ihren Antrag zu erläutern. Sollte die Mehrheit der Ratsfrauen und -herren ihrem Votum vom 27. März 2017 treu bleiben, als sie für die Schließung der Wenneberschule stimmte, dann tritt die zweite Stufe der Bürgerbeteiligung in Kraft: Der Bürgerentscheid. Binnen einer Frist von drei Monaten wäre dieser durchzuführen. Die Frist beginnt mit dem Tag der Zulässigkeitsentscheidung des Rates, also voraussichtlich dem 10. Juli. Findet zwischen der fünften und der dreizehnten Woche nach der Zurückweisung des Bürgerbegehrens bzw. dem Beschluss zur Durchführung eines Bürgerentscheides eine Wahl statt, so wird die Abstimmung vom Rat auf diesen Tag gelegt (§ 5, Satzung zur Durchführung von Bürgerbegeh- ren). Somit kann der Rat für den Bürgerentscheid den Tag der Bundestagswahl am 24. September (11. Woche nach dem Ratsbeschluss) festlegen. Die Zusammenlegung der beiden Abstimmungen bietet sich alleine schon deshalb an, um Kosten zu sparen. Bürgermeister Theo Mettenborg selber ist in dieser Frage mit gutem Beispiel bei den letzten Kommunalwahlen vorangegangen: Er setzte sich aus organisatorischen Gründen und insbesondere unter Berücksichtigung der Kosten für die Durchführung der Bürgermeisterwahl in Rheda-Wiedenbrück am Tag der Kommunalwahlen ein. Abstimmungsberechtigt ist, wer am Tag des Bürgerentscheids Deutscher im Sinne von Artikel 116, Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaats der EG besitzt und das 16. Lebensjahr vollendet hat (Ebenda § 9, Abs. 1). Danach sind 39263 Rheda-Wiedenbrücker berechtigt, an der Abstimmung teilzunehmen. Wenn mindestens 20 Prozent der Wahlberechtigten (7853) für den Erhalt der Wenneberschule stimmen, darf die Schule nicht geschlossen werden. Alternative Der Stadtrat hat aber auch die Möglichkeit, dem Bürgerbegehren stattzugeben. Dann ist die Sache durch und in Rheda-Wiedenbrück bleiben die noch acht vorhandenen Grundschulen am Netz. Die Ratsmitglieder würden sich nichts vergeben, wenn sie auf einen weiteren Showdown im Rat verzichten und insgeheim nicht weiterhin darauf setzen, dass das erforderliche Quorum von 20 % beim Bürgerentscheid nicht zustande kommt. Im Gegenteil: Die Ratsvertreter würden in der Oberliga der Demokratie mitspielen – zeigen, dass sie

21 Monika Moselage (Schulpflegschaftsvorsitzende der Parkschule – 2.v.l.), Florian Lohoff (Stellvertreter Schulpflegschaft Parkschule – 2.v.r) und Martin Dengler (Vater eines Kindes auf der Wenneberschule – r.) haben das Bürgerbegehren gerne unterstützt. 4150 Unterschriften: Bürgermeister Theo Mettenborg (2.v.l.) versprach die schnellstmögliche Bearbeitung des Bürgerbegehrens durch die Stadtverwaltung bei der Übergabe der Unterschriften durch (v.l.) Christian Schmelz, Ingvild Splietker und Hartmut Henke. die Botschaft der Bürger akzeptieren, die vom Rat mehrheitlich beschlossene auslaufende Auflösung der Wenneberschule nicht zu wollen. Anderenorts sind die Stadtverordneten schon mehrfach mit gutem Beispiel vorangegangen – so wie beispielsweise am 29. September 2016 in Dülmen, als die Ratsvertreter dem Bürgerbegehren gegen den 3. Beigeordneten grünes Licht gaben. Dank den Unterstützern Große Freude gab es Mitte Juni bei allen, die für den Erhalt der Wenneberschule brennen: Schon 14 Tage vor dem Ablauf der Frist am 26. Juni konnten die Vertreter der Elterninitiative Wenneberschule an Bürgermeister Theo Mettenborg 4150 Unterschriften übergeben – 1402 mehr als erforderlich. Somit hatten diejenigen Bürger, die für den Erhalt der Wenneberschule kämpfen, die erste Hürde genommen. Der Elterninitiative und dem darum herum schnell entstandenen Netzwerk mit vielen, vielen Helfern aus den unterschiedlichsten Kreisen der Bevölkerung, Elternvertretungen anderer Grundschulen, Mitarbeitern in Institutionen und Firmen, namentlich den drei Vertretungsberechtigten der Aktion, Ingvild Splietker, Hartmut Henke und Christian Schmelz, kann man zu diesem Etappenerfolg nur beglückwünschen. Ihnen allen gebührt zudem unsere Hochachtung für ihren enormen Einsatz, dieses Thema in der Öffentlichkeit zu halten und zu stärken und neue Menschen dafür zu interessieren. Chapeaux! Der Zuspruch war höher als erwartet: Die wahlberechtigten Bürger reagierten bei der in beiden Stadtteilen durchgeführten Unterschriftensammlung gleichermaßen mit einer sehr großen Bereitschaft, den Erhalt der Wen-

Das Stadtgespräch - Magazin für Rheda - Wiedenbrück

© 2020 lokalpioniere
Impressum / Datenschutz