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Das Stadtgespräch August 2018

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56 GESCHÄFTLICHES

56 GESCHÄFTLICHES Das Stadtgespräch anzeigen Hundebiss mit Folgen Ein Hundehalter ist unter Umständen gut beraten, eine Tierhaftpflichtversicherung abzuschließen. Denn er haftet grundsätzlich für Schäden, die das Tier jemandem zufügt, aus dem Gesichtspunkt der sogenannten Tierhalterhaftung. Die Klägerin war bei einem Bekannten zu einer Feier eines 75. Geburtstages eingeladen. Dort lief ein Hund, den der Bekannte 3 Wochen vorher aus einem Tierheim in Rumänien mitgebracht hatte, frei herum. Der Hund biss der Klägerin ins Gesicht, als sie sich zu ihm herunterbeugte. Sie erlitt schmerzhafte Biss, Rissund Quetschwunden, musste notärztlich behandelt werden und wurde mehrfach operiert. Später verklagte sie ihren Bekannten auf Schadensersatz. Dieser lehnte jede Verantwortung ab. Die Frau hätte auf eigene Gefahr gehandelt und den Hund begrüßt. Dabei sei sie ausdrücklich darum gebeten worden, dem Hund kein Leckerli zu geben und ihn nicht anzufassen. Zumindest treffe sie ein erhebliches Mitverschulden. Der Mann ist zu vollem Schadensersatz verurteilt worden, dies hat das Oberlandesgericht Oldenburg in seinem Hinweisbeschluss vom 08.11.2017 bestätigt. Mit dem plötzlichen Biss des Hundes habe sich eine typische Tiergefahr verwirklicht. In einem solchen Fall müsse der Halter nur dann nicht haften, wenn sich jemand ohne triftigen Grund bewusst in eine Situation drohender Eigengefährdung begebe. Dies könne vorliegend nicht festgestellt werden. Nach der Beweisaufnahme stehe fest, dass die Frau den Hund nicht gefüttert oder gestreichelt, sondern sich lediglich zu ihm heruntergebeugt habe. Angesichts der Tatsache, dass der Hund auf der Feier frei herumlief, habe sie nicht damit rechnen müssen, dass hierdurch bereits ein Beißreflex ausgelöst werde. Ein Gast dürfe bei einem freilaufenden Haustier nach Treu und Glauben damit rechnen, dass bei einem normalen Herunterbeugen zu einem Haustier, dieses nicht bereits zu einem Angriff gereizt werde. Der Klägerin sei auch kein Mitverschulden zuzurechnen. Wer einen Hund auf einer Feier frei herumlaufen lasse, könne sich nicht auf ein Mitverschulden eines Geschädigten berufen, wenn dieser bei der bloßen Zuwendung zu dem Tier gebissen werde. Es handelt sich um einen adäquaten Umgang mit einem Tier. Die bloße Warnung, den Hund nicht zu füttern und nicht zu streicheln, ändere an dieser Beurteilung nichts, so der Senat. Petra Andrews Petra Andrews Rechtsanwältin für Familienrecht in der Kanzlei Swienty · Granas · Döring & Collegen Rheda-Wiedenbrück XTRA FITLINE ERWEITERT GANZHEITLICHES KURSANGEBOT Mehr Haltung im Alltag – mit den neuen Programmen im Xtra Fitline (CL) Sportlich zu sein und athletisch auszusehen ist ein Dauerbrenner und gerade zur Sommerzeit wieder sehr en vogue. Doch Sport ist nicht nur ein anstrengender Trend, er ist in erster Linie einfach gesund und macht auch richtig viel Spaß. Die Zeiten der muskelbepackten Kraftprotze und Testosteron-gesteuerten Alpha-Tierchen sind zum Glück längst vorbei. Heute zählen schlanke Muskeln, ein starker Rücken und ein gesunder Körper. Diese Trainingsziele kann jeder erreichen – egal ob Einsteiger, Breitensportler oder Athlet – und dazu braucht es keine dunkle Muckibude mehr, sondern einen Ort, an dem es innovativ, professionell und vor allem freundschaftlich zugeht. Einen Ort wie das Xtra Fitline am Pilgerpatt. Das Xtra Fitline bietet für jeden sportlichen Anspruch das optimale Kraft-, Fitness- oder Ausdauertraining. Patrick Remken, diplomierter Sport- und Gesundheitstrainer, erläutert das ganzheitliche Trainingsziel mit den Worten: »Alle 11 ausgebildeten Mitarbeiter des Xtra Fitline arbeiten täglich daran, unseren Kunden ein gesundes, munteres und ausgeglichenes Leben zu ermöglichen«. Das inhabergeführte Fitnessstudio Xtra Fitline kombiniert auf einer großzügigen Fläche das individuelle Training mit achtsamer Beratung und hochmodernen Fitnessgeräten der Marken Life Fitness und Hammer Strength. Die Trainingsziele werden individuell definiert – ganz gleich ob Gewichtsreduktion, Muskelaufbau oder Präventionstraining im Fokus steht. Das bestätigt der 26-jährige Dennis sofort. Er ist seit Anfang des Jahres Mitglied im Xtra Fitline und berichtet: »Um Schmerzen vorzubeugen musste ich meinen Rücken stärken – meinem Rücken geht es nun dank des richtigen Trainings richtig gut. Ich fühle mich besser und der Spaß kommt hier auch nicht zu kurz.« Das Kursangebot ist breit aufgestellt. Auf dem wöchentlichen Kursplan finden sich Angebote vom kraftvollen Body Pump über temporeiches Cycling bis hin zum entspannten Pilates. Neu hinzugekommen ist das Programm Barre. Barre ist eine neue ballettorientierte Trainingsmethode von Les Mills. Dieses anmutige, präzise und sogleich kraftvolle Patrick Remken und das Team vom Xtra Fitline gehen achtsam auf jede Übung der Mitglieder ein. Ganzkörperworkout ist für alle geeignet, die sich mehr Stabilität und Haltung im Alltag wünschen. Xtra Fitline · Pilgerpatt 5 · 33378 Rheda-Wiedenbrück · 05242- 5791870 · www.xtrafitline.com

GESCHÄFTLICHES PREIS FÜR DIE PRIVAT-BRAUEREI HOHENFELDE GMBH, LANGENBERG »Meister.Werk.NRW 2018«: Ausgezeichnetes Lebensmittelhandwerk anzeigen 57 Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerin Ursula Heinen-Esser hat am 18. Juni im Düsseldorfer Maxhaus 76 Betriebe des Lebensmittelhandwerks für ihre besonderen Leistungen im Lebensmittelhandwerk gewürdigt. Die Privat-Brauerei Hohenfelde aus Langenberg wurde nach 2017 auch in diesem Jahr wieder als einziger Betrieb aus dem Kreis Gütersloh für besondere Leistungen mit dem Preis »Meister.Werk.NRW« geehrt. »Das Lebensmittelhandwerk stärkt maßgeblich und nachhaltig den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Mehrwert in den Regionen unseres Landes. Durch regionale und kulinarische Produkte von hoher Qualität vermittelt das Lebensmittelhandwerk Identität und Heimat. Es sichert auf diesem Wege Arbeits- und Ausbildungsplätze und fördert die Zusammenarbeit innerhalb einer Region zum Aufbau stabiler Wertschöpfungsketten«, sagte Ministerin Heinen-Esser im Düsseldorfer Maxhaus. Mit dem Ehrenpreis Meister. Werk.NRW würdigt die nordrheinwestfälische Landesregierung seit 2013 herausragende Bäcker- und Fleischerhandwerksbetriebe. Seit 2015 werden zudem die besten handwerklich geführte Brauereien ausgezeichnet. »Meister.Werk. NRW schaut hinter die Ladentheken in die Produktionsräume und würdigt die Arbeit, das Handwerk und die Menschen – also wie und durch wen ein Lebensmittel in handwerklicher Arbeit entsteht«, erklärte Heinen-Esser. Die durch die Auszeichnung geehrten Betriebe stellen hochwertige handwerkliche Produkte her und beachten dabei grundsätzliche Prinzipien wie beispielsweise den Einsatz von Fachkräften, eine angemessene Bezahlung, die sorgfältige Auswahl von Rohstoffen und die Verankerung in der Region. Jedes Handwerk folgt dabei noch einmal speziellen Prinzipien: Beim Brauhandwerk ist die Tradition fest verbunden mit dem sogenannten deutschen Reinheitsgebot. Ein weiteres wichtiges Kriterium für die Auszeichnung ist, dass die Handwerksbetriebe selbst produzieren und alte Rezepturen pflegen, ohne sich vor neuen Produkten und Herstellungsweisen zu verschließen. Die individuelle Herstellungsweise steht für den speziellen Charakter der Produkte. Die Kriterien wurden in Zusammenarbeit mit den Bäckerverbänden, den Brauverbänden, dem Konditorenverband und dem Fleischerverband aus Nordrhein-Westfalen erarbeitet.

Das Stadtgespräch - Magazin für Rheda - Wiedenbrück

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