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Das Stadtgespräch August 2017

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32 Das

32 Das Stadtgespräch treter benennen darf; dies ist das zuständige Amtsgericht. Nur ein Gericht darf eine Person einsetzen, die das Recht hat, über die Belange eines anderen zu entscheiden. Dies ist der sogenannte Betreuer. Das Gericht entscheidet dabei nach eigenem Ermessen und wählt den Betreuer aus. Das Gericht ist weder gebunden an Anträge noch an Vorschläge aus der Familie. Die Praxis zeigt, dass immer häufiger Dritte eingesetzt werden, um als Betreuer tätig zu werden. Dies hat verschiedene Gründe. Die Gerichte gehen meist davon aus, dass in den Fällen, in denen die betreffende Person keinen Vertreter oder Betreuer benannt hat, möglicherweise nicht der Einsatz eines Familienangehörigen als Betreuer gewünscht wird! Es existiert rechtlich keine automatische Bevollmächtigung von Ehegatten oder Kindern oder die Pflicht eines Gerichtes, Ehegatten oder Kinder als Betreuer zu ernennen und einzusetzen. Das Stadtgespräch: Wie kann man verhindern, dass Dritte als Betreuer eingesetzt werden, die mich und meine Familie nicht kennen? Johannes Granas: Um zu verhindern, dass ein Gericht überhaupt tätig werden muss, sollte jeder im Rahmen einer sogenannten Vorsorgevollmacht einen Dritten einsetzen, der für ihn handeln kann. Durch die Vollmacht entscheidet der Vollmachtgeber selbst, wer ihn vertreten soll. Er kann die Person seines Vertrauens einsetzen, ohne dass ein Gericht tätig werden muss oder einen Dritten einsetzen kann. Dazu kommt, dass die Vorsorgevollmacht immer und jederzeit eingesetzt werden kann. Sie hat eine sofortige und flexible Gültigkeit. Die Bearbeitung eines Betreuungsantrages dagegen kann durchaus längere Zeit in Anspruch nehmen. Eine Vorsorgevollmacht ist bindend für jedermann. Der Inhalt der Vollmacht und damit auch der Umfang der Vertretungsbefugnis kann genau definiert werden. Es kann detailliert festgelegt werden, in welchen Bereichen der Bevollmächtigte tätig werden kann. Dies gilt nicht nur für finanzielle Angelegenheiten. Der Bevollmächtigte kann auch entscheiden, in welchen Krankenhäusern oder Pflegeinstitutionen der jeweilige Vollmachtgeber untergebracht oder behandelt werden soll. Er kann über die Art und Weise der Behandlung entscheiden einschließlich der Frage, ob und in welchem Umfang überhaupt noch behandelt wird. In diesem Zusammenhang besteht die Möglichkeit, die Vorsorgevollmacht mit einer sogenannten Patientenverfügung zu verbinden. Im Rahmen der Patientenverfügung ordnet der Vollmachtgeber an, ob und unter welchen Voraussetzungen er auch im Falle sehr schwerer Erkrankungen noch eine Behandlung wünscht. Die in der Patientenverfügung festgelegten Vorgaben werden sodann von der Vertrauensperson, in dem Bevollmächtigten, umgesetzt. Der wichtigste Vorteil der Vorsorgevollmacht ist jedoch, dass jeder selbst entscheiden kann, wer für ihn Entscheidungen treffen darf, wenn er selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Wenn man selbst eine entsprechende Vollmacht nicht erteilt, kann ausschließlich nur ein Gericht diese Entscheidung treffen. Hierbei hat die jeweilige Person keinen Einfluss darauf, wen das Gericht einsetzt. Das Stadtgespräch: Welche Form muss eine Vollmacht haben? Johannes Granas: Die Vollmacht sollte in jedem Fall schriftlich erteilt werden. Es gibt hierbei grundsätzlich keinen Formzwang. Es gibt eine Vielzahl von Formulierungsvorschläge im Internet, bei diversen Beratungsinstitutionen oder aber bei Rechtsanwälten und Notaren. Es ist dabei nicht zwingend erforderlich, eine Vollmacht in notarieller Form zu erteilen. Jede erteilte Vollmacht, die ein geschäftsfähiger Mensch einem Dritten gibt, ist wirksam. Der Vorteil der notariellen Vollmacht liegt darin, dass diese Vollmacht einsetzbar ist für alle Rechtsgeschäfte, auch für solche, für die ein Formzwang erforderlich

33 ist wie beispielsweise Grundstücksverkäufe oder Grundstücksbelastungen. Darüber hinaus hat eine notarielle Vorsorgevollmacht eine hohe Akzeptanz. Sie kann nicht angezweifelt werden, insbesondere im Hinblick auf eine möglicherweise angezweifelte fehlende Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers. Zudem wird eine notarielle Vorsorgevollmacht bei einem von der Bundesnotarkammer eingerichteten Zentralen Vorsorgeregister vermerkt. Damit ist sichergestellt, dass unabhängig vom Ort, an dem die Vollmacht benötigt wird, kein Gericht einen Dritten als Betreuer gegen den Willen des Vollmachtgebers einsetzt. Haustüren Fenster Rollladen Vordächer Überdachungen Fenster-Sicherheits-Nachrüstaktion Sichern Sie Ihr Zuhause jetzt mit neuen Sicherheitsbeschlägen oder mit Pilzkopfverriegelungen und Sicherheitsschließblechen. GmbH & Co. KG VIELE INTERESSANTE VORSCHLÄGE DER INITIATIVE DOKTORPLATZ Eislaufbahn im Winter? Endlich kommt Bewegung in die Umgestaltung des Doktorplatzes. Zum einen hat der Bau-, Stadtentwicklungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss (BSUV) auf seiner Juni-Sitzung drei (!) Planungsbüros beauftragt, ein Konzept für die Umgestaltung des Doktorplatzes zu erarbeiten. Erste Ergebnisse will das Bauamt nach der Sommerpause präsentieren, berichtete der Technische Beigeordnete Stephan Pfeffer. Zudem beschäftigt sich im Bauamt eine neue Kraft mit dem Doktorplatz. Das endgültige Konzept soll Bestandteil eines Integrierten Stadtentwicklungskonzepts für die gesamte City von Rheda werden. Der BSUV segnete diese Vorgehensweise einstimmig ab. Das Bauamt plant, die Öffentlichkeit in diese Diskussion einzubeziehen. Der Doktorplatz hatte Ruh’ Das ist ebenfalls ein Herzensanliegen der »Initiative Doktorplatz«. Sie hat schon wiederholt zu Bürgergesprächen eingeladen. Die drei Ex-Ratsherren Klaus Bartscher, Peter Kliche und Manfred Hegel haben die Initiative Anfang des Jahres angestoßen, weil es im Rat zwischenzeitlich sehr still um den Doktorplatz geworden ist. Der Rat selber hatte das Thema schon vor der Sommerpause 2013 auf die Tagesordnung gesetzt. Aber außer einer Aufräum- und Säuberungsaktion passierte seitdem nichts konkret Sichtbares. Selbst das von einem Planungsbüro erstellte und vom BSUV diskutierte Konzept für die Umgestaltung des historischen Platzes hinterließ keine erkennbaren Spuren. Doch anstatt die Arbeit der »Initiative Doktorplatz« in die Ratsarbeit einzubeziehen, wurde sie zunächst tot geschwiegen, ihre Bürgerversammlungen von nahezu allen Fraktionen ignoriert und schließlich noch pikiert niedergemacht: »Diese Idee wird seit mehreren Jahren behandelt. Diese Idee ist nicht von den drei Herren«, schimpfte beispielsweise CDU-Fraktionschef Uwe Henkenjohann auf der jüngsten BSUV. »So geht man nicht mit mündigen Bürgern um«, waren sich die 40 Anwesenden bei der jüngsten Bürgerversammlung der »Initiative Doktorplatz« im Carpe Diem einig. Es geht auch anders: Der Technische Beigeordnete Stephan Johannes Pfeffer dankte schon auf der März-Versammlung der Initiative für die klare und konstruktive Kampagne, die sie fährt. »Das muss ja was werden, wenn die Rhedaer sich mit so einem großen Interesse für die Umgestaltung des Doktorplatzes einbringen«, sagte er. Bürgersinn zieht Kreise In der Tat: Die Arbeit der Initiative Doktorplatz inspiriert andere Mitbürger. Margit Tönnies regte in einem Gespräch mit der Initiative zwischenzeitlich an, die gesamte Außengastronomie neu zu gestalten und die Versorgungshütten zu überholen. Robert Tönnies be- Lindenstraße 55a • 33378 Rheda-Wiedenbrück • Telefon: 0 52 42-40 68 45 0 Mo - Fr: 9.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr, Sa: 9.00 - 12.30 Uhr www.korfmacher-fenster.de • info@korfmacher-fenster.de REPARATUREN SCHNELL UND ZUVERLÄSSIG Auch wenn sich Miele Haushaltsgeräte durch Qualität und Langlebigkeit auszeichnen, können Sie sich im Fall eines Defektes auf unseren Kundendienst verlassen. Unsere Techniker stehen Ihnen schnell und zuverlässig bei Problemen rund um Ihre Miele Haushaltsgeräte – ob Waschmaschine, Trockner, Geschirrspüler, Herd oder Backofen – zur Seite. Rufen Sie uns an! KUNDENDIENST HAUSHALTSGERÄTE TEL. 05242 – 90415 ELEKTRO-HANSMEIER GMBH & CO. KG Tel. 05242 – 90415 Holunderstraße 29a 33378 Rheda-Wiedenbrück www.elektro-hansmeier.de

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