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Das Stadtgespräch Ausgabe Juli 2022 auf MeinRHWD

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Das Stadtgespräch Ausgabe Juli 2022 auf Mein Rheda-Wiedenbrück

Foto: fokke baarssen –

Foto: fokke baarssen – Shutterstock.com Endlich wieder reisen Welche Corona-Regeln n gelten derzeit? Ein Überblick über die beliebtesten Reiseländer (bew) Endlich wieder reisen. Endlich wieder raus. Neues entdecken oder einfach die Seele baumeln lassen. Die Reiselust der Deutschen ist legenedär und nach über zwei Jahren großer Einschränkungen hat in diesem Sommer gefühlt jede und jeder ein Urlaubsziel. Schnell mal woanders hin – Wer weiß schon, was der Herbst bringt. Aber gibt’s noch Corona-Regeln? Und wenn ja, welche gelten wo? Wir geben einen Überblick über einige der beliebtesten Reiseländer. Niederlande Es ist kein Impf-, Genesenen- oder Testnachweis notwendig. Es gilt die Empfehlung, direkt nach Ankunft und fünf Tage danach einen Selbsttest durchzuführen. Auf Flughäfen und in Flugzeugen besteht Maskenenpflicht. Das Nicht-Tragen kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Dänemark In Dänemark gelten keine allgemeinen Corona-Einschränkungen mehr. Jedoch können an Bord von Flugzeugen sowie beim Besuch von tenheimen, sozialen Einrichtungen und Krankenhäusern weiterhin Maßnahmen wie Maskenpflicht oder die Pflicht zum Vorlegen eines COVID-Zertifikats gelten. Zu beachten ist, dass Unternehmen und private Kultureinrichtungen eigene Vorgaben in Bezug auf Mund-Nasen-Bedeckungen, Gesichtsvisiere, COVID-Zertifikate usw. festlegen können. Alle Corona-Tests in Dänemark sind kostenlos. Al- Schweden Für die Einreise gelten keine COVID-19-bedingten Einreisebeschränkungen. Österreich Derzeit gibt es keine Einschränkungen, sofern die Einreise nicht aus einem Staat oder Gebiet mit sehr hohem epidemiologischen Risi- ko erfolgt. Ab dem 1. Juni 2022 gilt zunächst für drei Monate keine Maskenpflicht im lebensnotwendigen Handel sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Weiterhin aufrecht erhalten wird die Maskenpflicht u. a. in Krankenhäusern, Altenheimen, Pflegeheimen, bei Gesundheitsdienstleistungen. Schweiz Mit Wirkung vom 2. Mai 2022 gelten bei der Einreise in die Schweiz keine pandemiebedingten Einschränkungen mehr. Es besteht landesweit keine Maskenpflicht. Italien Seit dem 1. Juni 2022 sind alle COVID-19-bedingten Einreisebeschränkungen für Italien aufgehoben. Damit ist für die Einreise nach Italien weder ein COVID-19-Nachweis noch eine vorherige Einreiseanmeldung erforderlich. Die Behörden empfehlen zusätzlich die Nutzung der Tracing App Immuni. Nähere Informationen beim italienischen Gesundheitsministerium Ministero della Salute www.salute.gov.it Werden Reisende während ihres Aufenthaltes in Italien positiv auf COVID-19 getestet, unterliegen sie den italienischen Quarantänebestimmungen. Die Quarantäne darf nicht ohne vorherige Genehmigung der italienischen Gesundheitsbehörden unterbrochen werden. Kroatien Einreisen nach Kroatien sind aus Deutschland, den EU-Mitgliedsstaaten und Drittstaaten ohne pandemiebedingte Einschränkungen möglich. Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gilt derzeit nur in medizinischen und Pflegeeinrichtungen. Frankreich Vollständig geimpfte Reisende aus Deutschland benötigen für die Einreise lediglich einen gültigen Impfnachweis. Für minderjährige Kinder bis 12 Jahren gelten die gleichen Vorgaben wie für die sie begleitenden geimpften Volljährigen. Ungeimpfte Reisende benötigen für die Einreise einen höchstens 72 Stunden alten negativen PCR-Test oder einen höchstens 48 Stunden alten Antigentest. Gleichwertig ist der COVID-19-Genesenennachweis (min. 11 Tage – max. 6 Monate vorüber). Für ungeimpfte Kinder ab 12 20 Das Stadtgespräch

Jahren gilt das Gleiche. Den Impf-, Test- oder Genesenenstatus können Reisende in Papierform oder digital z. B. über die französische App TousAntiCovid oder die deutschen Apps CovPass oder Corona-Warn-App nachweisen. Spanien Die Einreise ist grundsätzlich möglich. Personen ab 12 Jahren, die nach Spanien auf dem Luftweg einreisen, müssen über das Spain-Travel-Health-Portal prüfen, ob sie mit ihrem digitalen COVID-Zertifikat der EU einreisen können oder auf dem Portal ein elektronisches Einreiseformular ausfüllen müssen, das einen QR-Code erzeugt, der beim Check-in und bei Einreise vorgelegt werden muss. Bei Einreise findet regelmäßig eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden statt. Personen mit einer Temperatur von über 37,5 Grad oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden. Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung nur noch in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäusern, Gesundheitszentren, Apotheken etc. Portugal Für die Einreise nach Portugal ist ein PCR-Test bzw. Antigen-Test für alle Einreisenden verpflichtend. Dieser darf bei Einreise auf dem Luftweg nicht mehr als 72 bzw. 24 Stunden vor Abflug erstellt worden sein und ist gegenüber der Fluggesellschaft nachzuweisen. Diese Regeln gelten gleichermaßen für die Einreise zu Wasser. Diese Pflicht gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren. Inhaber eines Digitalen COVID-Zertifikats der EU sind von der Testpflicht befreit. Für Einreisende auf dem Luft-, See- und Landweg aus Deutschland gelten keine Beschränkungen bezüglich des Reisezwecks und keine Quarantänevorschriften. Eine Maskenpflicht besteht lediglich in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Pflegeheimen und Krankenhäusern, sowie vergleichbaren medizinischen Einrichtungen. Für Madeira und die Azoren gelten gesonderte Regelungen. Griechenland Am 1. Mai 2022 ist die Nachweispflicht über ein negatives Testergebnis, den Impf- oder Genesenenstatus entfallen. Die Einreise ist über alle internationalen Flughäfen möglich. Reisen auf dem Seeweg sind in ganz Griechenland erlaubt und ankommende ausländische Schiffe jeglicher Art können in jeden griechischen Hafen einlaufen (siehe Ausnahmen unter »Reiseverbindungen«). Seit dem 1. Juni 2022 gilt die Maskenpflicht für ab vier Jahren nur noch in Krankenhäusern, Pflegeheimen und anderen Gesundheitseinrichtungen sowie im städtischen, öffentlichen Personennahverkehr und Taxis. Wer während des Aufenthalts positiv auf CO- VID-19 getestet wird, muss sich in eine mindestens fünftägige Quarantäne begeben. Diese ist in der Regel im Hotelzimmer zu absolvieren. Für Individualreisende wird ein geeigneter, von den zuständigen Behörden bestimmter Aufenthaltsort zugewiesen. Türkei Reisende ab 12 Jahren müssen bei Einreise eines der folgenden Dokumente vorlegen: das Ergebnis eines negativen PCR-Tests (nicht älter als 72 Stunden vor Ankunft) oder das Ergebnis eines Antigen-Tests (nicht älter als 48 Stunden vor Ankunft) oder einen amtlichen Nachweis einer vollständigen Impfung (mindestens zwei Dosen Impfstoff, Einzeldosis für Johnson & Johnson mindestens 14 Tage vor Ankunft) oder eine amtliche Dokumentation einer Genesung der CO- VID-19-Infektion (nicht älter als sechs Monate). Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist nur noch in Gesundheitseinrichtungen Pflicht. Ein ausreichendes Abstandhalten wird empfohlen. Anmerkung: Die o.g. Regelungen gehen von Reisenden mit deutschem, EU- oder Schengen-Reisepass aus. Für Reisende mit Papieren anderer Länder können weitere Regeln gelten. Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Vor Abreise sollte sich also jeder noch einmal bei den offiziellen Stellen informieren. Stand: 10.6.2022 | Quellen für diesen Artikel: auswaertiges-amt.de, coronasmitte.dk, sozialministerium.at Treffen Sie eine gesunde Entscheidung! Reformhaus Schmerling Reformwaren & Naturkosmetik Klingelbrink 25a • Wiedenbrück Tel.: 0 52 42 / 55 974 Jahre I00 Architektur und Bauen Beispielhäuser www.splietker.de Kleestr. 9 | Rheda-Wiedenbrück 05242 93770 | info@splietker.de Die Surfschule am Linteler See bietet in Kooperation mit dem Kreissportbund Gütersloh e. V. wieder Windsurfkurse für Einsteiger an. Es sind noch Restplätze für einen 3-tägigen Kurs für Kinder (ab ca. 6 J.), Jugendliche und Erwachsene frei. Das Material wird komplett gestellt. W Windsurfen lernen am Linteler See Zusätzlich besteht die Möglichkeit, innerhalb des Kurses die Prüfung zum »Surf-Grundschein« abzulegen. Die Kurszeiten sind Fr 17–20 Uhr, Sa + So 13–18 Uhr. Konkrete Termine bitte erfragen. Kontakt: thomas.sielemann@ gmx.de oder Kreissportbund, Tel. 05241/851414. Das Stadtgespräch 21

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