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Das Stadtgespräch Ausgabe Juli 2020

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Das Stadtgespräch und Mein Rheda-Wiedenbrück Juli 2020

Standesamtliche

Standesamtliche Nachrichten Vom 16.05.2020 – 15.06.2020 Standesamtsbezirk Rheda-Wiedenbrück Geburten: Yvie Wenzel, Glatzer Straße 3 Eheschließungen: Marina Nikl und Richard Lemke, Stromberger Straße 23; Daniela Kriener und Thomas Kremmelbein, Wartenbergstraße 55; Vanessa Lohmann und Jan Borgstädt, Am Stadtholz 9; Christin Lisa Gerda Ellebracht und Patrick Marian Rino Vogel, Herzebrocker Straße 32a; Tanja Kornhoff und Tatjana Rilana Paternostro, geb. Burgold, Bielefelder Straße 52; Charline Monkenbusch und Philipp Leonard Peterburs, Schafstallstraße 4; Anja Kühmann und Jörg Kemper, Kleestraße 32 Breite Straße 9 33378 Rheda-Wiedenbrück Tel 05242 902000 www.michels-bestattungshaus.de Sterbefälle: Franz-Gerhard Laufkötter, Hellweg 218; Bernhardine Maria Wellkemper, geb. Stickeln, Wasserstraße 17; Ingeborg Heckel, geb. Sommer, Drostenweg 15; Franziska Maria Seiler, geb. Vogt, Wartenbergstraße 40; Wolfgang Beermann, Frentruper Straße 16; Sigrid Elisabeth Heimeier, geb. Schmidt, Am Neuen Werk; Konrad Wilhelm Füchtenkort, Widukindstraße 8; Angela Max, geb. Kessler, Kernekampstraße 1; Jörg Ohlbrock, Egerstraße 14; Edwin Missal, Parkstraße 1 Trauerfloristik Jetzt auch online: Aussuchen, bestellen, liefern lassen Schalten Sie Familienanzeigen wie zur Geburt, rundem Geburtstag, Einschulung und Co. im Stadtgespräch. Rufen Sie uns an: 40810! www.blumenhaus-wagner.de 50 Das Stadtgespräch

1 Klaus Dammann E Foto: Jan Düfelsiek Entgeltoptimierung – Steuerfreie Gehaltsextras Teil 2 Nachdem wir Ihnen in der letzten Ausgabe bereits einige interessante Gehaltsbestandteile vorgestellt haben, setzen wir unsere kleine Serie ausgewählter steuerbegünstigter Gehaltsextras weiter fort. Kindergartenzuschüsse: Stellt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Platz im Betriebskindergarten unentgeltlich zur Verfügung oder zahlt er dem Arbeitnehmer Zuschüsse zu betriebsfremden Kindergärten, sind diese Leistungen lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden. Es können die vollständigen Kosten übernommen werden. Die Begünstigung gilt nur für die Unterbringung und Betreuung in Kindergärten und vergleichbaren Einrichtungen. Nicht begünstigt ist die Betreuung im eigenen Haushalt. Ferner ist Voraussetzung für die Steuerbegünstigung, dass die betreuten Kinder noch nicht schulpflichtig sind. Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber die zweckentsprechende Verwendung der Zuschüsse nachweisen. In Höhe der durch den Arbeitgeber übernommenen Kosten kann der Arbeitnehmer diese Kosten nicht mehr in seiner persönlichen Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend machen. Arbeitgeberdarlehen: Gewährt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein zinsloses oder gegenüber üblichen Bankkonditionen zinsbegünstigtes Darlehen, ist der Zinsvorteil bei Darlehen bis zu einer Darlehenssumme in Höhe von EUR 2.600 lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Übersteigt die noch nicht getilgte Darlehenssumme am Monatsende den Betrag von EUR 2.600, gehören Zinsvorteile zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Betragen die steuerpflichtigen Zinsvorteile monatlich nicht mehr als EUR 44, können diese im Rahmen der Sachbezugsfreigrenze steuerfrei bleiben, sofern diese Freigrenze nicht bereits durch andere Sachbezüge ausgeschöpft ist. Darüber hinaus bestehen Möglichkeiten der Pauschalversteuerung des Zinsvorteils durch den Arbeitgeber, so dass der Arbeitnehmer den Vorteil nicht mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern muss. Klaus Dammann Der Autor ist Steuerberater und Fachberater für Internationales Steuerrecht in der Kanzlei Wortmann & Partner & Co. KG · Wirtschaftsprüfungsgesellschaft · Steuerberatungsgesellschaft, Rheda-Wiedenbrück Ihr Dach ist unsere Leidenschaft! Unfallinstandsetzung (alle Marken) PKW - Motorrad - Lackierungen Industrie - Lackierungen Nicht verzagen Philipps fragen! Neu im Angebot! Umbau Ihrer Außentreppe in eine behindertengerechte Rampe. Treppe kaputt? Wir kommen! Auch neue Treppen! Wissen & Erfahrung sichern Qualität Ihr Meisterfachbetrieb GmbH Innen & Außen Auf der Schulenburg 34 33378 Rheda-Wiedenbrück www.philipps-ihrtreppendoktor.de Tel.: 05242 48652 IMPRESSUM: Verlag/Herausgeber: M.E. Verlag GmbH & Co. KG, Michael Ebeling Anschrift für Redaktion und Verlag: Hauptstraße 21, 33378 Rheda-Wiedenbrück, Tel. 05242 / 40810, Fax 05242 / 408150 info@meverlag.de · www.das-stadtgespraech.de Mitarbeiter an dieser Ausgabe: Birgit Ebeling, Eva Lange, Annika Ehlert Thomas Beller, Sarina Schiller, Eileen Schmidt Anzeigenleitung: Birgit Ebeling & Sarina Schiller Titelbild: TierneyMJ shutterstock.com Druck: Bonifatius GmbH, Karl-Schurz-Str. 26, 33100 Paderborn Verteilung: durch Boten Verbreitete Auflage: 22.500 an die Haushalte in Rheda-Wiedenbrück (einschl. der Ortsteile), kostenlos Druckauflage: 22.750 Exemplare Erscheinungsweise: monatlich Es gilt die Preisliste 02/2017 Preise unverändert seit 07/2011 Das Stadtgespräch wird als Monatsmagazin mit großer Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit bearbeitet. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit wird nicht übernommen. Jegliche Ansprüche müssen abgelehnt werden. Namentlich gekennzeichnete Artikel stimmen nicht unbedingt mit der Meinung des Herausgebers überein. Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos und Druckvorlagen wird keine Haftung übernommen. Die Veröffentlichung und Kürzung derselben behalten wir uns vor. Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers. Dies gilt insbesondere für Anzeigen. Für eventuelle Schäden durch fehlerhafte oder nicht geschaltete Anzeigen oder Beilagen wird Haftung nur bis zur Höhe des entsprechenden Anzeigen- bzw. Beilagenpreises übernommen. Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil dieser Zeitschrift darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages vervielfältigt oder verbreitet werden. Unter dieses Verbot fällt insbesondere die gewerbliche Vervielfältigung per Kopie, die Aufnahme in elektronische Datenbanken und die Vervielfältigung auf CD-Rom. Das Stadtgespräch Anzeige 51

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