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Das Stadtgespräch Ausgabe November 2022 auf Mein Rheda-Wiedenbrück

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Das Stadtgespräch Ausgabe November 2022 auf Mein Rheda-Wiedenbrück

V Vorfahrt für die

V Vorfahrt für die Förderung der Windenergie Zukunft schaffen Der Technische Beigeordnete Stephan Pfeffer empfiehlt in der Verwaltungsvorlage für den am 20. Oktober tagenden Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung »die planerische Steuerung von Windkraftanlagen (bislang über die 76. Flächennutzungsplanänderung – Konzentrationszonenplanung) zugunsten der Förderung der Windenergie im Stadtgebiet aufzuheben«. Aufhebung der Konzentrationszonenplanung Er schlägt als Beschluss vor »die Einleitung des Verfahrens der 103. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) zur Aufhebung der 76. Änderung des FNP ›Windkraft Rheda-Wiedenbrück‹«. Gründe Die im FNP ausgewiesenen Windkraftvorranggebiete erreichen nicht das Potenzial für den notwendigen Ausbau der Windkraft. Sie bieten Platz für allenfalls zirka fünf weitere Windkraftanlagen (WKA). Jedoch ist dies nur ein theoretisches Flächenpotenzial. Faktoren wie die Bereitschaft der Flächeneigentümer und der Wirtschaftlichkeit der Standorte schränken diese Zahl weiter ein. Darüber hinaus weist 1 Saubere Energie durch Windkraftanlagen Foto: Pixabay die 76. FNP-Änderung formelle und materielle Mängel auf: Sie ergeben sich aus einer fehlerhaften Bekanntmachung und dem fehlenden »substantiellen Raum« für die Windenergie. Während aktuell 3,68 % der planerisch verfügbaren Fläche für die Windkraft in RWD ausgewiesen sind, geht das OVG NRW von einem Orientierungswert von 10 % aus. Die Mängel führen zur Unwirksamkeit der Konzentrationszonenplanung. Privilegierung der Windkraft Durch das Aufheben der Konzentrationszonen (76. FNP-Änderung) gilt die Windkraft als privilegiert im Außenbereich. WKA sind dann grundsätzlich überall im Außenbereich zulässig. Dies eröffnet das größtmögliche Flächenpotenzial. Die Standorte werden zum einen durch weiterhin geltende Vorgaben und Richtlinien (z.B. Immissions- und Artenschutz) und zum anderen durch externe Faktoren (z.B. Eigentümerbereitschaft und Wirtschaftlichkeit) beschränkt. Bis zur geplanten Aufhebung durch die Landesregierung NRW bleibt die Vorgabe von einem 1000-m-Abstand zu Siedlungsbereichen bestehen. Je mehr Fläche seitens der Kommune angeboten wird, desto wahrscheinlicher ist die tatsächliche Umsetzung von Windkraftanlagen. Der Nachteil der Aufhebung der 76. FNP-Änderung ist, dass damit nach außen ein Signal gesetzt wird, dass es in Rheda-Wiedenbrück Inh. Björn Noethen Schau, Björn steigt schon wieder jemandem aufs Dach Steildach Flachdach Bauklempnerei Fassadenbau Balkonsanierung Innenausbau Dachfenster Holzbau Altbausanierungen Energieberatung Sturmschadenreparatur Siechenstraße 39b 33378 Rheda-Wiedenbrück Fon 05242 9860665 Mobil 0170 1674397 kontakt@noethen-dachdecker.de www.noethen-dachdecker.de Winterliches im November Jeden Mittwoch Rinderbraten mit Semmelkern in Burgundersauce Rahmwirsing und Mohnschupfnudeln Zum Preis von 26,50 € pro Person Jeden Donnerstag Rinderhüftsteak an Glühweinjus auf geschmolzenem Rosenkohl und gekräuterten Kartoeltalern Zum Preis von 28,50 € pro Person Küchenzeiten Mittwoch bis Samstag 18.00 – 21.30 Uhr Sonntag 12.00 – 14.00 Uhr | 18.00 – 21.30 Uhr Montag bis Dienstag Ruhetag Emshaus Gutscheine Verschenken Sie Freude für besondere Momente. 5-Gang- Überraschungsmenü 4-Gang- Überraschungsmenü inklusive begleitender Weine Individualisierter Geschenkgutschein Gerne erstellen wir Gutscheine mit Ihrem Wunschbetrag. Restaurant Emshaus Gütersloher Straße 22 in Rheda-Wiedenbrück Tel. 05242 / 40 60 400 36 Das Stadtgespräch

keine Windkraftsteuerung mehr gibt. Einschränkend wirken aber weiterhin externe Faktoren wie Windhöffigkeit, Flächenverfügbarkeit und Wirtschaftlichkeit. Klimaschutzziele Nach den im so genannten »Osterpaket« angesprochenen Änderungen des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) soll bis zum Jahr 2030 der Anteil des aus erneuerbaren Energien (EE) erzeugten Stroms auf mindestens 80 Prozent gesteigert werden. Zur Erreichung dieses Ziels ist die Nutzung der Windkraft erforderlich. Das durch Bundestag und Bundesrat beschlossene und am 1. Februar in Kraft tretende »Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergie an Land« (WaLG) forciert den Prozess. Das neue Gesetz zieht Änderungen des Baugesetzbuches, des Bundesnaturschutzgesetzes und des Raumordnungsgesetzes bzgl. der Windkraft nach sich. Zusätzlich tritt das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) in Kraft, das verbindliche Ausbauziele für die Bundesländer festsetzt und einen zeitlichen Horizont vorgibt (Erfüllung bis 31.12.2032). Für NRW beträgt dies 1,8% der Landesfläche bis 2032. Zudem hat der Rat der Stadt RWD als ein kommunales Klimaschutzziel beschlossen, dass der lokale Strombedarf zukünftig sogar zu 100 % durch EE gedeckt werden soll. Nicht zu vergessen ist in diesem Zusammenhang, dass die Bundesregierung die Windkraft als einen maßgeblichen Baustein für eine nachhaltige Stromversorgung aus EE ansieht, um das Ziel Treibhausgasneutralität bis 2045 zu erreichen. Zuständigkeit Laut Koalitionsvertrag NRW soll die Ausweisung der Flächenziele auf Regionalplanebene erfolgen und damit liegt die Planungshoheit bei der jeweiligen Bezirksregierung. Durch das WaLG werden alle kommunalen Planungen von Windkonzentrationszonen nach §35 Abs. 3 BauGB zum 31. Dezember 2027 unwirksam. Künftig werden Windvorranggebiete ausgewiesen statt Konzentrationszonen. Alternative Neuplanung Das WaLG legt fest, dass eine Neuplanung nur noch bis zum 1. Februar 2024 möglich ist. D. h., dass die Planung, die regulär mehrere Jahre in Anspruch nimmt, innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden müsste. Daher ist eine Neuaufstellung kaum rechtssicher und in diesem beschränkten Zeitrahmen zu schaffen. Ferner erlischt – wie schon erwähnt – nach dem WaLG die Steuerungsfunktion seitens der Kommunen spätestens 2027. Zudem dürfte das Potenzial für WKA durch eine Neuaufstellung einer Konzentrationsplanung nur geringfügig von den aktuellen Zonen abweichen, die ja nur maximal fünf weitere Anlagen zulassen. Bei einem Widerstand der Eigentümer könnte gar 1 (V. l.) Gabriele Bremke-Mönikes, Michael Brunsiek, Michael Pfläging, Aysegül Winter, Lasse Tigges, dahinter Frank Schürmann, Sabine Hornberg, dahinter Christina Coban und vorne rechts Jens Pfaffenhäuser keine WKA entstehen. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung die planerische Steuerung von WKA über die 76. FNP-Änderung aufzuheben. Hierauf wies in einer Veranstaltung des CDU-Stadtverbandes in der »Gaststätte Jägerheim« schon Michael Brunsiek hin, Fachbereichsleiter für Stadtplanung und Bauordnung bei der Stadtverwaltung. Den 60 Gästen standen als weitere Experten Lars Tigges von der WestfalenWind GmbH sowie mehrere Ratsmitglieder, namentlich Michael Pfläging Rede und Antwort. Die Stadtverbandsvorsitzende Aysegül Winter hatte das Thema aufgrund der hohen Aktualität in der Energiediskussion und dem aktuellen Krisengeschehen in den Fokus gerückt. Raimund Kemper Jetzt einen Beratungstermin vereinbaren! Das Stadtgespräch 37

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