46 Das Stadtgespräch Wir lagern Fahrräder auch kostenlos bis Heiligabend bei uns ein! Adventssamstage durchgehend bis 17 Uhr geöffnet! Herzebrocker Str. 12 Tel: (05242 ) 431 61 Fax: (05242) 49769 www.zweirad-butschko.de KINDERRÄDER FAHRRÄDER LIEGERÄDER ELEKTRORÄDER NAVIGATIONS- GERÄTE HELME • TASCHEN UVM. 2-rad Butschko e.K. • Inh. Jens Butschko Besuchen Sie uns in unserem Ihr Fachbetrieb für Fenster und Haustüren Fenster & Haustüren für Neu- / Altbauten Sicherheit Nach- und Umrüstung Rollläden Wartung & Reparatur Insektenschutz aus eigener Herstellung Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr 15:00 bis 18:00 Uhr Freitag und Samstag: 09:00 bis 12:00 Uhr sowie nach Terminvereinbarung Wir sind Mitglied im Netzwerk »Zuhause sicher«. Es geht um Ihre Sicherheit! Am Woestekamp 1 · Rheda-Wiedenbrück · 0 52 42 / 4 66 12 · www.sicherheitszentrum-rh-wd.de Ausbildungskooperationen im Metall- und Elektrobereich: 27 neue Auszubildende heimischer Unternehmen absolvieren Teile ihrer Ausbildung bei Pro Arbeit. AUSBILDUNGS KOOPERATION IM METALL- UND ELEKTROBEREICH 27 Azubis starten bei Pro Arbeit Mit maßgeschneiderten Ausbildungskooperationen unterstützt der Bildungsträger Pro Arbeit heimische Betriebe bei der Ausbildung ihrer zukünftigen Fachkräfte. Zum Ausbildungsstart 2017 begrüßen die Ausbilder gleich 27 neue Azubis in den Metall- und Elektrowerkstätten Am Sandberg 72. Als Kooperationspartner übernimmt Pro Arbeit auf Wunsch verschiedenste Aufgaben für seine Partnerunternehmen: Je nach Bedarf reicht das Angebot von der überbetrieblichen Grundausbildung über weitere theoretische und praktische Ausbildungsinhalte bis hin zur Prüfungsvorbereitung und -durchführung. Damit wolle man auch solchen Betrieben die Ausbildung eigener Fachkräfte ermöglichen, die nicht alle Ausbildungsinhalte selbst abdecken können oder bisher aus zeitlichen, personellen oder finanziellen Gründen davor zurückgeschreckt seien, erklärt Beatrix Schütte als Ansprechpartnerin bei Pro Arbeit. Ihre Ausbildung in unterschiedlichen Berufen im Metall- und Elektrobereich absolvieren die Azubis bei Partnerunternehmen aus der gesamten Region – von Masthol- te bis Borgholzhausen. »Neben der individuellen Buchung verschiedener Ausbildungsmodule ist unter bestimmten Voraussetzung auch eine finanzielle Förderung durch das Land Nordrhein- Westfalen möglich«, berichtet Beatrix Schütte. Interessierte Unternehmen berät sie gern unverbindlich zu den Möglichkeiten einer Kooperation. Auch Bewerbungen von Schülern für Ausbildungsplätze werden jederzeit entgegengenommen und an die rund 50 Kooperationsbetriebe vermittelt. Beatrix Schütte steht gern unter Telefon 05242-57997- 104 oder b.schuette@proarbeit. biz zur Verfügung. seit 1998 Telefon: 54822
47 Musizieren erlaubt – Musik ist wichtig für die Entwicklung von Kindern Mit Urteil vom 29.03.2017 (171 C 14312/16) wies das Amtsgericht München die Klage eines Ehepaares ab, welches sich durch die musizierenden Nachbarkinder gestört fühlte. Das Ehepaar verlangte, dass die Nachbarkinder es unterlassen, Lärm mit Musikinstrumenten zu erzeugen und dadurch die Nutzung des Anwesens der Kläger wesentlich zu beeinträchtigen. Kläger und Beklagte bewohnen jeweils freistehende Häuser und sind direkte Nachbarn. Die Beklagten haben vier minderjährige Kinder, die regelmäßig Schlagzeug, Horn und Saxofon spielen. Die Kläger behaupten, dass selbst bei geschlossenen Fenstern Geräusche bis zu ihnen dringen, die bis zu 70 dB erreichen. Der Richter verzichtete darauf, die C.J. Venhaus Lautstärke objektiv durch einen Sachverständigen feststellen zu lassen, nachdem er sich vor Ort selbst ein Bild von der Lage gemacht hatte. Selbst bei geschlossenen Fenstern und Türen in beiden Häusern, waren die Instrumente der Kinder bei den Nachbarn deutlich zu hören. Der Geräuschpegel erreiche nach der vollen Überzeugung des Richters aber nicht den Grad des Unzumutbaren. Insbesondere könne nicht von einer »Lärm«-Belästigung gesprochen werden. Nach Ansicht des Gerichts sei Musik nur dann als Lärm zu bezeichnen, wenn jemand »absichtlich den Vorgang des Musizierens in eine bloße Produktion von Geräuschen pervertiere«. Die Auswertung der vorgelegten Lärmprotokolle ergab, dass innerhalb von 2 Jahren nur ausnahmsweise mal während der Ruhezeiten musiziert worden war. Das Gericht berücksichtigte hierbei, dass man von minderjährigen Kindern nicht ohne weiteres die Einhaltung von Regeln erwarten könne wie bei volljährigen Personen. Es liege in der Natur der Kinder und des Erwachsenwerdens, Regeln auch mal zu überschreiten und aus den negativen Konsequenzen zu lernen. Einen relevanten Rechtsverstoß sah das Gericht nicht, auch wenn das Musizieren während der Mittagszeit untersagt sei. Es betonte weiter, dass bei der vorzunehmenden Interessenabwägung auch die Vorgaben der Verfassung, hier von Art. 6 GG zu berücksichtigen seien. Die gesunde Entwicklung junger Menschen stehe unter dem besonderen Schutz und im besonderen Interesse des Staates. Musizieren trage positiv zur gesunden Entwicklung junger Menschen bei. Daher sei dem Interesse der Kinder der Beklagten an der Ausübung des Musizierens der Vorrang gegenüber dem Interesse der Kläger einzuräumen. C.J. Venhaus Rechtsanwältin u.a. mit Schwerpunkt Miet- und Wohnungseigentumsrecht · Kanzlei Zur Porta, Rheda-Wiedenbrück DU TRAINIERST, WIR ZAHLEN! Wenn Du bis zum 31.12.2017 Mitglied wirst, trainierst Du bis einschließlich Januar kostenlos!* *Gültig bei Neuabschluss einer Mitgliedschaft von 12 oder 24 Monaten JETZT ANRUFEN UND TERMIN VEREINBAREN! Tel.: 05242 / 5 79 18 70 AKTION 2018 FIT WERDEN! Pilgerpatt 5 l 33378 Rheda-Wiedenbrück l Telefon 05242 / 5 79 18 70 l www.xtratline.de
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