50 BEKANNTMACHUNGEN Das Stadtgespräch Standesamtliche Nachrichten Vom 16.06.2018 – 15.07.2018 Standesamtsberzirk Rheda-Wiedenbrück Eheschließungen: Erva Cibil, Frankensteiner Straße 8 und Muhammed Karadas, Bentelerstraße 41, Langenberg; Sabine Anna Hasselhoff, Am Nonenplatz 40 und Matthias Werner Spilling, Weißdornstraße 30, Lage; Silvana Franke und Sven Brandt, Siechenstraße 83; Kerstin Kuhn und Marina Rosemarie Kohlhaas geb. Gellermann, Oelder Straße 27; Nesrin Davulcu, Althoffweg 26 und Kamil Pür, Geranienweg 5; Karolina Voronjanskaja und Alexander Lau, Lohgerberstraße 7; Aysegül Bülbül, August-Euler-Straße 17 und Emre Aydin, Beckumer Straße 23, Lippstadt; Melanie Wegener und Marcel Pierre Wiemers, Kleestraße 13; Maria Brandherm und Henrik Bursian, Engernstraße 11; Sarah Michels und Timothy Hurman, Varenseller Straße 2 Breite Straße 9 33378 Rheda-Wiedenbrück Tel 05242 902000 www.michels-bestattungshaus.de Schalten Sie Familienanzeigen wie zur Geburt, rundem Geburtstag Einschulung und Co. im Stadtgespräch. Rufen Sie uns an: 40810! Sterbefälle: Mechthild Mußmann geb. Wellerdick, Lilienweg 36; Alexios Christoforidis, Hauptstraße 28; Hermann Heinrich Großerohde, Hartwigswalder Straße 6; Anna Ida Mohaupt geb. Sprenger, Parkstraße 1; Bernhard Johannes Lejeune, Lümernweg 13; Katharina Külker geb. Winter, Am Jägerheim 4; Elisabeth Matuschat geb. Teckentrup, Am Postdamm 27; Hubert Josef Schulte, Schneiderstraße 2; Manfred Wollny, Heidbrinkstraße 14; Dirk Alfred Nordwald, Hoppenkamp 19; Elisabeth Brockmann geb. Ströker, Heidbrinkstraße 37; Anneliese Westhoff geb. Laukötter, Augustin-Wibbelt-Straße 33; Katharina Skopahl geb. Berkenkötter; Ringstraße 11; Gertrud Maria Hanhardt geb. Deneke, Drostenweg 15; Maria Hedwig Kurkofka geb. Debernitz, Schnatweg 10; Anneliese Strecker geb. Rennefeld, Thomestraße 9; Stefan Tuzyna, Grünstraße 11; Ursula Else Senft, Gütersloher Straße 61; Ludwig Peter Stüer, Auf der Breede 24
GESCHÄFTLICHES anzeigen 51 Sven Wegener Foto: Jan Duefelsiek Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Nachzahlungszinsen Mit dem Beschluss vom 25. April 2018 ist der Bundesfinanzhof (BFH) in mehrerlei Hinsicht von seiner bisherigen Linie abgewichen. So erfolgte die Veröffentlichung an einem Montag anstatt wie sonst üblich an einem Mittwoch, was für eine besondere Bedeutung der Entscheidung spricht. Aber insbesondere auch inhaltlich ändert der BFH seine Rechtsauffassung. Hatte er noch in dem Anfang 2018 veröffentlichten Urteil für die Jahre bis 2013 keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die seit 1961 geltende Höhe für Nachzahlungszinsen auf Steuern von 0,5 % pro Monat, äußert er nun für Jahre ab 2015 schwerwiegende verfassungsrechtliche Zweifel. Mit 6 % p.a. ist laut BFH die Bemessung des Zinssatzes realitätsfern und verletze aufgrund des inzwischen strukturell und nachhaltig verfestigten Niedrigzinsniveaus den allgemeinen Gleichheitssatz nach Art. 3 des Grundgesetzes sowie dem aus dem Rechtsstaatsprinzip folgenden Übermaßverbot. Vielmehr wirke die Zinshöhe wie ein rechtsgrundloser Zuschlag auf die Steuerfestsetzung. Da der BFH im oben genannten Verfahren nur über die Gewährung eines vorläufigen Rechtsschutzes und noch nicht in der Hauptsache entscheiden musste, kam eine Vorlage des Verfahrens an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zu diesem Zeitpunkt nicht Betracht. Folglich ist der Zinssatz aktuell noch weiterhin anzuwenden, jedoch sind bereits zwei Verfahren zu der Rechtsfrage beim BVerfG anhängig, deren Entscheidung für 2018 angekündigt ist. Als Konsequenz des Beschlusses empfiehlt es sich, bis zur endgültigen Entscheidung durch das BVerfG die Festsetzung von Nachzahlungszinsen mit Zinslauf ab dem 1. Januar 2014 im Wege des Einspruches unter Bezugnahme auf die o.g. Verfahren offen zu halten sowie Bescheide über Erstattungszinsen für den gleichen Zeitraum bestandskräftig werden zu lassen. Sven Wegener Der Autor ist Steuerberater in der Kanzlei Wortmann & Partner & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft · Steuerberatungsgesellschaft, Rheda-Wiedenbrück IMPRESSUM: Verlag/Herausgeber: M.E. Verlag GmbH & Co. KG Michael Ebeling Anschrift für Redaktion und Verlag: Hauptstraße 21, 33378 Rheda-Wiedenbrück, Tel. 05242 / 40810, Fax 05242 / 408150 info@meverlag.de · www.das-stadtgespraech.de Mitarbeiter an dieser Ausgabe: Birgit Ebeling, Eva Lange, Thomas Beller, Sarina Schiller Anzeigenleitung: Birgit Ebeling & Sarina Schiller Titelbild: Daiquiri – shutterstock.com Druck: Bonifatius GmbH, Karl-Schurz-Str. 26, 33100 Paderborn Verteilung: durch Boten Verbreitete Auflage: 22.500 an die Haushalte in Rheda-Wiedenbrück (einschl. der Ortsteile), kostenlos Druckauflage: 22.750 Exemplare Erscheinungsweise: monatlich Es gilt die Preisliste 02/2017 Preise unverändert seit 07/2011 Das Stadtgespräch wird als Monatsmagazin mit großer Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit bearbeitet. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit wird nicht übernommen. Jegliche Ansprüche müssen abgelehnt werden. Namentlich gekennzeichnete Artikel stimmen nicht unbedingt mit der Meinung des Herausgebers überein. Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos und Druckvorlagen wird keine Haftung übernommen. Die Veröffentlichung und Kürzung derselben behalten wir uns vor. Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers. Dies gilt insbesondere für Anzeigen. Für eventuelle Schäden durch fehlerhafte oder nicht geschaltete Anzeigen oder Beilagen wird Haftung nur bis zur Höhe des entsprechenden Anzeigen- bzw. Beilagenpreises übernommen. Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil dieser Zeitschrift darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages vervielfältigt oder verbreitet werden. Unter dieses Verbot fällt insbesondere die gewerbliche Vervielfältigung per Kopie, die Aufnahme in elektronische Datenbanken und die Vervielfältigung auf CD-Rom.
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