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Das Stadtgespräch Ausgabe März 2021

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Das Stadtgespräch auf Mein Rheda-Wiedenbrück mit der März Ausgabe 2021

Standesamtliche

Standesamtliche Nachrichten Vom 1.12.2020 – 15.2.2021 Standesamtsbezirk Rheda-Wiedenbrück Eheschließungen: Alina Gerber und Pascal Kals, Rotdornallee 31; Sabine Hahn geb. Wevelsiep, Meinradstraße 3, 72488 Sigmaringen und Johannes Hüser, Auf der Warte 17; Sarah-Sevim Frey, Boksberg 18, 24149 Kiel und Daniel Peter Lerch, Am Faulbusch 10; Karin Dingwerth und Carsten Behlert, Hermann- Löns-Weg 7; Sandra Thiel und Thomas Blomberg, Sieboldstraße 5; Cornelia Brune und Thorsten Heß, Klingelbrink 1; Nicole Oßenbrink und Matthias Deppe, Kiesweg 22 Yvonne Jacqueline Giebken und Patrick Schiller, Heinrich-Püts-Straße 44 Regina Elisabeth Samp geb. Landwehr und Karl-Heinz Krüger, Volmaristraße 19 Breite Straße 9 33378 Rheda-Wiedenbrück Tel 05242 902000 www.michels-bestattungshaus.de Trauerfloristik Jetzt auch online: Aussuchen, bestellen, liefern lassen Schalten Sie Familienanzeigen wie zur Geburt, rundem Geburtstag, Einschulung und Co. im Stadtgespräch. Rufen Sie uns an: 40810! Sterbefälle: Bettina Christine Schmidtmann, Am Ruthenbach 73; Johannes Leweling, Reitäckerstraße 16a; Werner Möllmeier, Breslauer Straße 4; Christine Würwitz geb. Esterlechner, An der Schäferwiese 28; Alfred Rudolf Zander, Ringstraße 11; Monika Maria König geb. Romberg, Kleestraße 41; Elisabeth Siemens geb. Gossen, Sieboldstraße 2; Heinrich Gerhard Horstkötter, Daimlerstraße 5; Peter Unrau, Gütersloher Straße 61; Maria Elisabeth Berger geb. Geisendrees, Am Stadtholz 6; Heinrich Götte, Breslauer Straße 37; Stefan Heinrich Wilper, Drostenweg 15; Martha Martina Luzia Kleban geb. Körner, Vietingstraße 2; Elke Wonnemann, Lütkestraße 11; Maria Rita Künne-Penske geb. Lütkemeier, Goethestraße 2a; Helmut Wolfgang Hoffmann, Parkstraße 15; Kobena Ocran Asmah, Margeritenweg 7; Elisabeth Elfriede Macieczyk geb. Zander, Beethovenstraße 6; Albert Anton Steinkolk, Ostenwall 2; Heinrich Brüggenthies, Ostfalenweg 7; Adelheid Elisabeth Schremmer geb. Buddenbäumer, Heinrich-Heine-Straße 22; Johannes Gassei, Wieksweg 69; Katharina Hangbäumker geb. Beuckmann, Stromberger Straße 129; Hedwig Schulte geb. Ruhmann, Am Holz; Martha Menge geb. Engelmann, Propsteihof 9, 33442 Herzebrock-Clarholz; Erika Fingberg geb. Lankow, Drostenweg 15; Marlies Oestreich geb. Fritsche, Bonhoefferstraße 10; Martha Maria Eschke geb. Sobig, Parkstraße 1; Ingeborg Dorothea Märy Stork geb. Deinstrop, Ringstraße 11; Hans-Dieter Paschköwitz, Westring 107; Anna Handeik geb. Kämpchen, Westring 74; Anna Elisabeth Sandfort geb. Landwehr, Drostenweg 15; Cornelia Große-Aschhoff geb. Wedeking, Wieksweg 143; Maria Theresia Setter geb. Voß, Siechenstraße 36 www.blumenhaus-wagner.de 50 Das Stadtgespräch

J Jahressteuergesetz 2020: Homeoffice-Pauschale In unserem letzten Beitrag hatten wir über den Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2020 berichtet. Das Jahressteuergesetz 2020 wurde zwischenzeitlich vom Bundestag verabschiedet und am 18.12.2020 durch den Bundesrat genehmigt. Gegenüber dem ursprünglichen Gesetzesentwurf gibt es verschiedene Änderungen und Ergänzungen, u.a. im Bereich der Einkommensteuer. So wurde beispielsweise aufgrund der nach wie vor andauernden Corona-Krise eine »Homeoffice-Pauschale« eingeführt. Danach können Arbeitnehmer, die nicht bereits einen Werbungskostenabzug für ein häusliches Arbeitszimmer in Anspruch nehmen, für jeden Kalendertag, an dem sie ausschließlich ihre betriebliche oder berufliche Tätigkeit in der häuslichen Wohnung ausüben, einen Betrag von 5 €, max. 600 € pro Jahr (für bis zu 120 Arbeitstage) geltend machen. Mit der Inanspruchnahme der Pauschale sind alle Aufwendungen für die Nutzung der häuslichen Wohnung abgegolten. Der Nachweis eines separaten häuslichen Arbeitszimmers ist für den Abzug der Pauschale nicht erforderlich. Die Homeoffice-Pauschale wird in die Werbungskosten-Pauschale i. H. v. 1000 € eingerechnet und wird nicht zusätzlich gewährt. Die Regelung gilt für nach dem 31.12.2019 und vor dem 01.01.2022 ausgeübte Tätigkeiten in der häuslichen Wohnung. Des Weiteren wurde die Möglichkeit einen steuerfreien Corona-Bonus auszahlen zu können, bis zum Juni 2021 verlängert. Die Steuerbefreiung für aufgrund der Corona-Pandemie gezahlte Beihilfen an Arbeitnehmer war ursprünglich bis zum 31.12.2020 befristet. Sofern nicht im letzten Jahr eine derartige Corona-Sonderzahlung geleistet wurde, können Arbeitnehmer diese im ersten Halbjahr 2021 steuerfrei an ihre Arbeitnehmer auszahlen. Die monatliche Freigrenze für Sachbezüge wurde von 44 € auf 50 € angehoben. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern im Rahmen dieser Freigrenze steuerfreie Sachbezüge gewähren. Die Neuregelungen zum Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG wurden nur teilweise wie geplant umgesetzt. Die Inanspruchnahme von sogenannten Investitionsabzugsbeträgen ermöglicht die Vorverlagerung von Abschreibungspotenzial in ein Wirtschaftsjahr vor Anschaffung oder Herstellung eines begünstigten Wirtschaftsguts. Mit Hilfe dieser Steuerstundung können Mittel angespart werden, die die Neuanschaffung von Wirtschaftsgütern erleichtern können. Investitionsabzugsbeträge können in Höhe von 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskostenkosten bei ausschließlicher betrieblicher Nutzung für ein Wirtschaftsgut in Anspruch genommen werden. Für alle Einkunftsarten gilt eine einheitliche Gewinngrenze in Höhe von 200.000 €. Investitionsabzugsbeträge können auch bei vermieteten Wirtschaftsgütern in Anspruch genommen werden. Die Änderungen gelten erstmals für Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen, die in nach dem 31.12.2019 endenden Wirtschaftsjahren in Anspruch genommen werden. Nicole Ruwe-Johannsen Nicht verzagen Philipps fragen! Ihr Dach ist unsere Leidenschaft! Neu im Angebot! Umbau Ihrer Außentreppe in eine behindertengerechte Rampe. Treppe kaputt? Wir kommen! Auch neue Treppen! Wissen & Erfahrung sichern Qualität Ihr Meisterfachbetrieb GmbH Innen & Außen Auf der Schulenburg 34 33378 Rheda-Wiedenbrück www.philipps-ihrtreppendoktor.de Tel.: 05242 48652 Unfallinstandsetzung (alle Marken) PKW - Motorrad - Lackierungen Industrie - Lackierungen IMPRESSUM: Verlag/Herausgeber: M.E. Verlag GmbH & Co. KG, Michael Ebeling Anschrift für Redaktion und Verlag: Hauptstraße 21, 33378 Rheda-Wiedenbrück, Tel. 05242 / 40810, Fax 05242 / 408150 info@meverlag.de · www.das-stadtgespraech.de Druck: Bonifatius GmbH, Karl-Schurz-Str. 26, 33100 Paderborn Verteilung: durch Boten Verbreitete Auflage: 22.500 an die Haushalte in Rheda-Wiedenbrück (einschl. der Ortsteile), kostenlos Druckauflage: 22.750 Exemplare Erscheinungsweise: monatlich Es gilt die Preisliste 02/2017 Preise unverändert seit 07/2011 Die Autorin ist Steuerberaterin in der Kanzlei Wortmann & Partner & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft Rheda - -Wiedenbrück 1 Nicole Ruwe-Johannsen Foto: Katrin Biller Das Stadtgespräch wird als Monatsmagazin mit großer Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit bearbeitet. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit wird nicht übernommen. Jegliche Ansprüche müssen abgelehnt werden. Namentlich gekennzeichnete Artikel stimmen nicht unbedingt mit der Meinung des Herausgebers überein. Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos und Druckvorlagen wird keine Haftung übernommen. Die Veröffentlichung und Kürzung derselben behalten wir uns vor. Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers. Dies gilt insbesondere für Anzeigen. Für eventuelle Schäden durch fehlerhafte oder nicht geschaltete Anzeigen oder Beilagen wird Haftung nur bis zur Höhe des entsprechenden Anzeigen- bzw. Beilagenpreises übernommen. Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil dieser Zeitschrift darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages vervielfältigt oder verbreitet werden. Unter dieses Verbot fällt insbesondere die gewerbliche Vervielfältigung per Kopie, die Aufnahme in elektronische Datenbanken und die Vervielfältigung auf CD-Rom. Das Stadtgespräch 51

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