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Das Stadtgespräch April 2023 auf Mein Rheda-Wiedenbrück

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Das Stadtgespräch April 2023 auf Mein Rheda-Wiedenbrück

Wir stehen Ihnen im

Wir stehen Ihnen im Trauerfall persönlich zur Seite Auf der Schulenburg 43a | 33378 Rheda-Wiedenbrück Fon 05242/44375 | bestattungen-detemple.de Standesamtliche Nachrichten Vom 1.2.2023 – 28.2.2023 Standesamtsbezirk Rheda-Wiedenbrück In dem angegebenen Zeitraum wurden insgesamt 8 Ehen geschlossen, eine Geburt und 42 Sterbefälle beurkundet. Nachfolgend sind nur die Personenstandsfälle aufgeführt, zu denen die Beteiligten ihr Einverständnis gegeben haben: Eheschließungen: Raffaele Lombardi und Sina-Dania Reker Sterbefälle: Alfred Otto Theilmeier-Aldehoff | Sigrid Gabriele Kubiak-Lohmann, geb. Matthes | Margarete Maria Lakenbrink, geb. Potthast | Irmgard Maria Runde, geb. Höner | Marlies Peters, geb. Schniedertöns | Frieda Wedler, geb. Burzlaff | Karl-Heinz Josef August Knocke | Joachim von Wallbrunn | Konrad Ramsel | Renate Parske, geb. Laaß | Egon Josef Döring | Herbert Piller | Robert Willi Horst Zöllner | Ida Niehörster, geb. Winkelnkemper | Marianne Hagemann, geb. Bühlmeier Trauerfloristik Jetzt auch online: Aussuchen, bestellen, liefern lassen Schalten Sie Familienanzeigen wie zur Geburt, rundem Geburtstag, Einschulung und Co. im Stadtgespräch. Rufen Sie uns an: 40810! www.blumenhaus-wagner.de 42 Das Stadtgespräch

A Arbeitszimmeraufwendungen und Homeoffice- Pauschale ab 2023 Die letzten Jahre und insbesondere die Corona-Pandemie haben zu einer Veränderung der Arbeitswelt geführt. Immer mehr Arbeitnehmerrinnen und Arbeitnehmer arbeiten – zumindest zeitweise – von zu Hause aus. Nicht immer werden dabei die über Jahrzehnte geltenden strengen Regelungen zum Abzug von Aufwendungen für ein Arbeitszimmer eingehalten. Bei einem häuslichen Arbeitszimmer handelt es sich nach Auffassung des Bundesfinanzhofs um einen Raum, der seiner Lage, Funktion und Ausstattung nach in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden ist und vorwiegend der Erledigung gedanklicher, schriftlicher, veraltungstechnischer und organisatorischer Arbeiten dient. Ein solcher Raums ist typischerweise mit Büromöbeln eingerichtet, wobei der Schreibtisch das zentrale Möbelstück ist. Räumlichkeiten wie ein Durchgangszimmer, eine bloße Arbeitsecke oder Räume mit einer Kinderspielecke zählen ausdrücklich nicht dazu. Dennoch können seit der Corona-Pandemie Aufwendungen für ein Home-Office, welches nicht den Begriff des Arbeitszimmers erfüllt, steuerlich 1 Robert Bäumker geltend gemacht werden. Ab dem Veranlagungszeitraum 2023 können Steuerpflichtige, die im Home-Office arbeiten, bei denen aber nicht die Voraussetzungen des Arbeitszimmers vorliegen, eine Tagespauschale mit EUR 6,00 je Arbeitstag, höchstens EUR 1.260,00, im Kalenderjahr steuerlich geltend machen. Der bisherige Tagessatz von EUR 5,00 und der Gesamtbetrag von bisher EUR 600,00 wurden dementsprechend erheblich erhöht. Eine private Mitbenutzung des Raums, in dem zeitweise gearbeitet wird, ist ausdrücklich nicht schädlich. Steuerpflichtigen, bei denen die Voraussetzungen eines Arbeitszimmers vorliegen, können weiterhin wie bisher die tatsächlichen Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer abziehen, wenn das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung darstellt. Als Aufwendungen kommt dabei neben den anteiligen Aufwendungen für Wasser, Energiekosten, Müllabfuhrgebühren, Grundsteuer, Schornsteinfeger usw. insbesondere die anteilige Gebäudeabschreibung in Betracht. Hierdurch entstehen häufig in Summe Aufwendungen, die mehrere tausend Euro betragen und dadurch zu einer erheblichen Steuererstattung führen können. Sofern die tatsächlichen Aufwendungen in Summe nicht den Betrag in Höhe von EUR 1.260,00 erreichen, kann der Steuerpflichtige alternativ die Pauschale in Höhe von EUR 1.260,00 geltend machen. Ein Nachweis der Aufwendungen ist dann nicht erforderlich. Dementsprechend haben sich ab 2023 weitere attraktive Gestaltungsmöglichkeiten ergeben, die es zu nutzen gilt. Robert Bäumker Der Autor ist Steuerberater in der Kanzlei Wortmann & Partner & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rheda-Wiedenbrück Das Stadtgespräch HOLZ – WOHNEN – GARTEN IMPRESSUM: Verlag/Herausgeber: M.E. Verlag GmbH & Co. KG, Michael Ebeling Anschrift für Redaktion und Verlag: Nickelstr. 7a, 33378 Rheda-Wiedenbrück · Tel. 05242 / 40810 info@meverlag.de · www.das-stadtgespraech.de Titel: Jag_cz – shutterstock.com Druck: Bonifatius GmbH, Karl-Schurz-Str. 26, Paderborn Verteilung: durch Boten Verbreitete Auflage: 22.500 an die Haushalte in Rheda-Wiedenbrück (einschl. Ortsteile), kostenlos Druckauflage: 22.750 Exemplare Erscheinungsweise: monatlich Es gilt die Preisliste 04/2022 Breslauer Str. 36 Rheda-Wiedenbrück Tel.: (05242) 4 98 42 Mobil: 0171 / 735 55 76 www.joergplugge.de Das Stadtgespräch wird als Monatsmagazin mit großer Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit bearbeitet. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit wird nicht übernommen. Jegliche Ansprüche müssen abgelehnt werden. Namentlich gekennzeichnete Artikel stimmen nicht unbedingt mit der Meinung des Herausgebers überein. Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos und Druckvorlagen wird keine Haftung übernommen. Die Veröffentlichung und Kürzung derselben behalten wir uns vor. Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers. Dies gilt insbesondere für Anzeigen. Für eventuelle Schäden durch fehlerhafte oder nicht geschaltete Anzeigen oder Beilagen wird Haftung nur bis zur Höhe des entsprechenden Anzeigenbzw. Beilagenpreises übernommen. Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil dieser Zeitschrift darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages vervielfältigt oder verbreitet werden. Unter dieses Verbot fällt insbesondere die gewerbliche Vervielfältigung per Kopie, die Aufnahme in elektronische Datenbanken und die Vervielfältigung auf CD-Rom. 43

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