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Das Stadtgespräch Ausgabe Januar 2017

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22 Das Stadtgespräch Was kann man schöneres schenken als Gesundheit und Wohlfühlen. Massage-Gutscheine zum Wohlfühlen & Entspannen WAR HIOBSBOTSCHAFT VORAUSSEHBAR? Fläche für den Einzelhandel auf der Schanze halbiert Aktivita - Gesundheitszentrum Hellweg 22 • 33378 Rheda-Wiedenbrück • Tel.: (05242) 3301 • www.aktivita-recker.de Der Fraktionssprecher der CDU im Stadtrat, Uwe Henkenjohann, bezeichnete es als »eine Katastrophe«, dass für die Entwicklung eines großflächigen Einzelhandels auf der Schanze nur noch weniger als die Hälfte des Areals (10.812 qm) gegenüber der ursprünglichen Planung (24.000 qm) zur Verfügung steht. Bürgermeister Theo Mettenborg und Inga Linzel, Fachbereichsleiterin für Stadtplanung und Bauordnung, überbrachten diese Hiobsbotschaft auf der Sitzung des Bau-, Stadtentwicklungs-, Umweltund Verkehrsausschusses (BSUV). Sie hatten vergeblich bei der Bezirksregierung in Detmold versucht, dass die Bahntrasse Rheda- Langenberg aus dem Regionalplan herausgenommen wird. Das Regierungspräsidium hält an der Eintragung der Bahntrasse Rheda- Langenberg im Regionalplan fest. Der Bahnbereich soll von Überbauung weiterhin freigehalten werden. Über diese »sehr schmerzhafte Situation« könne auch die Zusage nicht hinweg trösten, die Bahnstrecke in fünf Jahren aus dem Regionalplan bei seiner Neuaufstellung herauszunehmen, erklärte der Bürgermeister. Neues Konzept Der neue Technische Beigeordnete, Stephan Pfeffer, unterstrich im BSUV, dass es nun gelte, neu durchzustarten. »Wir werden sehen, was wir in Abstimmung mit der Bezirksregierung machen können«. Das neue Konzept soll bis Dezember stehen. Zum Ende des Jahres wollen Mettenborg und Linzel wieder mit den Vertretern des Regierungspräsidiums zusammen kommen, um sich erneut zu dem Thema auszutauschen. Die neue Lage macht es natürlich unmöglich, den bisherigen Zeitplan einzuhalten. Dieser sah eine endgültige Beschlussfassung ab dem kommenden Frühjahr vor. Ein neuer Termin steht dafür noch »in den Sternen«. Im Nachgang zu der BSUV-Sitzung forderte die FDP-Fraktion die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung auf, alle rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen, »um das gesamte Gelände nutzen zu können«. Schwarzer Peter bei der Landesregierung? Die Absicht der Bezirksregierung, die Bahnstrecke »Rheda- Langenberg« erst in einem neuen Regionalplan in fünf Jahren zur Disposition zu stellen, erscheint als Prinzipienreiterei. In Detmold weiß man genauso wie in Rheda- Wiedenbrück, dass die Herausnahme dieser Bahnstrecke aus dem Regionalplan (Einzelverfahren) im Vorgriff auf das Gesamtverfahren weder Langenberg noch anderen Kommunen schadet. Sie könnte allen Kommunen im Einzugsbereich des Regionalplans als einmalige Ausnahmesituation erklärt werden. Warum die Bezirksregierung sich darauf nicht einlässt, hat sie bislang nicht überzeugend erklärt. Die in der BSUV-Sitzung geäußerte massive Kritik von Ratsvertretern an die Landesregierung erweckt den Anschein, als sei Düsseldorf Schuld an der Misere Auf der Schanze. Tatsache aber ist, dass sie für den konkreten Einzelfall Auf der Schanze nicht verantwortlich ist. Die Staatskanzlei in Düsseldorf teilte uns mit, dass entsprechende Festlegungen, »wenn überhaupt – der Regionalplan macht«. »Gelbe Karten« für Rheda-Wiedenbrück Die städtische Delegation erhielt bei ihrem Besuch in Detmold zwei »gelbe Karten«. Zum einen kritisierten die Gesprächspartner bei der Regierungspräsidentin, dass »die Stadt Genehmigungen von Bebau-

23 Der Regionalentwicklungsplan sieht eine Freihaltung der früheren Langenberger Bahntrasse vor. ungen auf der Bahnstrecke Rheda- Langenberg erteilte, obwohl es im Vorfeld hierzu anderslautende Stellungnahmen der Bezirksregierung gegeben hat«. Demnach hätte die Stadt wissen müssen, dass ihr Vorstoß zur Überbauung der Bahntrasse im Bereich Auf der Schanze beim Regierungspräsident »auf Granit« stößt. Warum wurde nach alter Verwaltungsweisheit nicht »in den Vorgang geschaut«? Wieso wussten die Gutachter nicht, dass die Überbauung einer stillgelegten Bahntrasse ausgeschlossen ist? Auch die Machbarkeitsstudie für die Errichtung der Stadthalle sieht eine Überbauung der Langenberger Bahntrasse vor. Stadt und Rat sind klug beraten, wenn sie bei der aktuellen Entwicklung des Konzepts für die neue Stadthalle die Bahntrasse von vornherein frei halten. Aber möglicherweise beziehen die konkreten Pläne die Trasse ohnehin nicht ein. Zum anderen wiesen die Gesprächspartner in Detmold auf ihre langjährige Forderung hin, die sehr gemischte Struktur (Gemengelage) am Feldhüser Weg planungsrechtlich zu fassen. Bisher ist es der Stadt nicht gelungen, diese schwierige Situation endgültig zu klären. Die Bezirksregierung räumt andererseits ein, dass die erforderlichen planungsrechtlichen Festsetzungen schwierig zu realisieren sind. Die ungeklärte planungsrechtliche Situation ermuntert Investoren zu Klagen gegen die Stadt. Aktuell muss sie sich in zwei Fällen gegen die gewünschte Erweiterung von Einzelhandelsunternehmen mit Veränderungssperren wehren. Sollte das Gericht die Veränderungssperren kippen, muss die Stadt die Konflikte nach § 34 Baugesetzbuch bewerten. Dann aber kann das Bauamt nur prüfen, ob sich das Bauvorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Weder Art und Maß der baulichen Nutzung, noch die Bauweise oder die Eigenart der näheren Umgebung werden durch das Gesetz definiert. Im Zusammenhang mit der angestrebten Umnutzung des MAX BAHR-Baumarktes wurde gegen die Stadt kein Gerichtsverfahren eingeleitet. Hier laufen die Kontakte problemlos. Schlechte Aussichten für Investoren auf dem Wonnemann-Areal Schwierig ist die Situation für die Investoren bei dem früheren Wonnemann-Areal. Der Regionalplan weist es als Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich (GIB) aus. Die Bezirksregierung schließt deswegen dort eine Nutzung für den großflächigen Einzelhandel aus, teilte sie bei dem Gespräch mit der Delegation aus Rheda- Wiedenbrück mit. Die Stadt wird hier den Bebauungsplan »im Sinne des GIB weiter fortführen, da kurzfristig keine andere Nutzung planungsrechtlich abgesichert werden kann«, so Inga Linzel. Grünes Licht für Biomarkt Der auf dem Gelände der ehemaligen Firma Mallwitz (Bielefelder Straße) geplante 549 qm große Biomarkt ist indes »als Nahversorgungsstandort in städtebaulich integrierter Lage« und auf Grund der Flächengröße erlaubt, teilte die Fachbereichsleiterin mit. Raimund Kemper

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