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Das Stadtgespräch November 2018

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40 Das Stadtgespräch DRUCKREIF BIS 10.11.2018 Der Tintenshop in Wiedenbrück bietet Tintenpatronen und Tonerkartuschen für viele verschiedene Fabrikate an. Entweder vom Hersteller oder als günstige Alternative mit herstellerneutralen Patronen und Tonerkartuschen. Die Empfehlung: Diesen Kauftipp ausschneiden, in die Wiedenbrücker Filiale bringen und ab einem Einkaufswert von 40 Euro 5 Euro sichern. Das Angebot gilt bis zum 10. November 2018.* * Ausgenommen sind Original-Druckerpatonen Der-Tinten.Shop&more UG & Co.KG • Inhaber Rico Dietrich Geschäft Gütersloh Geschäft Rheda-Wiedenbrück Carl-Bertelsmann-Str. 51 33332 Gütersloh Tel: (0 52 41) 9 98 76 96 Fax: (0 52 41) 9 98 76 97 DER-TINTENSHOP.COM Hauptstraße 6 Tel: (0 52 42) 37 86 21 33378 Rheda-Wiedenbrück Fax: (0 52 42) 37 86 22 SolvisBen der Besserkessel: Mehr Heizung für’s Geld! Generationsübergreifend & Zukunftssicher! Nickelstraße 11 33378 Rheda-Wiedenbrück Telefon 05242 377620 www.solvisben.de Eine gute Kapitalausstattung versetzt die Kreissparkasse auf einen erfolgreichen Wachstumskurs. Johannes Hüser: Der Vorwurf ist nicht nachvollziehbar. Alle gesetzlich geforderten Offenlegungspflichten für Kreditinstitute werden von der Kreissparkasse uneingeschränkt erfüllt. Dies wird auch im Testat des Wirtschaftsprüfers bestätigt: »Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tastsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Sparkasse…« Dem Verwaltungsrat der Kreissparkasse wird darüber hinaus in jeder Sitzung ausführlich über die Lage der Kreissparkasse berichtet, so dass ein noch tieferer Einblick gewährleistet ist. Das Stadtgespräch: Wie kommt es zu dem von den Bündnisgrünen beschriebenen jährlich gleichbleibenden Jahresüberschuss von 1 Mio. €? Wie kommen die von der Stadtkämmerin beschriebenen stillen Reserven zustande? Johannes Hüser: Die Bewertung der Aktiv- und Passivpositionen der Bankbilanz bringt im Rahmen der Bankbilanzierung nach dem Handelsgesetzbuch eine Reihe von Besonderheiten mit. Generell gilt das Vorsichtsprinzip, da Bankgeschäfte mit besonderen Risiken verbunden sind und eine große volkswirtschaftliche Bedeutung haben. So dürfen Kreditinstitute zusätzlich zur Risikovorsorge für erkennbare und latente Ausfallrisiken zusätzliche Vorsorgereserven nach § 340 f und § 340 g HGB bilden, soweit dies nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Sicherung gegen die besonderen Risiken des Geschäftszweigs der Kreditinstitute notwendig ist. Letzteres wird im Rahmen der jährlichen Abschlussprüfung durch den Wirtschaftsprüfer geprüft und bewertet. Insoweit ist eine willkürliche Bildung durch den Vorstand ausgeschlossen. Die Vorsorgereserven lassen sich in offene und stille Vorsorgereserven unterscheiden: Offene Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken nach § 340 g HGB werden im Bilanzposten »Fonds für allgemeine Bankrisiken« auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen und können in unbegrenzter Höhe gebildet werden. Stille Vorsorgereserven nach § 340 f HGB entstehen durch Unterbewertung von Vermögensgegenständen und werden in der Bilanz nicht ausgewiesen. Ihr Umfang ist auf max. 4% des Gesamtbetrages der zum Niederstwert bewerteten Forderungen und der zum Niederstwert angesetzten Wertpapiere der Liquiditätsreserve begrenzt. Durch die Bildung oder Auflösung von Vorsorgereserven kommt es zu einer Glättung des Unterneh-

41 mensgewinns. Dies ist nicht nur bei der Kreissparkasse so, sondern bei allen nach HGB bilanzierenden Kreditinstituten die Regel. Das Stadtgespräch: Wieso können andere Sparkassen ihren Trägern Ausschüttungen zukommen lassen, die KSK Wiedenbrück aber nicht, obwohl sie beim Ranking von 63 Instituten den Platz 14 einnimmt – wie die Bündnisgrünen aussagen? Warum liegt die KSK mit einer Sponsoringhöhe von 0,694 Mio. € unter dem Durchschnitt der westf. Sparkassen in Höhe von 2,4 Mio. Euro? Ist diese Differenz als ein Hinweis zu deuten, dass eine Träger-Ausschüttung in Höhe von rund 1,7 Mio. € möglich wäre? Johannes Hüser: Das erwähnte Ranking bezieht sich ausschließlich auf die Größe der Sparkassen, bezogen auf die Bilanzsumme. Für die Frage, wie der Gewinn einer Sparkasse zu verwenden ist, spielt aber die Größe einer Sparkasse keine Rolle. Vielmehr sind eine Vielzahl sehr individueller Aspekte zu beurteilen (individuelle Eigenkapitalanforderung der Aufsicht, Eigenkapitalausstattung, geschäftliches Wachstum, Gewinnsituation usw.) Die Kreissparkasse hat ihren öffentlichen Auftrag in den letzten Jahren sehr erfolgreich umgesetzt. So haben sich das Einlagenvolumen und die Bilanzsumme in den letzten 10 Jahren mehr als verdoppelt, und auch das Kundenkreditgeschäft ist um weit über 50% gewachsen. Damit ist die Kreissparkasse Wiedenbrück in Westfalen-Lippe die Sparkasse, die mit Abstand die stärksten Wachstumsraten aufweist. Dieses erfolgreiche Wachstum war aber nur aufgrund der guten Eigenkapitalausstattung der Kreissparkasse möglich, da für jedes zusätzliche Geschäft aufsichtsrechtliche Eigenkapitalanforderungen zu erfüllen sind. Ausreichendes Eigenkapital ist daher für jedes Kreditinstitut die zentrale Größe für ihre geschäftliche Entwicklung. Sparkassen können Eigenkapital aber nur durch Gewinnthesaurierung bilden. Die Träger der Kreissparkasse haben daher bislang auf eine Ausschüttung verzichtet. Zurückgehende Betriebsergebnisse aufgrund der Niedrigzinsphase sowie die weiter steigenden aufsichtsrechtlichen Mindesteigenkapitalanforderungen lassen auch für die Zukunft eine konservative Ausschüttungsstrategie geboten erscheinen. Mit dem Verzicht auf Ausschüttung stehen die Träger der Kreissparkasse im Übrigen auch nicht allein da. So haben im Jahr 2017 von 60 westfälisch-lippischen Sparkassen 33 Institute keine Ausschüttung vorgenommen. Der Anteil der nicht ausschüttenden Sparkassen hat in den letzten Jahren zugenommen. Die gebildeten Durchschnittswerte können daher nicht für die Beurteilung einer angemessenen Ausschüttungs- und Spendenhöhe herangezogen werden. Das Stadtgespräch: Wieso ließ die KSK vor 2008 – als die Geldinstitute noch nicht so hohe Sicherheitsreserven vorhalten mussten – ihren Trägern keine Gewinnbeteiligung zukommen? Johannes Hüser: Die Verwendung des Jahresüberschusses und damit die Frage der Ausschüttung ist im Sparkassengesetz NRW geregelt. Über eine mögliche Ausschüttung entscheidet der Träger. Bis zum Jahr 2008 war die Entscheidungsmöglichkeit des Trägers gesetzlich eingeschränkt. Die prozentuale Höhe einer möglichen Ausschüttung ermittelte sich nach dem Verhältnis der Sicherheitsrücklagen zu den gewichteten Risikoaktiva. Für die Kreissparkasse Wiedenbrück ergab sich ein möglicher Ausschüttungsbetrag an Kreis und Stadt von zusammen 450.000 Euro. Um die Kreissparkasse in ihrer geschäftlichen Entwicklung nicht zu beschränken, haben die Träger auch schon vor 2008 auf diese Ausschüttung verzichtet und das Eigenkapital ihrer Kreissparkasse gestärkt. Raimund Kemper Alarmanlagen und Videoüberwachung STEUERN SIE BEQUEM IHR GESAMTES ZUHAUSE - AUCH VON UNTERWEGS Dieselstraße 6 Rheda-Wiedenbrück Tel.: 0 52 42 / 9 68 39 57 info@kroegerelektrotechnik.de www.kroegerelektrotechnik.de

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