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Das Stadtgespräch Juni 2018

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14 Das Stadtgespräch Bürgermeister Theo Mettenborg und der Technische Beigeordnete der Stadtverwaltung, Stephan Pfeffer, berichten über die aktuelle Situation auf dem Wohnungsmarkt in Rheda-Wiedenbrück. DAS TOP-THEMA IN RHEDA-WIEDENBRÜCK Der Wohnungs markt kollabiert »Ich hätte es mir in den Häusern auf dem Gelände des früheren Evangelischen Krankenhauses anders gewünscht!«, räumte Bürgermeister Theo Mettenborg jetzt bei einem Pressegespräch zur Wohnraumsituation in Rheda-Wiedenbrück ein. In zwei Häusern des dort entstandenen Neubauviertels wohnen insgesamt rund 120 Werkvertragsarbeiter. Die damit verbundene Männerwelt teilt sich das neue Quartier mit Bewohnern von schicken Penthäusern sowie Familien und Singles in wertigen Wohnungen. Guter Wille Das Aufeinanderstoßen von Männerwirtschaft und Familienleben führt zwangsläufig zu sozialem Dauerstress. Zahlreiche Bewohner und Nachbarn des Viertels haben ihre Sorgen und Nöte schon bei der Stadtverwaltung und speziell dem Bürgermeister vorgetragen. Theo Mettenborg: »Die Stadt hat aber kein Ordnungsrecht«. Zudem ist alles legal. Die Stadtverwaltung und der Bürgermeister selber versuchen in Gesprächen mit den Eigentümern der beiden Häuser und den Subunternehmern der Beschäftigten die Wohnsituation zu entspannen – ein schwieriges Unterfangen, wie sich jeder vorstellen kann. Vorkaufsrecht Ähnliche Sorgen treiben die Bewohner der Altstadt in Rheda um. Die Bürgerinitiative Altstadt e. V. fordert den Stadtrat auf, der um sich greifenden Spekulation mit renovierungsbedürftigen Altstadthäusern und der Intensivnutzung der Fachwerkhäuser ein Ende zu setzen. Er solle in jedem notwendigen Fall das Vorkaufsrecht der Gemeinde nach § 25 Baugesetzbuch ausschöpfen. Der Bau-, Stadtentwicklungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss (BSUV) beschloss, im Rahmen des »Integrierten Stadtentwicklungskonzepts Rheda« zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen die Vorgaben des § 25 ausgeübt werden können. Auf Antrag der FDP, unterstützt von den anderen Fraktionen, soll die Stadtverwaltung ebenfalls prüfen, ob das Anliegen der Bürgerinitiative auch ohne Wahrnehmung des Vorkaufsrechts erfüllt werden kann. Wohnraumschutzsatzung Ebenfalls der vom BSUV auf Antrag der Bündnisgrünen einmütig gefasste Beschluss, zur Vorbereitung eines Entwurfs einer Wohn-

15 raumschutzsatzung (bzw. Zweckentfremdungssatzung) durch die Stadtverwaltung greift das Thema der Wohnungen für Werkvertragsarbeiter auf. Die dringende Notwendigkeit einer Regelung dieses Problems beschreibt der Technische Beigeordnete der Stadtverwaltung, Stephan Pfeffer, in der Sitzungsvorlage für die jüngste BSUV: »Die Stadtverwaltung verzeichnet vermehrt den dauerhaften Entzug von frei finanziertem Wohnraum vom Wohnungsmarkt. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind ungefähr 100 Objekte im Stadtgebiet davon betroffen. Bei einer durchschnittlichen Annahme von drei Wohneinheiten pro Gebäude stehen damit dem Wohnungsmarkt ca. 300 Wohnungen dauerhaft nicht zur Verfügung«. Es sei darum »letztlich schlüssig und konsequent, wenn die Stadt Rheda-Wiedenbrück als Kommune mit erhöhtem Wohnungsbedarf diesem Wohnungsverlust eine Wohnraumschutzsatzung als wirksames Instrument gegen die Zweckentfremdung entgegensetzt«. Hermann Heller-Jordan (Bündnisgrüne): »Die Wohnraumschutzsatzung kann dazu beitragen, dass mehr Wohnraum zur Verfügung steht«. Dirk Kursim (SPD) wies darauf hin, dass sich die Situation noch dadurch verschärfe, weil 70 % der rumänischen und bulgarischen Werkvertragsarbeiter in Rheda-Wiedenbrück bleiben wollen. Ein weiterer Druck auf den Wohnungsmarkt ist zudem aus der Ansiedlung von Amazon zu erwarten. Wohnungsnot Die eine »Bleibe« suchenden Werkvertragsarbeiter stoßen auf einen ohnehin schon katastrophalen Wohnungsmarkt. Aktuell suchen 1.309 Haushalte mit Wohnberechtigungsschein (2.902 Personen) eine Wohnung – davon alleine 403 alleinstehende junge Menschen aus Rheda-Wiedenbrück. Diesen Wohnungssuchenden steht ein Bestand von 960 öffentlich geförderten Wohnungen gegenüber. Bis 2035 werden 591 Sozialwohnungen aus den Bindungen fallen. Der Bestand wird dann auf 369 Sozialwohnungen in 2035 sinken, berichteten der Bürgermeister und der Technische Beigeordnete in einem Pressegespräch über die auf Antrag der CDU erstellte Wohnraumstudie. Schwieriger Grunderwerb Nach dieser Studie besteht bis 2035 ein Wohnungsbedarf von rund 3.350 Wohnungen. In den aktuellen Bebauungsgebieten (wir berichteten) entstehen bis zirka 2020 insgesamt bis zu rund 800 Wohnungen. Hinzu kommen durch Nachverdichtung etwa 40 Wohnungen. Der Technische Beigeordnete erklärte, dass seitens der Stadtverwaltung die Zielvorgabe bis 2035 erreichbar ist. Die jährliche Kapazität des städtischen Bauamtes liege bei 250 – 350 Wohnungen pro Jahr. Die Erreichung dieses Ziels sei jedoch äußerst schwierig, da viele Eigentümer der infrage kommenden Flächen für die Ausweisung neuer Baugebiete überhöhte Preisvorstellungen haben bzw. nicht zum Verkauf bereit sind, berichtete er. Vor diesem Hintergrund ist es nicht ausgeschlossen, dass das für 2035 vorgegebene Ziel nicht erreicht wird. Die hohen Grundstückspreise verhindern zudem die Erstellung von preiswerten Wohnungen auf dem freien Markt und schränken ebenfalls den Bau von Sozialwohnungen ein. Die Entwicklung der Grundstückspreise verhindert die Realisierung eines Mietpreises von rund sechs Euro pro Quadratmeter. D. h. Bezahlbarer Wohnraum bleibt eine Mangelware! Raimund Kemper

Das Stadtgespräch - Magazin für Rheda - Wiedenbrück

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