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Das Stadtgespräch Dezember 2018

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60 BEKANNTMACHUNGEN

60 BEKANNTMACHUNGEN Das Stadtgespräch Standesamtliche Nachrichten Vom 16.10.2018 – 01.11.2018 Standesamtsberzirk Rheda-Wiedenbrück Eheschließungen: Andrea Agnes Ilse Behrendt und Claude Alfonso Thilo, Hauptstraße 94; Carina Klamann und Michael Mettig, Im Wieksfeld 7; Ronja Magnus und Matthias Steffen, Eichenallee 177, 33332 Gütersloh; Joline Katharina Witherington und Dennis Kurt Kröger, Breslauer Str. 21 Sterbefälle: Hanni Marie Storck geb. Ohlbrock, Nonenstraße 104; Petra Kursim geb. Welscher, Am Kleigraben 6b; Aloisia Maria Pieper, Portlandstraße 31; Axel-Stefan Rüschoff, Ostenbergstraße 106; Heinrich Bernhard Kleinekofort, Pommernstraße 6; Elisabeth Martin geb. Erlenkötter; Ringstraße 11; Ursula Emma Berta Böhm geb. Pusack, Drostenweg 15; Walter Alfred Josef Groß, Vogelsangstraße 16; Anneliese Hermine Emilie Menke geb. Hasse, Parkstraße 12; Helga Auguste Kropp geb. Lang, Sieboldstraße 2; Anni Else Erna Gebauer geb. Wienhold, Farnweg 11 Breite Straße 9 33378 Rheda-Wiedenbrück Tel 05242 902000 www.michels-bestattungshaus.de Schalten Sie Familienanzeigen wie zur Geburt, rundem Geburtstag Einschulung und Co. im Stadtgespräch. Rufen Sie uns an: 40810!

61 C.J. Venhaus Richtungswechsel beim BGH in Sachen Nebenkostenabrechnung Im Juni 2018 wurde ein Urteil des BGH (VIII ZR 220/17) veröffentlicht, mit dem dieser seiner jahrelangen Rechtsprechung eine neue Richtung gibt. In dem dem Urteil zu Grunde liegenden Fall hatte eine Familie einen Mietvertrag über eine Wohnung in Köln abgeschlossen. Aus dem Vertrag heraus waren sie verpflichtet, eine monatliche Nebenkostenvorauszahlung zu leisten. Die Nebenkostenpositionen, die nicht nach Verbrauch oder Personenanzahl abgerechnet wurden, sollten entsprechend der Wohnfläche auf die Mieter umgelegt werden. Im Mietvertrag war eine Wohnfläche von 74,59 qm² vereinbart. Eine spätere Nachmessung ergab eine tatsächliche Fläche von 78,22 qm². Die Vermieterin setzte in ihrer Abrechnung den tatsächlichen Wert an und berechnete für das erste Jahr ein Guthaben für die Mieter Lösung von Dr. Hugos Kinderseite (S.56) in Höhe von ca. 300 € und für das zweite Jahr von ca. 550 €. Die Mieter beriefen sich auf die mietvertraglich vereinbarte, kleinere Fläche und berechneten selbst Guthaben von knapp 27 € und 16 € mehr. Da die Vermieterin nur die von ihr berechneten 300 € und 550 € auszahlte, behielten die Mieter die von ihnen berechneten Mehrbeträge bei den jeweils nächsten Mietzahlungen ein. Nach vergeblichen Zahlungsaufforderungen klagte die Vermieterin schließlich einen Betrag von 42,46 € vor dem zuständigen Amtsgericht ein. Dieses gab ihr Recht. Die Mieter gingen erst in Berufung und zogen – nachdem auch das Landgericht der Vermieterin Recht gab – vor den BGH. Dieser urteilte wie folgt: Sofern und soweit Betriebskosten nach gesetzlichen Vorgaben ganz oder teilweise nach Wohnflächenanteilen umgelegt werden, ist für die Abrechnung die tatsächliche Wohnfläche maßgebend und nicht die, die im Mietvertrag steht. Damit gibt der BGH seine frühere Rechtsprechung (2007) auf. Die Mieter hatten erfolglos versucht mit der BGH-Rechtsprechung zur Mietminderung zu argumentieren, wonach eine Abweichung der tatsächlichen von der vereinbarten Fläche erst relevant wird, wenn sie 10% erreicht. Dem folgte der BGH nicht, weil es bei der Mietminderung wegen zu geringer Wohnfläche u.a. auch auf subjektive Eindrücke der Mieter ankommt, die die Wohnung in der Regel vor Abschluss des Mietvertrages gesehen haben. Anders sei es bei der Berechnung der Mietnebenkosten. Hier seien ausschließlich objektive Maßstäbe anzusetzen, die sich nur an der tatsächlich vorhandenen Fläche orientieren können. C.J. Venhaus Rechtsanwältin u.a. mit Schwerpunkt Miet- und Wohnungseigentumsrecht; Kanzlei Zur Porta, Rheda-Wiedenbrück FRISCHE WEIHNACHTSSTERNE IN SPITZENQUALITÄT im 10,5-cm-Ø-Topf, rot und weiß BESUCHEN SIE JETZT EINEN DER SCHÖNSTEN WEIHNACHTSMÄRKTE DER REGION SA., 24.11. UND SO. 25.11.18 GROSSE ADVENTSAUSSTELLUNG. AM SONNTAG MIT KAFFEE & FRISCHEN WAFFELN VON DER KITA KLAWITTER jetzt 1, 49 2,49 Gartencenter Setzer GmbH ·Feldstraße 1 33378 Rheda-Wiedenbrück ·Tel. 0524244413 ·www.gartencenter-setzer.de Mo.–Fr. 8.30–18.30 Uhr ·Sa. 8.30–18.00 Uhr ·So. 11.00–16.00 Uhr IMPRESSUM: Verlag/Herausgeber: M.E. Verlag GmbH & Co. KG Michael Ebeling Anschrift für Redaktion und Verlag: Hauptstraße 21, 33378 Rheda-Wiedenbrück, Tel. 05242 / 40810, Fax 05242 / 408150 info@meverlag.de · www.das-stadtgespraech.de Mitarbeiter an dieser Ausgabe: Birgit Ebeling, Eva Lange, Thomas Beller, Sarina Schiller, Louisa Kok Anzeigenleitung: Birgit Ebeling & Sarina Schiller Titelbild: Fotostudio Zeidler Druck: Bonifatius GmbH, Karl-Schurz-Str. 26, 33100 Paderborn Verteilung: durch Boten Verbreitete Auflage: 22.500 an die Haushalte in Rheda-Wiedenbrück (einschl. der Ortsteile), kostenlos Druckauflage: 22.750 Exemplare Erscheinungsweise: monatlich Es gilt die Preisliste 02/2017 Preise unverändert seit 07/2011 Das Stadtgespräch wird als Monatsmagazin mit großer Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit bearbeitet. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit wird nicht übernommen. Jegliche Ansprüche müssen abgelehnt werden. Namentlich gekennzeichnete Artikel stimmen nicht unbedingt mit der Meinung des Herausgebers überein. Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos und Druckvorlagen wird keine Haftung übernommen. Die Veröffentlichung und Kürzung derselben behalten wir uns vor. Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers. Dies gilt insbesondere für Anzeigen. Für eventuelle Schäden durch fehlerhafte oder nicht geschaltete Anzeigen oder Beilagen wird Haftung nur bis zur Höhe des entsprechenden Anzeigen- bzw. Beilagenpreises übernommen. Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil dieser Zeitschrift darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages vervielfältigt oder verbreitet werden. Unter dieses Verbot fällt insbesondere die gewerbliche Vervielfältigung per Kopie, die Aufnahme in elektronische Datenbanken und die Vervielfältigung auf CD-Rom.

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