Wir stehen Ihnen im Trauerfall persönlich zur Seite Auf der Schulenburg 43a | 33378 Rheda-Wiedenbrück Fon 05242/44375 | bestattungen-detemple.de Standesamtliche Nachrichten Vom 1.11.2023 – 30.11.2023 Standesamtsbezirk Rheda-Wiedenbrück In dem angegebenen Zeitraum wurden insgesamt 14 Ehen geschlossen, keine Geburten und 39 Sterbefälle beurkundet. Nachfolgend sind nur die Personenstandsfälle aufgeführt, zu denen die Beteiligten ihr Einverständnis gegeben haben: Eheschließungen: Ralf Mesut Duyuş und Eda Çöl | Gregor-Antonius Rascher und Melanie Große-Aschhoff Sterbefälle: Gerhard Schledde, Nachtrag aus Oktober 2023 | Gertrud Katharina Maria Eckervogt, geb. Beckmann | Waltraud Maria Franziska Sinne, geb. Köhler | Elisabeth Peitz, geb. Dreier | Bernhard Krimphove | Bernhard Lechtreck | Wilfried Helmut Wolf | Christina Timmerkamp, geb. Wittop | Heinrich Friedrich Heil | Margot Sturm, geb. Porrmann | Tessa Katharina Breimhorst | Käthe Goormann, geb. Stammschröder | Katharina Kosetzke, geb. Kaimann Trauerfloristik Jetzt auch online: Aussuchen, bestellen, liefern lassen Schalten Sie Familienanzeigen wie zur Geburt, rundem Geburtstag, Einschulung und Co. im Stadtgespräch. Rufen Sie uns an: 40810! www.blumenhaus-wagner.de 62 Das Stadtgespräch
E Elektronische Rechnung wird ab 2025 zur Pflicht Mit der Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes am 17. November 2023 durch den Bundestag soll neben weiteren Änderungen die verpflichtende elektronische Rechnungstellung ab dem 1. Januar 2025 eingeführt werden. Die Zustimmung des Bundesrates steht noch aus. Elektronische Rechnung (auch als eRechnung bezeichnet) im Sinne des Gesetzes ist danach eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Das strukturierte elektronische Format muss der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung und der Liste der entsprechenden Syntaxen gem. RL 2014/55 EUR entsprechen. Erfüllt wird dies beispielsweise von der im öffentlichen Bereich schon eingesetzten XRechnung oder dem ZUG- FeRD-Format. Die Verwendung des weit verbreiteten EDI-Verfahren ist auch möglich, wenn Rechnungsaussteller und -empfänger dies ausdrücklich vereinbaren. Per E-Mail versendete PDF-Rechnungen erfüllen die Voraussetzungen hingegen nicht. Die Pflicht zum Versand von eRechnungen gilt nur für Leistungen zwischen inländischen Unternehmern (B2B). Darunter fallen auch Vermieter, die umsatzsteuerpflichtig an andere Unternehmer vermieten. Ausgenommen sind jedoch Kleinbetragsrechnungen bis EUR 250,00. Leistungen an Endverbraucher (B2C) unterliegen unverändert nicht der Pflicht zur elektronischen Rechnungstellung. Aufgrund des zu erwartenden hohen Umstellungsaufwandes sind für die Jahre 2025 bis 2027 Übergangsregelungen vorgesehen. Danach ist bis Ende des Jahres 2026 der Versand von Papierrechnungen und elektronischen Rechnungen, die dem strukturierten Format nicht entsprechen, weiterhin zulässig. Für Unternehmer, deren Vorjahresumsatz nicht mehr als EUR 800.000,00 beträgt, gilt die Übergangsregelung auch für das Jahr 2027. Hinsichtlich des Rechnungsempfangs wird hingegen keine Übergangsregelung gewährt. Somit müssen Unternehmer ab dem 1. Januar 2025 in der Lage sein, eRechnungen empfangen, verarbeiten und archivieren zu können, andernfalls scheidet der Vorsteuerabzug aus. OESTERWIEMANN Behälter- und Apparatebau Dieselstraße 15 59329 Wadersloh info@oesterwiemann.de www.oesterwiemann.de Fax: 02523. 2659 02523. 9226-0 Thomas Gerke Malermeister Franz-Hitze-Str. 20 59302 Oelde-Stromberg www.gerke-malermeister.de info@gerke-malermeister.de Tel.: +49 2529 949 13 56 Fax.: +49 2529 949 13 57 Mobil: +49 171 181 1887 GmbH Fachbetrieb nach WHG Öltankreinigung Öltank- Montage - Demontage Tankschutz Tankbeschichtung Auffangwannen nach WHG Heizungsbau Stahl- und Behälterbau Maler- und Bodenbelagsarbeiten Sven Wegener Der Autor ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in der Kanzlei Wortmann & Partner & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Rheda-Wiedenbrück Das Stadtgespräch IMPRESSUM: Verlag/Herausgeber: M.E. Verlag GmbH & Co. KG, Michael Ebeling Anschrift für Redaktion und Verlag: Nickelstr. 7a, 33378 Rheda-Wiedenbrück · Tel. 05242 / 40810 info@meverlag.de · www.das-stadtgespraech.de Titelabbildung: good_mood – shutterstock.com Druck: Bonifatius GmbH, Karl-Schurz-Str. 26, Paderborn Verteilung: durch Boten Verbreitete Auflage: 22.500 an die Haushalte in Rheda-Wiedenbrück (einschl. Ortsteile), kostenlos Druckauflage: 22.750 Exemplare Erscheinungsweise: monatlich Es gilt die Preisliste 04/2022 Das Stadtgespräch wird als Monatsmagazin mit großer Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit bearbeitet. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit wird nicht übernommen. Jegliche Ansprüche müssen abgelehnt werden. Namentlich gekennzeichnete Artikel stimmen nicht unbedingt mit der Meinung des Herausgebers überein. Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos und Druckvorlagen wird keine Haftung übernommen. Die Veröffentlichung und Kürzung derselben behalten wir uns vor. Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers. Dies gilt insbesondere für Anzeigen. Für eventuelle Schäden durch fehlerhafte oder nicht geschaltete Anzeigen oder Beilagen wird Haftung nur bis zur Höhe des entsprechenden Anzeigenbzw. Beilagenpreises übernommen. Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil dieser Zeitschrift darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages vervielfältigt oder verbreitet werden. Unter dieses Verbot fällt insbesondere die gewerbliche Vervielfältigung per Kopie, die Aufnahme in elektronische Datenbanken und die Vervielfältigung auf CD-Rom. 63
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