DAS STADTGESPRÄCH BEQUEM AUF DEM HANDY ODER TABLET LESEN. DAFÜR EINFACH QR-CODE SCANNEN! E Ein heißes Eisen glüht weiter Stadtverwaltung legte Analyse zur Personalfluktuation vor (Kem) Die Stadtverwaltung erstellte auf Antrag der Freien Linken für das Jahr 2023 eine Analyse zur Fluktuation unter den 536 Mitarbeitenden. Die von Fraktionschef Günter Arlt angeforderte Analyse stand nun auf der Tagesordnung des jüngsten Haupt- und Finanzausschusses. Die Zahl der Versetzungen und Kündigungen Der Antragsteller zielte insbesondere auf die Versetzungen von Mitarbeitenden aus der oberen und mittleren Führungsebene an andere Kommunalverwaltungen in Kreis und Stadt. Die vom Ersten Beigeordneten und Personaldezernenten Torsten Fischer vorgelegte Untersuchung notierte für das Jahr 2023 den »Austritt von 29 Mitarbeitenden aufgrund von Kündigungen bzw. Versetzungen zu einem anderen Dienstherrn (46 % aller Austritte)«. Insgesamt gab es 63 Austritte u. a. aufgrund der Erreichung des Rentenalters bzw. im Zusammenhang mit Befristungen (Saisonarbeitskräfte, BFDler).Zum Stichtag 30. September 2023 lag die Quote der Abgänge durch Kündigung und Versetzung bei 5,41 % (100 % = 536 MA). Nimmt man alle Bereiche hinzu, liegt die Fluktuationsquote bei 11,75 %. Über die Gründe für die Kündigung bzw. Versetzung gibt die Analyse keine Auskunft. Analyse ohne Aussagekraft Der CDU-Fraktionschef Uwe Henkenjohann merkte dann auch an, dass »ein bisschen mehr Inhalt in dem siebenseitigen Papier schön gewesen wäre«. Und er berichtete, dass er auf der Straße zu 1 Bürgermeister Theo Mettenborg unterstreicht, dass die Verwaltung stets vollumfänglich arbeitsfähig ist. Von 52 Führungspositionen sind nur zwei nicht besetzt. diesem »sensiblen Thema angesprochen« werde. Volker Brüggenjürgen (Fraktionsvorsitzender der Bündnisgrünen) resümierte, dass jeder Fachbereich und jede Abteilung durch Befragung das für die letzten fünf Jahre ermitteln könnte, was den Stadtrat interessiert. Er beurteilte die Fluktuation bei den Führungskräften als signifikant und überproportional. Mit der Erklärung von Sabine Hornberg, stv. CDU-Fraktionsvorsitzende, dass größere Städte besser bezahlen, die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Gütersloh teilweise durch einen besseren Stellenkegel für die gleichen Arbeiten mehr Geld bekämen, gab sich Brüggenjürgen nicht zufrieden. FDP-Fraktionsvorsitzender Patrick Büker mahnte eine »echte Analyse« mit einer Angabe der Gründe für den Dienstherrn-Wechsel an. Die Fluktuations-Quote liege deutlich über Werten von Dax-Unternehmen. Es gehe insbesondere auch um die Frage, wie man in Zukunft die Abwanderung verhindern könne. Hier knüpfte sein Fraktionskollege Simon Gerhard an: Es gehe um eine langfristige Mitarbeiterbindung. Ebenfalls Dr. Martin Hünten (move) bezeichnete die Fluktuationsquote in andere Verwaltungen als alarmierend. Sie müsse drastisch reduziert werden. Günter Arlt (Freie Linke) wies darauf hin, dass das Gemeindeprüfungsamt von einer Fluktuationsquote in Höhe von 6 % ausgehe. Wie geht es weiter? Er gab zu bedenken, dass auch bei einer Befragung nicht alle Gründe auf den Tisch kämen. Torsten Fischer betonte, dass er den Ratsgremien nichts vorlege, was auf Hörensagen oder Vermutungen beruhe. Auch er hätte die Analyse gerne aussagekräftiger, gestand er. Dem stehe entgegen, dass die Beweggründe für Kündigungen vielfältig seien und aus individuellen Gründen erfolgten. Dazu komme, dass selten nur ein einziger Faktor Grund für einen Arbeitsplatzwechsel sei. Bürgermeister Theo Mettenborg zeigte sich offen für den Gedanken einer Befragung. Der Bürgermeister konnte sich ebenfalls nachträgliche Erhebungen vorstellen. Er wies darauf hin, dass von 52 Führungspositionen nur zwei nicht besetzt seien. Dieses Schicksal teile Rheda-Wiedenbrück mit vielen anderen Kommunen, der Arbeitnehmer-Markt präge deutlich die Personalsituation. Die Verwaltung sei aber stets vollumfänglich arbeitsfähig. Die Führungskräfte und ebenfalls die nachgeordneten Abteilungsleitungen würden sich gegenseitig unterstützen. Bei unumgänglichem Bedarf würde externes Know-how genutzt. Einen Beschluss fasste der Haupt- und Finanzausschuss nicht. Die Fluktuationsanalyse wurde zur Kenntnis vorgelegt. 38 Das Stadtgespräch
A Anforderungen an ein elektronisch geführtes Fahrtenbuch Überlässt ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Kraftfahrzeug zur Nutzung, handelt es sich hierbei um einen Dienstwagen, wodurch dem Arbeitnehmer grundsätzlich ein geldwerter Vorteil entsteht. Dieser geldwerte Vorteil aus der Nutzungsüberlassung kann nach § 8 Abs. 2 Satz 4 EStG mit den individuellen Aufwendungen für die Privatfahrten angesetzt werden anstelle der pauschalen 1%-Regelung. Dies ist allerdings nur möglich, wenn die gesamten Kosten für das Kraftfahrzeug durch Belege nachgewiesen werden und das Nutzungsverhältnis zwischen privaten und dienstlichen Fahrten im Rahmen eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs nachgewiesen wird. Ein Fahrtenbuch kann handschriftlich oder elektronisch geführt werden. Die Anforderungen daran sind grundsätzlich gleich. Damit ein Fahrtenbuch »ordnungsgemäß« ist muss es vollständig, zeitnah und fortlaufend in geschlossener Form geführt werden. Die Möglichkeit von nachträglichen Veränderungen muss ausgeschlossen sein, und nachträgliche Ergänzungen des Fahrtenbuchs sind nicht zulässig. Bei einem elektronischen Fahrtenbuch muss die maschinelle Auswertbarkeit gegeben sein. Zeitnahe und fortlaufende Eintragungen in geschlossener Form bedeutet, alle Fahrten einschließlich des an ihrem Ende erreichten Gesamtkilometerstands sind vollständig und in ihrem fortlaufenden Zusammenhang zu erfassen. Die Dienstfahrten müssen in einer schlüssigen Form belegt werden. Die zu erfassenden Fahrten müssen mit Datum, Das Stadtgespräch km-Stand am Anfang der Fahrt, km-Stand am Ende der Fahrt und Fahrtziel erfasst werden. Auch der aufgesuchte Geschäftspartner ist anzugeben oder der konkrete Gegenstand der dienstlichen Verrichtung. Die Privatfahrten sind lediglich mit dem Ende der vorherigen beziehungsweise dem Beginn der nächsten dienstlichen Fahrt zu erfassen. Beim elektronischen Fahrtenbuch, welches alle Fahrten automatisch mit Datum, Kilometerstand und Fahrtziel erfasst, ist der dienstliche Reisezweck sowie der besuchte Geschäftspartner zeitnah persönlich einzutragen. Erfolgt diese Aufzeichnung nachträglich, ist ein »zeitnahes« erstellen nicht mehr gegeben. Mit Beschluss vom 12. Januar 2024 VI B 37/23 stellt der BFH klar, dass auch ein elektro- 1 Finja Both nisch geführtes Fahrtenbuch in »geschlossener« Form geführt werden muss. Dies ist nur dann erfüllt, wenn nachträgliche Veränderungen zuvor eingegebener Daten technisch ausgeschlossen oder zumindest in ihrer Reichweite in der Datei selbst dokumentiert und offengelegt sind. Ein Rückgriff auf weitere Listen oder gar Abfragen bei Dritten (zum Beispiel beim Systemadministrator) steht der erforderlichen »geschlossenen« Form des elektronischen Fahrtenbuchs entgegen und führt zur Nichtanerkennung. Ein mit einer Tabellenkalkulation elektronisch geführtes Rundum gut versorgt Fahrtenbuch ist somit nicht ordnungsgemäß, da hier jederzeit inhaltliche Änderungen ohne entsprechende Dokumentation möglich sind. Bisher gibt es für die Anerkennung elektronischer Fahrtenbücher kein Zertifizierungsverfahren. Daher muss die Ordnungsmäßigkeit eines elektronischen Fahrtenbuchs immer im Einzelfall geprüft werden. Finja Both, die Autorin ist Steuerberater in der Kanzlei Wortmann & Partner & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Rheda-Wiedenbrück Ambulant betreute Wohngemeinschaften 39
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