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Das Stadtgespräch August 2017

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56 GESCHÄFTLICHES

56 GESCHÄFTLICHES Das Stadtgespräch anzeigen Neue Freibeträge bei Pfändung und P-Konto ab 01.07.2017 Zum 01.07.2017 werden die Freibeträge für die Zwangsvollstreckung (Gehaltspfändung) geändert. Das gleiche gilt für die Freibeträge bei Pfändungen von Bankkonten, die als sogenannte P-Konten (Pfändungsschutzkonten) eingerichtet sind. Diese neuen Freibeträge gelten automatisch, ohne dass der Schuldner oder der Bankkunde einen extra Antrag stellen muss. Der Grundfreibetrag, der bei einer Gehaltspfändung bei einem Alleinstehenden verbleiben muss, beläuft sich dann auf 1.139,99 €. Hinzu kommen Zuschläge für unterhaltsberechtigte Angehöri- ge, die gegenüber dem jetzigen Stand ebenfalls erhöht wurden. Der jeweilige pfändbare Betrag lässt sich aus einer Tabelle ablesen, die auch im Internet veröffentlicht ist. Der neue Freibetrag beim P-Konto beträgt 1.133,80 €. Hat der Kontoinhaber unterberechtigte Angehörige, gibt es auch hier weitere Freibeträge. Diese darf die Bank allerdings nur berücksichtigen, wenn der Kunde eine Bescheinigung nach § 850 k) Abs. 5 ZPO vorlegt. Eine solche Bescheinigung dürfen z. B. Rechtsanwälte ausstellen. Hat man den Eindruck, dass der Arbeitgeber oder die Bank im Juli 2017 noch die alten Freibeträge angewendet hat, sollte man sofort reklamieren. Hilft dies nicht, sollte schnellstmöglich ein Anwalt eingeschaltet werden. Für die sogenannten Drittschuldner, also die Arbeitgeber und die Banken, ist es im eigenen Interesse notwendig, ab dem 01.07.2017 die neuen Beträge anzuwenden. Zahlt z. B. der Arbeitgeber nur den Freibetrag nach der alten Tabelle an seinen Arbeitnehmer aus und leitet den Rest des Gehalts an den Gläubiger weiter, ist er verpflichtet, dem Arbeitnehmer die Differenz zwischen dem neuen und dem alten Freibetrag nachzubezahlen, während der Gläubiger nicht verpflichtet ist, eine Petra Andrews Rückzahlung an den Arbeitgeber zu leisten. Petra Andrews Rechtsanwältin für Familienrecht in der Kanzlei Swienty · Granas · Döring & Collegen, Rheda-Wiedenbrück COR-HAUS Der mondäne Ort von Rheda-Wiedenbrück Vom G20-Gipfel zu »Wege durch das Land« – so international die Marke COR ist, so heimatbewusst präsentiert sich Familie Lübke, indem sie das renommierte Kulturund Musikfest nach Rheda-Wiedenbrück holt. Dieses hat unter der neuen künstlerischen Leitung als diesjähriges Oberthema »Heimat« und bot im COR-Haus einen Saison-Höhepunkt. »Die Welt im Rücken« heißt das Buch, um das es ging. Der Bogen wurde nach Hamburg geschlagen, dem Tor zur Welt. Hier hatten zeitgleich beim G20-Gipfel politische Funktionsträger von zwanzig Industrie- und Schwellenländern auf maßgefertigten Polsterstühlen vom Modell Jalis zusammen gesessen, frisch angeliefert aus dem COR-Werk in Rheda-Wiedenbrück. Der Designerstuhl konnte wegen seines Sitzkomforts bei mehrstündigen Konferenzen überzeugen. Leo Lübke, geschäftsführender Gesellschafter COR, resümiert humorvoll: »In jedem Fall haben wir den Verlauf des G20-Gipfels als stille Beisitzer verfolgt«. Gleiches gilt für das Publikum der Literatur-Musik-Veranstaltung, das sich ebenfalls im COR-Design auf neue Sichtweisen und Perspektiven einlassen sollte. Die Doppeldeutigkeit war womöglich gewollt, sollte aber nicht überstrapaziert werden. Denn im gleichnamigen Buch von Thomas Melle, Shootingstar der literarischen Szene in Deutschland, hat der Autor das Drama einer Krankheit virtuos in anspruchsvolle Literatur umgesetzt: Es geht um Symptome, Auswüchse und Konsequenzen der bipolaren Störung, die ihn bitter, kompromisslos und nachhaltig schon als junger Student erst überrascht und dann immer wieder überrannt haben. Herausforderung und Höhepunkt der 18. Festivalausgabe: Man saß in einer Art literarischem Wartezimmer, wurde in Zustände und Abgründe der »Entankerung« gerissen, die früher als manischdepressiv bezeichnet wurden. Autor Thomas Melle und Albrecht Simons von Bockums Dolffs Keine leichte Kost und fern jeder bildungsbürgerlichen Erbaulichkeit. »Die Fiktion macht Pause«, hieß es an diesem Abend. Ebenso unerwartet war die Herangehensweise an das Werk: Albrecht Simons von Bockum Dolffs, einer der zwei künstlerischen Leiter von »Wege durch das Land«, führte ein intensives, empathisches und spannendes Gespräch auf hohem Niveau mit dem Autor, der ihm persönlich bekannt und freundschaftlich verbunden ist. Ein eindringlicher Austausch und Balanceakt zwischen Verständnis und Neugier, wie man ihn auch in einschlägigen TV-Literatur-Runden gern erleben würde. Die »Lesung« gab es erst nach der Pause, die ebenfalls anders daher kam als sonst: Diesmal wurde sie nicht durch das Menü belebt, für das ein Teil des Showrooms stilvoll zum Esszimmer ausgestattet worden war, sondern durch Schlendern und Staunen im Museum, in dem die Firma COR internationale Designgeschichte präsentiert, die seit mehr als 60 Jahren auch durch ihre vielfach ausgezeichneten Sitzmöbel geschrieben wird. Zeitlose Modernität und Mut zur Tradition werden stets formvollendet verknüpft – ein Maßstab, den auch der Autor des Abends perfekt erfüllt. Man war also eingestimmt auf die mutige Klang-Lese-Performance von Schauspielerin Sibylle Canoni-

GESCHÄFTLICHES 57 anzeigen ca und Komponist Mark Polscher. Sie inszenierte ausgesuchte Textpassagen des Buches mit Schauspiel, Stimme und Geräuschen, die sie noch in der Livesituation aufnehmen und sofort danach wieder als Klangelement einsetzen konnte. Er demonstrierte virtuos, dass eine E-Gitarre für Stimmungswelten und Schwingungen das Instrument der Wahl ist. Eine Inszenierung, die die Kehrseite von Heimat vorführte, nämlich Entwurzelung und Fremdwerdung, und den Wahn- Sinn für alle Sinne erschreckend nachvollziehbar machte. Eine aufrüttelnde Uraufführung, die es – wörtlich zu nehmen – so nie wieder geben wird. Der Mut dazu war das Pendant zur ewig modernen »Zeitlosigkeit«, die der Stil im COR Haus spiegelt. Das war geplant: Dieser »mondäne Ort« von Rheda-Wiedenbrück sei eine bewusste und gelungene Ausnahme von der ansonsten eher ländlichen Umgebung für »Wege durch das Land« – so war es zu Beginn angekündigt worden. Eine Herausforderung für alle! Und ein in jeder Hinsicht unerwartetes Kulturerlebnis, das passend zum Selbstverständnis der Gastgeber die richtige Mischung hatte von Qualität, Tradition und Experiment. »Gut dass wir hier sind«, hatte Autor Thomas Melle augenzwinkernd vorausgeschickt: »Ich bin gerade dabei, Möbel zu kaufen«. Ein eigenes Sitzmöbel ist eben der erste Schritt in ein Zuhause – in seinem innersten Selbst, der einzig wahren Heimat. Pauschale Einkommen steuer auf Geschenke als »zusätzliches« Geschenk Aufwendungen für Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer sind, dürfen gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG nicht als Betriebsausgabe berücksichtigt werden. Hiervon ausgenommen sind zugewendete Gegenstände, die pro Person und Jahr 35 Euro nicht übersteigen. Steuerpflichtige können für derartige Geschenke, die nicht in Geld bestehen, eine Pauschalversteuerung mit 30 Prozent gemäß § 37b EStG vornehmen, so dass der Beschenkte die Einnahme nicht mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern muss. Unternehmer können hierdurch ihre Geschäftspartner von einer »erzwungenen« Steuer auf Geschenke als Ausgabe befreien. Der Bundesfinanzhof hat nun mit Urteil vom 30. März 2017 entschieden, dass eine vom Steuerpflichtigen gemäß § 37b EStG übernommene Pauschalsteuer von 30 Prozent als zusätzliches Geschenk und damit in den Betrag von 35 Euro eingerechnet werden muss. Mit diesem Urteil ist der Bundesfinanzhof – wie schon das Finanzgericht – dem Bundesfinanzministerium gefolgt und hat die im Schrifttum vertretene gegenteilige Auffassung verworfen. Der Unternehmer, der in Zukunft von der Pauschalierungsmöglichkeit des § 37b EStG Gebrauch machen möchte, wird künftig darauf achten müssen, dass der Wert des Geschenks zuzüglich der übernommenen Steuer nicht die Wertgrenze des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG von 35 Euro übersteigt. In derartigen Fällen darf nicht nur der Einzelwert des zugewendeten Gegenstandes betrachtet werden, da ansonsten ggf. der Abzug als Betriebsausgabe verwehrt bleibt. Von diesem Urteil nicht betroffen sind Geschenke an die eigenen Mitarbeiter, die unabhängig von deren Höhe weiterhin abzugsfähige Ausgaben darstellen. Hier sind aber die lohnsteuerlichen Beschränkungen zu beachten. Hendrik Auge Hendrik Auge Der Autor ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in der Kanzlei Wortmann & Partner & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft · Steuerberatungsgesellschaft, Rheda-Wiedenbrück TÖNNIES UNTERNEHMENSGRUPPE 30 Jahre Betriebs zugehörigkeit Insgesamt elf Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Tönnies Unternehmensgruppe gratulierten Clemens Tönnies und seine Frau Margit persönlich zu ihren Firmenjubiläen. Mit 30 Jahren Betriebszugehörigkeit gehört Denho Erguen mit zu den dienstältesten Mitarbeitern im Unternehmen. Denho arbeitete bereits im Werk in Herzebrock in der Zerlegung für das Unternehmen und ist ihm bis heute treu geblieben. »Die Erfolgsgeschichte des Unternehmens basiert auf unser aller Schultern«, sagte Clemens Tönnies, Geschäftsführender Gesellschafter. »Wir haben Tönnies immer wieder weiterentwickelt und damit den Grundstein für den Erfolg gelegt. Ihr seid das beste Beispiel für diese erfolgreiche Arbeit«. Zum 25-jährigen Dienstjubiläum wurde gratuliert: Franco Rizzo, Sabine Meuter, Birgit Herbert und Uwe Golling. Zudem feierten weitere sechs Mitarbeiter ihr zehnjähriges Dienstjubiläum: Ludger Molitor, Anna Meglin, Aydin Clemens Tönnies (Mitte) und seine Frau Margit (r.) gratulierten den Firmenjubilaren. Sezek, Dennis Füchtenhans, Monika Bachorz sowie Nina Koester. Traditionell werden mehrfach im Jahr die Jubilare in einem kleinen feierlichen Rahmen gewürdigt. Mit ca. 6.500 Mitarbeitern am Standort Rheda-Wiedenbrück und weltweit ca. 12.500 Mitarbeitern gehört Tönnies zu größten Arbeitgebern in der Region.

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