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Das Stadtgespräch Ausgabe Januar 2017

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76 BEKANNTMACHUNGEN

76 BEKANNTMACHUNGEN Das Stadtgespräch Standesamtliche Nachrichten Vom 01.11.2016 – 30.11.2016 Standesamtsberzirk Rheda-Wiedenbrück Eheschließungen: Bettina Schürmann, Osnabrücker Ring 34 und Ralf Indiesteln, Bismarckstr. 24; Heidi Baxpöhler geb. Lawniczak und Thorsten Heinz Schmidt, Fritz-Burmann- Str. 35; Jessica Bienek und Muhammed Ali Gündüz, Fontainestraße 31; Milena Plugge und Philip Marlon Thaddäus Bredehöft, Breslauer Straße 22; Iris Anna Jäger geb. Naber und Ottmar Franz Liedtke, Am Hagekamp 15; Ines Becker und Ralf Schalusch- ke, Hachmeisterstraße 7; Nadja Nadgornaja und Alfred Anton Mansson, Stromberger Straße 119; Pelin Poyraz, Zur Alten Wiese 20, 33415 Verl und Volkan Taskin, Franz-Knöbel-Straße 13; Michelle Precht und Thomas Schniedertöns, Kurzer Weg 21; Cansu Ulus, Hoffmannstraße 3, 32105 Bad Salzuflen und Ali Ak, Dahlienweg 2, Rheda-Wiedenbrück; Johanna Höcker und Christian Rosenfeld, Lange Straße 13 Breite Straße 9 33378 Rheda-Wiedenbrück Tel 05242 902000 www.michels-bestattungshaus.de Schalten Sie Familienanzeigen wie zur Geburt, rundem Geburtstag , Einschulung und Co, im Stadtgespräch. Rufen Sie uns an 40810! Sterbefälle: Elisabeth Kobalz geb. Büscher, Christoph-Siebe-Str. 15; Rudolf Bernhard Arnold Mersmann, Beethovenstr. 8; Heinrich Peitzmeier, Lümernweg 5; Antonia Franziska Kortenbusch geb. Gosmann, Auf dem Pulverkamp 36; Joachim Hermann Franz Schröder, Vogelsangstr. 23; Irma Emma Edelgard Gurzan geb. Rahlf, Drostenweg 15; Georg Hugo Maibaum, Schreinerstraße 13; Karla Renate Richard geb. Fischer, Grünstraße 12 Heinrich Peitzmeier, Peitzmeierweg 14; Abram Bergmann, Hellweg 222; Maria-Anastazja Foks geb. Mazuch, Am Rondell 14; Elisabeth Martinmaas geb. Wiglinghoff, Maaßfeld 3; Christine Maria Schürmann, Drostenweg 15; Erich Ast, Jägerweg 2; Bernhard Granzow, Parkstraße 1, Rheda- Wiedenbrück, Erich Theodor Röber, Bäckerstraße 7; Joseph Brinkmann, Am Rondell 14

77 VERJÄHRUNG VON BETRIEBS KOSTEN- NACHZAHLUNGEN Zu welchem Zeitpunkt darf der Vermieter nicht mehr die Nachzahlung aus einer Betriebskosten rechnung verlangen? Der Nachzahlungsanspruch aus einer Betriebskostenabrechnung verjährt nach der regelmäßigen Verjährungsfrist. Diese beträgt gem. § 195 BGB drei Jahre. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Nachzahlungsanspruch entstanden ist. Der Anspruch entsteht dann, wenn dem Mieter innerhalb der 12-Monats- Frist des § 556 Abs. 3 BGB die Betriebskostenabrechnung zugeht. Folgendes Beispiel soll dies verdeutlichen: Erhält ein Mieter im November 2016 die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2015, verjährt der Anspruch auf die Nachzahlung am 31.12.2019. Ist die Abrechnung dem Mieter bereits im Mai 2016 zugegangen, verjährt der Anspruch ebenfalls am 31.12.2019. Darf der Vermieter trotz verjährter Betriebskostenforderung die Rückgabe einer Mietsicherheit verweigern? Gem. § 216 Abs. 1 BGB hindert die Verjährung eines Petra Andrews Anspruchs, für den ein Pfandrecht besteht, den Gläubiger nicht, seine Befriedigung aus dem belasteten Gegenstand zu suchen. Dürfte sich der Vermieter auf diese Vorschrift berufen, könnte er sich trotz des verjährten Nachzahlungsanspruchs aus der Mietsicherheit befriedigen. Die Anwendung der Vorschrift ist aber gem. § 216 Abs. 3 BGB unter anderem dann ausgeschlossen, wenn es um wiederkehrende Leistungen geht. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs handelt es sich bei der Betriebskostennachforderung um solche wiederkehrenden Leistungen, sodass sich der Vermieter nicht auf § 216 Abs. 1 BGB berufen kann. Er darf deshalb trotz verjährter Betriebskostenforderung die Rückgabe der Mietsicherheit nicht verweigern. Petra Andrews Rechtsanwältin für Familienrecht in der Kanzlei Swienty • Granas • Döring & Collegen, Rheda-Wiedenbrück Lösung von Dr. Hugos Kinderseite (S.46) Hast du alle 10 Fehler gefunden?

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