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Das Stadtgespräch August 2019

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Die aktuelle Ausgabe des Rheda-Wiedenbrücker Stadtgesprächs für August 2019

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16 Das Stadtgespräch Reitsport-AG der Kooperation Gesamtschule – Pferdeschule Hartmann: Freude über eine Auszeichnung des Reitsportdachverbandes FN und erworbene Reiterabzeichen AUSZEICHNUNG FÜR KOOPERATION ZWISCHEN GESAMTSCHULE UND PFERDESCHULE HARTMANN 28 Mädchen und Jungen freuen sich über Reiterabzeichen (Kem) Die Gesamtschule und die Pferdeschule Hartmann können sich über eine besondere Ehre freuen: Nach einer eingehenden Überprüfung ihres kooperativen Reitunterrichts durch die Deutsche Reiterliche Vereinigung – »Fédération Equestre Nationale« (FN), dem Dachverband aller Züchter, Reiter, Fahrer und Voltigierer in Deutschland, erhielten die Beteiligten jetzt aus den Händen von Claudia Elsner ein Zertifikat für diese herausragende Zusammenarbeit. Die Auszeichnung durch den Verband fand vor den Ferien im Rahmen der Überreichung der Reiterabzeichen an die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler statt. Insgesamt haben Neu im Aktivita! Ab dem 02.09.2019 bieten wir folgende Kurse an: (Präventionskurse nach §20 SGB, teilweise Übernahme der Kursgebühr durch die Krankenkassen möglich) nur drei Kooperationen in NRW dieses Zertifikat erhalten, was zugleich verdeutlicht, wie schwer diese Auszeichnung für den nicht alltäglichen Reitunterricht in der Schulzeit zu erwerben ist. Differenzierter Reitunterricht Zum Jahresende 2018 hatte Claudia Elsner gemeinsam mit Brigitte Hein vom Arbeitskreis Schulsport für die FN den gemeinsamen Reitunterricht der Gesamt- und Pferdeschule überprüft. Sie faszinierte insbesondere die auf die individuellen Bedürfnisse der Teilnehmenden zugeschnittene Differenzierung des Unterrichts in einen theore- 1. Beckenboden-Gymnastik 2. „Gesunder Rücken” – gesundheitsbewusstes Rückentraining 3. Gymnastik für Ältere (Seniorensport) 4. Mit Functional Training zur Ganzkörperkräftigung 5. Vitality – vital und gesund durch Ganzkörperkräftigungstraining 6. Vital und gesund durch Faszientraining Für weitere Informationen www.aktivita-recker.de oder 05242/377314 Aktivita - Gesundheitszentrum Hellweg 22 • 33378 Rheda-Wiedenbrück • Training: (05242) 377314 www.aktivita-recker.de

17 tischen und den nach verschiedenen Schwerpunkten gegliederten praktischen Teil, beispielsweise »Pferde putzen und pflegen«, »Futterarten« etc. Vorbildlich bewerteten sie auch die Aufteilung der Teilnehmenden auf jeweils eine Reithalle für die eher Unsicheren und Zurückhaltenden sowie für Reitende, die mit ihren Pferden schon kleine Hindernisse überspringen. Kurzum: »Alle pädagogischen Kriterien werden erfüllt«, so Claudia Elsner. Für die Durchführung des Reitunterrichts verantwortlich zeichnen die Gesamtschullehrerin Barbara Schüttmann sowie vom Reiterhof die Reitlehrerinnen Alina Peterburs, Franziska Rinne und Mareike Siebert. Sie gratulierten den 28 Teilnehmenden nach einjähriger Beteiligung an der Arbeitsgemeinschaft der Gesamtschule zu den erworbenen Basispässen und den Reitabzeichen 9 sowie 7. Der stellvertretende Gesamtschulleiter Dominik Heikel und Hubert Hartmann, Hausherr auf dem Reiterhof, waren mit diesem Tag sehr zufrieden. Sie freuen sich, dass die seit drei Jahren bestehende Arbeitsgemeinschaft so erfolgreich läuft. Die Teilnehmenden nähmen mit Freude an der AG teil. Für viele Mädchen und Jungen sei sie ein Ausgleich zum Schulalltag. Ausdrücklich dankten Dominik Heikel und Hubert Hartmann sowie Claudia Elsner dem ebenfalls anwesenden Geschäftsführer Hans Carree jun. vom Autohaus Lückenotto sowie der LVM-Versicherung Berhorn für die Unterstützung des Schulsport-Projekts. »Ohne diese Hilfe könnten wir die Reitsport-AG nicht durchführen«, so der Stv. Schulleiter. Die Reit-AG ist eine der über 40 von der Gesamtschule angebotenen Arbeitsgemeinschaften. Sonderabschreibung beim Mietwohnungsneubau Der Bundesrat hat am 28. Juni 2019 umfangreichen Sonderabschreibungen beim Mietwohnungsneubau zugestimmt. Nach Unterzeichnung des Bundespräsidenten können nun erhebliche steuerliche Förderungen beim Mietwohnungsneubau in Kraft treten. Die neue Sonderabschreibung ist in § 7b EStG verankert und kann ausschließlich für neue Wohnungen in Anspruch genommen werden. Neben der regulären Abschreibung von regelmäßig 2 % soll sie im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden 3 Jahren bis zu jährlich 5 % betragen. Damit können in den ersten vier Jahren insgesamt 28 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Weitere Voraussetzung für die Sonderabschreibung ist, dass durch die Baumaßnahme neuer, bisher nicht vorhandener Wohnraum in einem Gebäude geschaffenen wird, welches zur entgeltlichen Überlassung zu Wohnzwecken geeignet ist. Nicht begünstigt ist jedoch die vorübergehende Überlassung zu Wohnzwecken, wie beispielsweise bei Ferienwohnungen. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten dürfen daneben TEUR 3 je qm nicht übersteigen. Das Übersteigen der Kosten führt zum vollständigen Ausschluss der Förderung. Um in den Genuss der Begünstigung zu kommen und diese auch behalten zu dürfen, muss die Wohnung im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden 9 Jahren der entgeltlichen Überlassung zu Wohnzwecken dienen. Ein Verstoß gegen diese Voraussetzungen führt zum rückwirkenden Verlust der Förderung. Begünstigt sind jedoch nicht unbedingt die tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Die Bemessungsgrundlage für die Begünstigung ist auf maximal TEUR 2 je Quadratmeter begrenzt. Das heißt, dass darüberhinausgehende Aufwendungen lediglich im Rahmen der regulären Abschreibung in Höhe von 2 % berücksichtigt werden können. Robert Bäumker Der Autor ist Steuerberater in der Kanzlei Wortmann & Partner & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft · Steuerberatungsgesellschaft, Rheda-Wiedenbrück

Das Stadtgespräch - Magazin für Rheda - Wiedenbrück

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