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Das Stadtgespräch März 2018

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26 Das Stadtgespräch ETAPPENSIEG GEGEN GERUCHSBELÄSTIGUNG Stadt verwaltung muss nachbessern (Kem) »Die Einwände der Bezirksregierung weisen doch auf eine sehr schwache Handarbeit der Stadtverwaltung bei der Genehmigung zur Errichtung eines Recyclinghofes mit einer Umschlaghalle für den Hausmüll hin«, resümiert UWG- Chef Dirk Kamin. Die Stadtverwaltung gab der Gesellschaft zur Entsorgung von Abfällen im Kreis Gütersloh (GEG) im Jahr 2012 grünes Licht für die Errichtung dieser Anlage auf dem früheren Liefu-Gelände an der Heinrich-Heineke-Straße. Die Anlieger im Umkreis des geplanten Recyclinghofs wehrten sich von Anbeginn mit Vehemenz gegen dieses Projekt. Die von ihnen initiierte Bürgerinitiative sprach sich insbesondere gegen die Geruchsund Lärmbelästigungen aus. Ihre 70 Mitglieder befürchteten zudem eine Minderung des Werts ihrer Häuser und Grundstücke sowie eine Beeinträchtigung ihrer Lebensqualität. Sie sprechen sich beispielsweise für die Ansiedlung von emissionsarmen Handwerksbetrieben aus. Der Stadtrat und die Stadtverwaltung setzten sich über die Befürchtungen hinweg. Sie verspürten Rückenwind durch zwei gewonnene Klagen. Das Oberverwaltungsgericht Münster fand jetzt aber in einem Berufungsverfahren ein Haar in Suppe: Die zuständigen Verwaltungsfachleute aus der Bauverwaltung hatten dem Bürgermeister 2007 die Offenlegung des Bebauungsplans einen Tag vor dem Plan selber zur Unterschrift vorgelegt. Dieser kleine formale Fehler ließ den Bebauungsplan bis heute nicht wirksam werden. Dirk Kamin recherchierte nach der Information durch Ursula Pieper, Sprecherin der Bürgerinitiative, in der Angelegenheit weiter. Er erfuhr, dass dem Genehmigungsverfahren evtl. auch ein materieller Fehler zugrunde liegt. Die Bezirksregierung schrieb am 19. Dezember 2017 an die hiesige Stadtverwaltung, dass die textlichen Beschränkungen im Bebauungsplan auf einem 2007 veralteten Landeserlass sowie einer 2007 außer Kraft getretenen Verordnung basieren. So beurteilte der Regierungspräsident darin denn auch eine »Heilung« des Bebauungsplanes als äußerst zweifelhaft. In einem weiteren Schreiben der Bezirksregierung vom 3. Januar 2017 an den Rechtsanwalt der GEG empfahl sie der GEG wegen der zweifelhaften Rechtmäßigkeit und der Verpflichtung der Organisation gegenüber der Allgemeinheit bis auf weiteres auf Investitionen zur Realisierung des Vorhabens zu verzichten. Zudem bat der Regierungspräsident die Stadtverwaltung im dem Schreiben zum wiederholten Male, zu den im Schreiben vom 19.12.2017 aufgeworfenen Fragen baldmöglichst Stellung zu nehmen. Die Stadtverwaltung prüft die Angelegenheit allerdings zurzeit noch, erfuhren wir von der Pressesprecherin Maximiliane Plöger. Der Regierungspräsident will die städtische Stellungnahme bei seiner Entscheidung berücksichtigen, ob die von ihm selber »erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung aufgrund des nachträglichen Wegfalls der bisherigen bauplanungsrechtlichen Grundlage des Vorhabens der GEG widerrufen wird« (§ 21, Abs. 1, Nr. 3 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Dirk Kamin: »Das GEG-Projekt liegt Dirk Kamin vor dem Gelände des von der GEG geplanten Recyclinghofes mit einer Umschlaghalle für Hausmüll in einem Gewerbegebiet. Die Umladestation für den Hausmüll gehört wegen der Immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsplicht durch die Bezirksregierung aber gemäß § 9 Baunutzungsverordnung in ein Industriegebiet. All das hätte m. E. die Bezirksregierung nicht jetzt, sondern auch schon bei der Bearbeitung der immissionsrechtlichen Genehmigung merken können. Gut, dass sie es jetzt gemerkt hat.« Bei der Bürgerinitiative keimt jetzt eine berechtigte Hoffnung, dass das GEG-Projekt doch noch zu Fall kommt. Auch Pro Arbeit kann hoffen. Die Einrichtung muss nämlich befürchten, dass die kommunale GEG-Anlage den Recyclinghof an der Ringstraße und damit die Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen beeinträchtigt. Zudem träte die von Kommunen geförderte GEG in einem ungleichen Wettbewerb gegen funktionierende private Müllladestationen an. Dirk Kamin: »Die GEG soll sich lieber darum kümmern, dass ab 2022 rund zwei Drittel der Kunststoffabfälle (gelber Sack) wiederverwertet und nicht wie bisher überwiegend verbrannt werden«. Im Übrigen spricht er sich dafür aus, dass die Bearbeitung von Siedlungsabfällen und Hausmüll in ein Industriegebiet gehören und nicht in die unmittelbare Nähe zur Stadt. Aufgrund des zu erwartenden starken Verkehrs für 99 Tonnen würde sich zudem ein zentral gelegener Standort im Südkreis bzw. ein besser zu erreichender Sitz, wie z.B. AUREA für das GEG- Projekt empfehlen. Schon jetzt ist Rheda erheblich mit Straßenverkehr belastet. Diese Situation wird sich durch das Bauvorhaben an der Kolpingstraße noch weiter verschärfen. Noch mehr Verkehr ist da nicht verantwortbar. Zudem wirkt das GEG-Vorhaben kontraproduktiv zu der Initiative für ein schöneres Rheda. »Das passt nun wirklich nicht zusammen!«, so Dirk Kamin.

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Das Stadtgespräch - Magazin für Rheda - Wiedenbrück

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