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Das Stadtgespräch März 2018

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46 BEKANNTMACHUNGEN

46 BEKANNTMACHUNGEN Das Stadtgespräch Standesamtliche Nachrichten Vom 16.01.2018 – 15.02.2018 Standesamtsberzirk Rheda-Wiedenbrück Eheschließungen: Heike Kowalewski geb. Schmidt und Ingo Schirra, Barbarastraße 8; Nur Zekiye Cimen, Holzstr. 17 und Bilal Öruc, Frankensteiner Straße 2; Meltem Kilic, Kurt- Schumacher-Str. 54, Bünde und Baykal Polat, Von-Galen-Str. 15; Olga Meyer und Dorian Leonhard Brink, Lindenstr. 43, Herzebrock- Clarholz; Anita Hirsch, Lindenstr. 18 und Daniel Giraldin, Schalückstr. 11, Gütersloh Breite Straße 9 33378 Rheda-Wiedenbrück Tel 05242 902000 www.michels-bestattungshaus.de Sterbefälle: Helmut Gerhard Illiges, Goldbrink 4; Wilhelmine Methner geb. Schulze, Am Jödenkamp 22; Hermann Daut, Jagdweg 35; Rudi Otto Albert Blödorn, Franz-Knöbel-Straße 10; Heinrich Großerhode, Auf der Horst 5; Rudi Alfred Kaufmann, Trakehner Str. 3; Albine Anna Golla geb. Dylka, Parkstr. 1; Karl-Heinz Brutschek, Am Nonenplatz 54; Günther Armin Zühlke, Bielefelder Str. 142; Liane Emma Huber geb. Heinz, Siechenstr. 71; Frieda Schlei geb. Oborowskij, Schulte- Mönting-Str. 28; Maria Theresia Jung, Drostenweg 15; Margareta Korfmacher geb. Hollenbeck, Heinestr. 8; Katharina Rennefeld geb. Wulf, Haardstr. 55; Anneliese Josefine Ewers geb. Reuter, Drostenweg 15; Margarete Gradl geb. Timmer, Neupförtner Wall 17; Paul Anton Engemann, Kleestr. 31; Herbert Ernst Swonke, Hansemannstr. 11 Schalten Sie Familienanzeigen wie zur Geburt, rundem Geburtstag, Einschulung und Co. im Stadtgespräch. Rufen Sie uns an: 40810!

47 Klaus Dammann Neurege lungen zur betrieblichen Alters versorgung 2018 Zum 1. Januar 2018 ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz soll vor dem Hintergrund drohender Versorgungslücken im Alter die betriebliche Altersvorsorge vor allem im Bereich kleiner und mittlerer Unternehmen gestärkt und Anreize zur Eigenvorsorge für Beschäftigte mit geringem Einkommen geschaffen werden. Arbeitgeber erhalten einen direkten Steuerzuschuss von 30 Prozent (höchstens EUR 144,00) pro Jahr, wenn sie Geringverdienern (laufender Arbeitslohn bis EUR 2.200,00 brutto monatlich) eine Betriebsrente anbieten, bei der die Beiträge nicht aus einer Gehaltsumwandlung stammen. Die Beiträge betragen mindestens EUR 240,00 und maximal EUR 480,00 im Kalenderjahr und müssen in eine kapitalgedeckte Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung eingezahlt werden. Als neue Art der Vorsorge wurde die »reine Beitragszusage« in das Gesetz aufgenommen. Der Arbeitgeber ist nur verpflichtet, Beträge in die Altersvorsorge einzuzahlen. Er steht nicht für die Rendite dieser Beiträge ein. Das Kapitalanlagerisiko trägt der Arbeitnehmer. Der steuerfreie Höchstbetrag für Beiträge an Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherungen wurde von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (West) auf acht Prozent erhöht. Die Sozialversicherungsfreiheit beträgt jedoch weiterhin nur vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (West). Der bisherige zusätzliche Höchstbetrag von EUR 1.800,00 für Neuzusagen ab dem Jahr 2005 wird dagegen nicht mehr gewährt. Aufgrund der Komplexität der Voraussetzungen und der steuerrechtlichen sowie sozialversicherungsrechtlichen Folgen in der Anspar- und Auszahlungsphase ist eine eingehende Befassung mit den Details der Neuregelung zwingend erforderlich. Klaus Dammann Der Autor ist Steuerberater und Fachberater für Internationales Steuerrecht in der Kanzlei Wortmann & Partner & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft · Steuerberatungsgesellschaft Rheda-Wiedenbrück IMPRESSUM: Verlag/Herausgeber: M.E. Verlag GmbH & Co. KG Anschrift für Redaktion und Verlag: Hauptstraße 21, 33378 Rheda-Wiedenbrück, Tel. 05242 / 40810, Fax 05242 / 408150 info@meverlag.de · www.das-stadtgespraech.de Mitarbeiter an dieser Ausgabe: Birgit Ebeling, Eva Lange, Thomas Beller, Sarina Schiller Chefredakteur: Michael Ebeling Anzeigenleitung: Birgit Ebeling & Sarina Schiller Titelbild: iMacron – shutterstock.com Druck: Bonifatius GmbH, Karl-Schurz-Str. 26, 33100 Paderborn Verteilung: durch Boten Verbreitete Auflage: 22.500 an die Haushalte in Rheda-Wiedenbrück (einschl. der Ortsteile), kostenlos Druckauflage: 22.750 Exemplare Erscheinungsweise: monatlich Es gilt die Preisliste 02/2017 Preise unverändert seit 07/2011 Das Stadtgespräch wird als Monatsmagazin mit großer Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit bearbeitet. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit wird nicht übernommen. Jegliche Ansprüche müssen abgelehnt werden. Namentlich gekennzeichnete Artikel stimmen nicht unbedingt mit der Meinung des Herausgebers überein. Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos und Druckvorlagen wird keine Haftung übernommen. Die Veröffentlichung und Kürzung derselben behalten wir uns vor. Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers. Dies gilt insbesondere für Anzeigen. Für eventuelle Schäden durch fehlerhafte oder nicht geschaltete Anzeigen oder Beilagen wird Haftung nur bis zur Höhe des entsprechenden Anzeigen- bzw. Beilagenpreises übernommen. Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil dieser Zeitschrift darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages vervielfältigt oder verbreitet werden. Unter dieses Verbot fällt insbesondere die gewerbliche Vervielfältigung per Kopie, die Aufnahme in elektronische Datenbanken und die Vervielfältigung auf CD-Rom.

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