1 Die letzten Reste der »Alten Mühle« Foto: Wedler im Rahmen der Begutachtung das Obergeschoss zu betreten. Er begründete dies mit der lebensgefährlichen Situation… Insbesondere kann nicht an verfaulten Hölzern abgestützt werden... Provisorische Maßnahmen würden zu einer Verschlechterung der vorhandenen Bausubstanz führen«… Die von der UDB »verlangten Maßnahmen sind aufgrund des Zustandes des Denkmals nicht nur Sicherungsmaßnahmen, sondern Sanierungsmaßnahmen«, die aber können nach § 7 Denkmalschutzgesetz NRW nicht verlangt werden. »Die Verfügung verstößt insgesamt gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Wie bereits ausgeführt wurde, sind die angeordneten Maßnahmen nicht geeignet, den von der UDB erstrebten Zweck zu erreichen. Aufgrund des maroden Zustandes ist eine Sicherung – ohne Abriss des Gebäudes – nicht mehr möglich… Zwar hat der Kläger das Objekt in Kenntnis der Denkmaleigenschaft erworben, von dem Großbrand wurde er überrascht. Das Verwaltungsgericht stellt mit dem Beschluss vom 23. August 2023 (S. 10) fest: »Es ist nicht zu erkennen, dass aufgrund der Schäden an dem Gebäude die Denkmaleigenschaft entfallen sein könnte… Die Pflicht zur Instandhaltung und -setzung bezieht sich unter anderem auf Schäden, die nach der Unterschutzstellung entstanden sind… Zu Schäden dieser Art zählen auch durch Fäulnis verursachte Beschädigungen des Fachwerkhauses. Diese sind nach der Unterschutzstellung eingetreten«. Die von der UDB angeordneten Maßnahmen »dienen dem Schutz der baulichen Substanz«… »Das Baudenkmal ist trotz seines Zustands noch nicht abgängig (S. 14)«. Der Sachverständige Wiegmann gehe »in seinem Gutachten vom 27.1.2022 ebenfalls von der Möglichkeit der Wiederherstellung der Standsicherheit der Außenwände und der Decke im Gästeraum aus… Die Kosten für die angeordneten Sicherungsmaßnahmen schätzt die Kammer auf mindestens 10.000 Euro«… Die dem Eigentümer »auferlegten Maßnahmen sind erforderlich, um den angestrebten Sicherungszweck zu erreichen (S. 19)«. Verkaufsverhandlungen Anzumerken ist an dieser Stelle, dass bei der Besichtigung des Verwaltungsgerichts der Zustand des Gebäudes nicht erkannt werden konnte, da Planen die Wände abdeckten. Bemerkenswert ist ebenfalls, dass die Abteilung Immobilienmanagement der Stadtverwaltung Rheda-Wiedenbrück ein Interesse am Erwerb der bebauten Immobilie an der Berliner Straße 65 zeigte. Das erste Angebot belief sich auf 215.000 Euro, ein daraufhin vorgelegtes schriftliches Angebot nannte einen Betrag von 300.000 Euro. Michelangelo Pette ließ die Stadt wissen, dass er bereit sei, das bebaute Grundstück für 490.000 Euro der Stadt zu überlassen. Der Fachbereich Immobilienmanagement ließ durchblicken, dass er diesen Vorschlag sehr interessant finde, entnehmen wir einem Schrift- bzw. E-Mail-Verkehr zwischen dem Städtischen Immobilienmanagement und dem Eigentümer. Auf den Hinweis des Eigentümers, dass er sich in Verkaufsverhandlungen mit dem Städtischen Immobilienmanagement befinde, ging die UDB nicht ein. Ihr Kommentar: Davon wisse man nichts. Die UDB teilte dem Eigentümer mit, dass die Stadt nunmehr die Sicherungsmaßnahmen vornehme. Für die Kosten müsse er aufkommen. Am 29. September 2023 bekräftigte die Rechtsabteilung der Stadt diesen Standpunkt: »Informatorisch teile ich mit, dass der Statiker zu dem Schluss gekommen ist, dass das Gebäude gesichert werden kann. Vor diesem Hintergrund wird das entsprechend beauftragte Unternehmen mit den Sicherungsmaßnahmen im Rahmen der Ersatzvornahme fortfahren«. Erlaubnis zum Abriss Am Montag, dem 9. Oktober führte das Unternehmen die Sicherungsmaßnahmen weiter durch. Aber offensichtlich setzten die Stützbalken den Baukörper unter Spannung. Sie stabilisierten das Dach. Doch im Bereich der Stützbalken tat sich ein Spalt auf. Ein Teil der Decke zum Obergeschoss fiel herunter. Am 10. Oktober holte die UDB ein weiteres Gutachten ein – das Ergebnis: Das Gebäude Berliner Straße 65 müsse so schnell wie möglich abgerissen werden, so das Warendorfer Sachverständigenbüro. Wie vom Eigentümer vorausgesehen, gab es hier nichts mehr zu retten. Die Erlaubnis zum Abriss erhielt der Eigentümer am 11. Oktober. Nahezu täglich kamen nun von der UDB E-Mails, der Eigentümer solle das Gebäude aus Verkehrssicherungsgründen umgehend abreißen lassen. Wie und wann es auf der leergeräumten Immobilie an der Berliner Straße 65 weitergeht – auf diese Fragen konnte uns Michelangelo Pette noch keine konkreten Antworten geben. Er wolle jetzt erst mal ein schon angekündigtes Gespräch mit Bürgermeister Theo Mettenborg abwarten, erklärte er uns. 36 Das Stadtgespräch
Werbung Sinnvestieren ist, wenn Fondssparen neue Horizonte eröffnet. Mit Deka-FondsSparplan können Sie Ihre Ziele bequem erreichen. Investieren schafft Zukunft. Schon ab kleinen Sparraten Bei Bedarf verfügbar Dabei stets flexibel bleiben Diese Unterlage / Inhalte wurden zu Werbezwecken erstellt. Allein verbindliche Grundlage für den Erwerb von Deka Investmentfonds sind die jeweiligen Basisinformationsblätter, die jeweiligen Verkaufsprospekte und die jeweiligen Berichte, die Sie in deutscher Sprache bei Ihrer Sparkasse oder der DekaBank Deutsche Girozentrale, 60625 Frankfurt und unter www.deka.de erhalten. Bitte lesen Sie diese, bevor Sie eine Anlageentscheidung treffen. Das Stadtgespräch 37
Laden...
Laden...
Follow Us
Facebook
Twitter