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Das Stadtgespräch Februar 2017

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46 BEKANNTMACHUNGEN

46 BEKANNTMACHUNGEN Das Stadtgespräch Standesamtliche Nachrichten Vom 1.12.2016 – 15.1.2017 Standesamtsberzirk Rheda-Wiedenbrück Eheschließungen: Laura Zurmühlen und Philipp Recker, Moorweg 20; Jeannine Quarg und Patrick Flatt, Teutonenweg 9; Alina-Elena Luncean und Liviu-Achim Cosa, Osnabrücker Ring 48; Anastasia Danilov und Georgij Olegovic Chernyak, Bismarckstr. 19; Elisabeth Gertrud Habrich geb. Hagemann und Andreas Bernhard Ellermann, Volmaristraße 25; Lea Maria Hemkemeier und Andreas Krane, St.-Vinzenz- Str. 33; Joanna Wojdak und Ismail Sahin, Lilienweg 1; Nadine Kaiser und Muhammed Tigci, Feldstraße 15; Heike Bommersheim und Alexander Siefert, Wartenbergstraße 30; Heike Feldhaus und Olaf Manke, Händelstraße 1; Breite Straße 9 33378 Rheda-Wiedenbrück Tel 05242 902000 www.michels-bestattungshaus.de Schalten Sie Familienanzeigen, wie zur Geburt, rundem Geburtstag , Einschulung und Co, im Stadtgespräch. Rufen Sie uns an 40810! Sterbefälle: Johann Otto Schlautmann, Patkenbach 3; Christian Johannes Knöbel, Georgstr. 35; Barbara Luzie Martha Blawert geb. Heinemann, Triftstr. 52; Elisabeth Wedeking geb. Recker, Rentruper Str. 12; Anna Wilhelmine Baumhöfer geb. Heuer, Rosenweg 9; Agnes Hollenbeck geb. Riekes, Peitzmeierweg 1, Rheda-Wiedenbrück; Wolfgang Möller, Gerhart- Hauptmann-Str. 1; Elisabeth Kroekel geb. Sudbrock, Hellweg 66; Anni Engelmeier geb. Westhoff, Stromberger Str. 23; Anneliese Cordes geb. Poll, Wieksweg 139; Anni Schreiber geb. Junkerkalefeld, Wasserstraße 17; Magdalena Rose Müller geb. Frenzel, Drosselweg 3; Karl Otto Meise, Nordrheda 11; Ellinora Gertrud Drees geb. Runneck, Parkstraße 1; Helmut Kaschel, Fontainestr. 21; Peter Dreier, Dunenweg 1; Anna Leipert geb. Brockamp, Auf der Warte 35; Karin-Elke Hofmann, Ringstraße 65; Katharina Holste geb. Klasmeier, Varenseller Straße 31; Anna Maria Tönnies geb. Lentzen, Am Rondell 14; Fritz Heinrich Ewers, Drostenweg 15; Mathilde Schürmann geb. Funke, Breslauer Straße 17; Gertrud Kleibaumhüter geb. Kappel, Wienickenstraße 57; Martina Sofie Kampwerth geb. Breimhorst, Rektoratsstraße 21;

47 Marie Helene Sznajder geb. Krzewitza, Bonhoefferstaße 16; Alfons Gerhard Monkenbusch, Nordwall 8; Pauline Maria Müer geb. Hanschmidt, Stromberger Straße 145; Anna Bröckelmann geb. Stiens, Hellingrottstraße 95; Hans Schultefrankenfeld, Triftstraße 72; Anika Päge, Eichendorffstraße 6; Käthe Eva Wilhelmine Oberhardt geb. Franke, Am Rondell 14; Hildegard Brinkhaus geb. Bartels, Neupförtner Wall 19; Marga Käthe Johanne Langer geb. Lohmann, Gütersloher Straße 62; Helmut Adolf Weber, Baldewinstraße 3 Klaus Dammann Aktuelles zur Liebhaberei In der Praxis kommt es häufig zu Diskussionen mit der Finanzverwaltung, ob Verluste aus einer gewerblichen Tätigkeit steuerlich anzuerkennen sind oder nicht. Einkünfte aus Gewerbebetrieb kann nur erzielen, wer mit Gewinnerzielungsabsicht handelt. Kommt die Finanzverwaltung bei der Beurteilung zu dem Ergebnis, dass eine Gewinnerzielungsabsicht nicht vorliegt und dass der Betrieb aus Liebhaberei geführt wird, können Verluste nicht steuermindernd geltend gemacht werden. Zum einen liegt Liebhaberei von Anfang an vor, wenn die Tätigkeit aus persönlichen Neigungen wie ein Hobby ausgeübt wird. Zum anderen wird Liebhaberei nachträglich angenommen, wenn über Jahre in der Regel ausschließlich Verluste erzielt werden und der Betriebsinhaber keine unternehmerischen Maßnahmen ergreift, um künftige Verluste zu vermeiden. Der Bundesfinanzhof hat in Fällen der nachträglichen Liebhaberei, in denen zunächst ein steuerlich anzuerkennender Gewerbebetrieb vorlag und erst ab einem späteren Veranlagungszeitraum Liebhaberei anzunehmen war, nun klargestellt, dass eine steuerpflichtige Betriebsveräußerung oder -aufgabe nicht in dem Zeitpunkt des Übergangs vom Gewerbebetrieb zum Liebhabereibetrieb vorliegt, sondern erst, wenn der Liebhabereibetrieb zeitlich – ggf. viele Jahre – später veräußert oder eingestellt wird. Für die Höhe des steuerpflichtigen Veräußerungsgewinns oder -verlustes sind jedoch die Verhältnisse im Zeitpunkt des Übergangs vom Gewerbebetrieb zum Liebhabereibetrieb maßgeblich. Es ist somit dringend Beweisvorsorge über die Höhe der stillen Reserven beim Übergang zur Liebhaberei (sogenanntes »eingefrorenes Betriebsvermögen«) zu treffen, um zum späteren Zeitpunkt das Veräußerungsergebnis richtig ermitteln zu können, da Wertveränderungen nach dem Übergang zum Liebhabereibetrieb unbeachtlich sind. Bei der Umsatzsteuer ist zu berücksichtigen, dass der Liebhabereibetrieb bis zur Veräußerung des letzten Betriebsvermögens umsatzsteuerlich Unternehmer bleibt, da es im Rahmen der Umsatzsteuer nur auf die Einnahmenerzielungsabsicht ankommt. Klaus Dammann Der Autor ist Steuerberater und Fachberater für Internationales Steuerrecht in der Kanzlei Wortmann & Partner & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft · Steuerberatungsgesellschaft Rheda-Wiedenbrück Lösung von Dr. Hugos Kinderseite (S.40) Hast du den richtigen Weg gefunden?

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