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Das Stadtgespräch Februar 2019

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54 BEKANNTMACHUNGEN

54 BEKANNTMACHUNGEN Das Stadtgespräch Standesamtliche Nachrichten Vom 30.11.2018 – 15.01.2019 Standesamtsberzirk Rheda-Wiedenbrück Eheschließungen: Angelika Maria Rogala und Dario Groeger, Fontainestr. 45; Laura Hütte und Florian Künne, Am Nonenplatz 44; Katja Milchers und Nils Kleineheismann, Stromberger Str. 20; Melanie Schulze und Benjamin Ziemann, Lilienweg 32; Sandra Martina Neß und Werner Christian Knispel, Siechenstr. 33 a; Ilayda Kadriye Ayvalik, In der Schiffheide 37 und Erol-Can Kocak, Waldenburger Str. 37; Luisa Rüthing und Ozan Kocak, In der Halle 1; Izabela Rozwalak und Marek Stein geb. Myszkowski, Torfweg 2a; Sophie Neuß und Samuel Khoury, Ringstraße 129; Christina Vogt und Tobias Lükewille, Brissestraße 89a, Verl; Kirsten Becker und Artur Golec, Hellweg 226 Breite Straße 9 33378 Rheda-Wiedenbrück Tel 05242 902000 www.michels-bestattungshaus.de Schalten Sie Familienanzeigen wie zur Geburt, rundem Geburtstag Einschulung und Co. im Stadtgespräch. Rufen Sie uns an: 40810! Sterbefälle: Zbigniew Jacek Parafiniuk, Meinersheide 11; Anna Elisabeth Plaul geb. Lux, Sieboldstr. 2; Sonja Helga Bäßler geb. Schnittkus, Ringstr. 11; Paul Gerhard Böhm, Nonenstr. 39; Michael Christian Dippong, Jödemannstraße 9; Bärbel Monika Reize geb. Pioch, Lindenstraße 21a; Maria Hedwig Tilch geb. Heiek, Delitzschweg 7; Alfred Wolfgang Schneider, Parkstraße 1; Christina Möller geb. Möller, Hoppenkamp 18; Konrad Külker, Am Jägerheim 4; Heinrich Nieländer, Freiherr-vom-Stein-Allee 47; Maria Gretenkort geb. Steiling, Rektoratsstr. 15; Erna Sniehotta geb. Strothmann, Nonenstr. 47; Odo Wilhelm Hesse, Kettelerstr. 7; Maria Gisela Gertrud Zopp geb. Bartz, Dr. Salzmann-Str. 17; Matthias Friedrich Runte, Ringstr. 11; Gisela Anna Kubek geb. Gottwald, Frankenweg 11; Ursula Kisse geb. Schmitz, Wartenbergstr. 73; Maik Heinlein, Hoppenkamp 19; Paul Richard Hadley, Hoppenkamp 16; Helene Ursula Zünkeler geb. Herbrügger, Kapplenkamp 15; Heinz Joachim Hanke, Binsenweg 6

anzeigen 55 Klaus Dammann Foto: Jan Duefelsiek Betriebliche Gesundheitsvorsorge Am Freitag und Samstag (15. und 16.2.2019) werden in Güterloh, Spexarder Bahnhof 9, bei der Firma Nähmaschinen Handwerk die Aktionstage 2019 durchgeführt. Präsentiert werden die neuesten Im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung sollen die arbeitsbedingten Belastungen der Arbeitnehmer abgemildert und die Arbeitskraft der Beschäftigten erhalten werden. Zur betrieblichen Gesundheitsförderung gehören daher u.a. Maßnahmen zur Vermeidung von gesundheitlichen Risiken durch Bewegungsprogramme, zur Vermeidung einer Fehlernährung sowie zur Stressbewältigung. Zu diesem Zweck bleiben Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands des Arbeitnehmers oder der betrieblichen Gesundheitsförderung bis zu EUR 500,00 im Kalenderjahr je Arbeitnehmer lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei, sofern die Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Ab dem 1. Januar 2019 ist darüber hinaus durch das Jahressteuergesetz 2018 eine Verschärfung der Befreiungsregelung eingetreten, als nur noch Gesundheitsmaßnahmen befreit sind, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung, Zielgerichtetheit und Zertifizierung den Anforderungen der §§ 20 und 20b SGB V genügen. Dies bedeutet, dass im Jahr 2019 begonnene Gesundheitsmaßnahmen zertifiziert sein müssen. Für bereits vor dem 1. Januar 2019 begonnene, nicht zertifizierte Gesundheitsmaßnahmen gilt eine Übergangsregelung. Eine Zertifizierung ist insofern erstmals erforderlich für Leistungen, die nach dem 31. Dezember 2019 gewährt werden. Informationen zu zertifizierten Kursen können bei den Krankenkassen bzw. beim GKV- Spitzenverband erfragt werden. Der Höchstbetrag von EUR 500,00 ist jahresbezogen und gilt pro Dienstverhältnis. Übersteigende Leistungen gehören zum steuerund sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn. Arbeitgeber sollten berücksichtigen, dass die Steuerbefreiung der Arbeitgeberleistungen zur Gesundheitsförderung nicht für die Umsatzsteuer gilt. Bei der Umsatzsteuer bleiben die allgemeinen Regelungen anwendbar, so dass für die Leistungen regelmäßig Umsatzsteuer entsteht. Klaus Dammann Der Autor ist Steuerberater und Fachberater für Internationales Steuerrecht in der Kanzlei Wortmann & Partner & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft · Steuerberatungsgesellschaft, Rheda-Wiedenbrück Aktionstage mit Nähmaschinen Näh-, Stick- und Kettelmaschinen verschiedener Hersteller. Vorführungen finden ganztägig von 9 bis 18 Uhr statt. Weitere Infos gibt es im Internet unter www. nhgt.de IMPRESSUM: Verlag/Herausgeber: M.E. Verlag GmbH & Co. KG Michael Ebeling Anschrift für Redaktion und Verlag: Hauptstraße 21, 33378 Rheda-Wiedenbrück, Tel. 05242 / 40810, Fax 05242 / 408150 info@meverlag.de · www.das-stadtgespraech.de Mitarbeiter an dieser Ausgabe: Birgit Ebeling, Eva Lange, Thomas Beller, Sarina Schiller, Louisa Kok Anzeigenleitung: Birgit Ebeling & Sarina Schiller Titelbild: Thomas Beller Druck: Bonifatius GmbH, Karl-Schurz-Str. 26, 33100 Paderborn Verteilung: durch Boten Verbreitete Auflage: 22.500 an die Haushalte in Rheda-Wiedenbrück (einschl. der Ortsteile), kostenlos Druckauflage: 22.750 Exemplare Erscheinungsweise: monatlich Es gilt die Preisliste 02/2017 Preise unverändert seit 07/2011 Das Stadtgespräch wird als Monatsmagazin mit großer Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit bearbeitet. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit wird nicht übernommen. Jegliche Ansprüche müssen abgelehnt werden. Namentlich gekennzeichnete Artikel stimmen nicht unbedingt mit der Meinung des Herausgebers überein. Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos und Druckvorlagen wird keine Haftung übernommen. Die Veröffentlichung und Kürzung derselben behalten wir uns vor. Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers. Dies gilt insbesondere für Anzeigen. Für eventuelle Schäden durch fehlerhafte oder nicht geschaltete Anzeigen oder Beilagen wird Haftung nur bis zur Höhe des entsprechenden Anzeigen- bzw. Beilagenpreises übernommen. Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil dieser Zeitschrift darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages vervielfältigt oder verbreitet werden. Unter dieses Verbot fällt insbesondere die gewerbliche Vervielfältigung per Kopie, die Aufnahme in elektronische Datenbanken und die Vervielfältigung auf CD-Rom.

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