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Das Stadtgespräch für Rheda-Wiedenbrück Ausgabe März 2020

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Die März Ausgabe vom Stadtgespräch März 2020 im Webkiosk von Mein Rheda-Wiedenbrück. Die City-App für Rheda-Wiedenbrück. Das Stadtportal.

Inh. Björn Noethen Mama

Inh. Björn Noethen Mama und Papa sagen, der Björn macht das schon. Steildach Flachdach Bauklempnerei Fassadenbau Balkonsanierung Innenausbau Dachfenster Holzbau Altbausanierungen Energieberatung Sturmschadenreparatur Siechenstraße 39b 33378 Rheda-Wiedenbrück Fon 05242 9860665 Mobil 0170 1674397 kontakt@noethen-dachdecker.de www.noethen-dachdecker.de I Im Kampf gegen die Masern Impfpflicht ist ab März Gesetz (bew) Macht es Sinn, Bürgern eine Impfung gesetzlich vorzuschreiben? Diese Frage wurde im vergangenen Jahr im Bundestag ausgiebig und kontrovers diskutiert. Konkret ging es um die hochansteckenden Masern. Ausbrüche der Infektionskrankheit könnten vermieden werden, wenn in der Bevölkerung eine Durchimpfungsrate von 95 Prozent erreicht werden würde. Am Ende der Diskussion setzten sich die Befürworter der Impfpflicht durch und nun gilt das so genannte Masernschutzgesetz bereits ab dem 1. März 2020. Das bedeutet auch, dass es ohne den entsprechenden Nachweis der Immunisierung im Impfpass keine Aufnahme in Kindergärten und weitere Gemeinschaftseinrichtungen gibt. Für Kinder, die bereits einen Platz in einer Einrichtung haben oder schon zur Schule gehen, gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Juli 2021. Bis dahin muss auch bei ihnen die Impfung erfolgt sein. Unabhängig vom Streitpotenzial, das das Thema Impfungen stets mit sich zu bringen scheint, stellen sich Eltern und pädagogische Einrichtungen vor allem auch organisatorische Fragen. Wen betrifft das Gesetz? Mit der neuen gesetzlichen Regelung müssen nicht nur zukünftige Kindergarten- und Schulkinder die Impfung nachweisen, sondern auch alle Personen, die nach 1970 geboren wurden und die in einer Gemeinschaftseinrichtung (nach § 33 des Infektionsschutzgesetzes IfSG) tätig sind. Dabei handelt es sich insbesondere um Einrichtungen wie Krippen, Kindergärten und -tagesstätten, Horte, Schulen oder sonstige Ausbildungseinrichtungen, Heime, Ferienlager und ähnliches. Dementsprechend müssen alle dort Tätigen einschließlich Auszubildende, Praktikanten, Studierende und ehrenamtlich Tätige ab Anfang März ebenfalls eine Immunisierung gegen Masern nachweisen können oder nachreichen. Personen, die keinen Nachweis auf ausreichenden Impfschutz erbringen können, dürfen in entsprechenden Einrichtungen nicht betreut werden oder arbeiten. DEIN SESSEL – DEIN STYLE! 05242 8763 | 0151 64010817 m.kaffitz@polsterei-wd.de www.polsterei-wd.de Ab wann ist die Masern-Impfung möglich? Die erste Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln sollte im Alter von 11 bis 14 Monaten und die 2. Masern-Mumps-Röteln-Impfung im 2. Lebensjahr im Alter von 15 bis 23 Monaten durchgeführt werden. Die 2. Impfung ist dabei keine so genannte »Auffrischimpfung«, sondern wichtig für einen sicheren und kompletten Impfschutz. Ältere Kinder und Jugendliche mit unvollständigem Impfschutz, sollten die Impfungen so bald wie möglich nachholen. (Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung BZgA) Da Kinder heute oftmals schon vor dem ersten Geburtstag in Krippen, bei Tagesmüttern oder in Kitas betreut werden, müssen die Eltern nun beachten, dass sie den Impfnachweis sobald es möglich ist erbringen. Nach Schätzungen des Robert-Koch-Instituts können rund 1,7 Millionen Menschen in Deutschland nicht gegen Masern geimpft 44 Das Stadtgespräch

1 Ab 1. März müssen Kinder gegen Masern geimpft sein, um in den Kindergarten kommen zu können. werden. Das entspricht etwa zwei Prozent der Bevölkerung. Es handelt sich dabei um Säuglinge, Schwangere und Menschen mit Immundefiziten. Bei einer angestrebten Durchimpfungsrate von 95 Prozent wären auch sie durch die so genannte Herdenimmunität zuverlässig geschützt. Wer kontrolliert die Einhaltung? Die Umsetzung des Masernschutzgesetzes ist Ländersache und zuständig ist der öffentliche Gesundheitsdienst. In Nordrhein-Westfalen ist das das Landeszentrum Gesundheit mit Hauptsitz in Bochum. Dieses unterstützt als fachliche Leitstelle die Landesregierung und die Kommunen in gesundheitlichen Fragen. Für Kontrollen und im äußersten Falle für Bußgelder zuständig sind dann die Gesundheitsämter vor Ort. Der Nachweis kann durch den Impfausweis, das gelbe Kinderuntersuchungsheft oder – insbesondere bei bereits erlittener Krankheit – ein ärztliches Attest erbracht werden. Der Nachweis ist in der Regel gegenüber der Leitung der jeweiligen Gemeinschaftseinrichtung zu erbringen. Kinder, die schon jetzt im Kindergarten und in der Schule oder in anderen Einrichtungen betreut werden, müssen den Nachweis bis zum 31. Juli 2021 erbringen. Ebenfalls möglich ist die Bestätigung einer zuvor besuchten Einrichtung, dass ein entsprechender Nachweis bereits dort vorgelegen hat. (Quelle: BMG) Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir ab sofort Kundendienstmonteur Anlagenmechaniker (m | w | d) für Sanitär – Heizung – Solartechnik Bewerbungen bitte an CRI Böckmann GmbH & Co. KG Diekstr. 29 - 33330 Gütersloh E-Mail: info@boeckmann-gt.de Kindergartenplatz unter Vorbehalt Nahezu zeitgleich mit Inkrafttreten des Masernschutzgesetzes sind in Rheda-Wiedenbrück die Kita-Plätze für das Kindergartenjahr 2020/21 vergeben worden. Auch hier muss das neue Gesetz beachtet werden. So heißt es beispielsweise im Zusage-Anschreiben der DRK-Kita Abenteuerland nun wie folgt: »Vorbehaltlich der Zustimmung des Jugendhilfeausschusses […] und voraussetzend, dass Ihr Kind nachweislich gegen Masern geimpft ist, bzw. bis zur Aufnahme in unsere Einrichtung ausreichend immunisiert wird, freue mich Ihnen mitteilen zu können, dass wir Ihrem Kind zum 01.08.2020 einen Platz [...] anbieten können.« »In der Praxis sieht es so aus, dass ich mir von den Eltern den originalen Impfausweis oder ein Attest zeigen lasse und bei entsprechender Zustimmung auch eine Kopie für die Akte anfertige. Bei den Nachweisen für unsere Bestandskinder verfahre ich ebenso«, erklärt die langjährige Leiterin der Einrichtung, Heidi Grabe. Sie habe die Eltern der bestehenden Kindergartenkinder mit einer E-Mail über das neue Gesetz informiert und könne bislang schon einen guten Rücklauf von Nachweisen verzeichnen, so Grabe abschließend. q INSEKTENSCHUTZ-INFOTAGE 29.02. + 01.03.2020 10 – 17 Uhr Ihr Fachbetrieb für Fenster und Haustüren Fenster & Haustüren für Neu- / Altbauten NEU: ift-zertifizierte Montage Sicherheit Nach- und Umrüstung Rollläden | Wartung | Reparatur Insektenschutz aus eigener Herstellung ZERTIFIZIERT Wir sind Mitglied im Netzwerk »Zuhause sicher«. Am Woestekamp 6 · Rheda-Wiedenbrück · 0 52 42 / 4 66 12 · www.fechtelkord-fenstertechnik.de Das Stadtgespräch 45

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