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Das Stadtgespräch April 2019

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24 Das Stadtgespräch Abussreinigung Kupferstraße 6 | Rheda-Wiedenbrück Tel. 05242-93750 | 24-Stunden Notdienst Kanzlei Zur Porta Rechtsanwältin C.J. Venhaus Ihre Rechtsanwaltskanzlei an der Ems für Miet- und Wohnungseigentumsrecht (Tätigkeitsschwerpunkt) Wasserstraße 1 33378 Rheda-Wiedenbrück Tel.: 05242 / 40 56 106 BREITE ZUSTIMMUNG FÜR HANDLUNGSKONZEPT ZUR LÖSUNG DER PROBLEME DER OSTEUROPÄER Stadt verwal tung kann vier neue sozial-inte grative Stellen noch nicht besetzen Das städtische Handlungskonzept für die Lösung der dringenden migrations- und sozialpolitischen Fragen aus den Zuzügen osteuropäischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für Rheda- Wiedenbrück fand bei allen Fraktionen im Ausschuss für Soziales, Migration und Sport einhellige Zustimmung. Das unter der Federführung des Ersten Beigeordneten Dr. Georg Robra entstandene Konzept liefert zugleich die von der CDU-Fraktion bei der Verabschiedung des Haushalts 2019 im vergangenen Dezember eingeforderte Beschreibung für die Aufgaben der vier neuen Dienstposten im sozial-integrativen Bereich der Stadtverwaltung. Auf unsere Nachfrage erfuhren wir von dem Fraktionsvorsitzenden der CDU, Uwe Henkenjohann, dass vor einer Streichung des auf ihre Initiative hin erlassenen Freigabevermerks für die vier Stellen zuerst die zwingend notwendige Beendigung der 1,5 Mio. Euro hohen jährlichen Ausschüttung aus dem Eigenbetrieb Abwasser an den städtischen Haushalt kompensiert sein müsse. Auf die Dringlichkeit der Lösung dieser finanziellen Herausforderung hatte die haushaltspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Sabine Hornberger, in Übereinstimmung mit der sozialdemokratischen Fraktion auch bei der Haushaltsverabschiedung hingewiesen. Die vier neuen Dienstposten verursachen bei ihrer Besetzung jährliche Personalkosten in Höhe von 264.000 Euro. »Eine Gegenfinanzierung durch die Kämmerei, Frau Zeller, wäre auch begrüßenswert. Vielleicht können andere Standards aus älterer Vergangenheit im Gegenzug abgebaut werden?«, so Uwe Henkenjohann. Freiwillige Unterstützung durch die Firma Tönnies Sabine Hornberger warf bekanntlich bei der Haushaltsberatung ebenfalls die Frage auf, inwieweit die Arbeitgeberseite in die Pflicht genommen werde aus den Zuzügen der osteuropäischen Menschen entstehende Missstände zu bekämpfen. Aktuell unterstützt die Firma Tönnies die Stadtverwaltung bei der im Juli 2015 gemeinsam mit der VHS-FARE gestarteten Willkommensagentur für osteuropäische Arbeitnehmer (Beratungstätigkeit) sowie bei der städtischen Wohnraumkontrolle mit einem jährlich freiwilligen Beitrag in Höhe von 125.000 Euro. In diesem Zusammenhang ist es erwähnenswert, dass der Erste Beigeordnete der Stadtverwaltung das Verantwortungsbewusstsein des Unternehmens für die Stadtgesellschaft in Rheda-Wiedenbrück sehr hoch einschätzt. Er stehe in einem ständigen Dialog mit der Firma, erfuhren wir von ihm. Ausdrücklich lobte er zudem die von gegenseitigem Vertrauen geprägten Gespräche. Stadtgesellschaft & Zugezogene Der Erste Beigeordnete der Stadtverwaltung, Dr. Georg Robra, setzt sich mit der aus den Zuzügen der osteuropäischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ihrer Familien erwachsenen sozialen Frage intensiv auseinander, seit er Sozialdezernent ist, erfuhren wir im Gespräch mit ihm. Er sieht in ihr die vorrangig zu lösende Aufgabe der Gegenwart. Der Beigeordnete gewann zudem die Überzeugung, in der Bevölkerung sei das Bewusstsein dafür gewachsen, dass die mittlerweile 5300 Polen, Rumänen und Bulgaren (über 10 % der Gesamtbevölkerung) ein Teil der Stadtgesellschaft geworden sind – und damit auch ihre Lebensumstände. Chronologisch betrachtet brachte der in der ersten Hälfte dieses Jahrzehnts gebildete Runde Tisch (mit Vertretern der Stadtverwaltung, der Parteien und verschiedener gesellschaftlichen Kräfte sowie der Firma Tönnies) erstmals unterschiedliche Interessen im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Werkvertragsarbeitern zum Ausgleich, resümiert der seit drei Jahren in Rheda-Wiedenbrück tätige Dr. Georg Robra aufgrund der ihm vorliegenden Aktenlage und Berichte. Die Ergebnisse des Runden Tisches schlugen sich beispielsweise bis heute sichtbar nieder in der von Gudrun Bauer wahrgenommenen Funktion einer Ombudsfrau und den festgelegten Mindestwohnstandards für Werkvertragsarbeiter-Wohnungen sowie der Kontrolle der mittlerweile 300 Quartiere und Wohnungen für Osteuropäer und der vorerst bis zum 31.12.2019 laufenden Willkommensagentur. Wohnmindeststandards Nach den Mindeststandards müssen in den Unterkünften die Nutzflächen aller den Bewohnern zur Verfügung stehenden Bereiche, z. B. Wohnen, Sanitär etc. mindestens eine Größe von 10 qm pro Person haben. In den Schlafräumen müssen jedem Bewohner 6 qm Nutzfläche zur Verfügung stehen. Jeweils sechs Menschen haben einen Anspruch auf mindestens eine Dusche, ein Waschbecken und ein WC. Jede Wohnung muss über einen Wohnund Kochbereich mit angemessen großem Tisch und Sitzmöglichkeit für jeden Bewohner verfügen. Bis zu acht Personen können sich ei-

25 Dr. Georg Robra, Erster Beigeordneter nen Herd mit vier Kochmöglichkeiten teilen. Zwischenzeitlich ist der am »Runden Tisch« erzielte Mehrwert nicht mehr an allen Stellen so erkennbar, haben einige der seinerzeit Beteiligten festgestellt, berichtet Dr. Georg Robra über seine Beobachtungen. Diese Erfahrung untermauern die von ihm initiierte und auf wissenschaftlicher Basis im vergangenen Jahr erstellte »Qualitative Auswertung zur Darstellung der Lebens- und Arbeitsbedingungen von südosteuropäischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Rheda-Wiedenbrück« sowie die Berichte der Wohnraumkontrolleure. Wohnmängel Für die Osteuropäer befinden sich nicht selten völlig ungeeignete oder gar baufällige Wohnungen auf dem Markt: Schimmel, fehlende Brandschutzvorkehrungen, illegal als Unterkünfte genutzte Gewerbeimmobilien, unterschrittene Mindeststandards gehören zu den immer wieder von den Prüfern festgestellten Mängeln. Im Ausschuss für Soziales, Migration und Sport berichtete der Erste Beigeordnete in diesem Zusammenhang von mehreren anhängigen Gerichtsverfahren. Zudem seien nicht selten überteuerte Wohnungen auf dem Markt: 200, 250 oder mitunter 300 Euro pro Bett und Monat lassen die Herzen der Vermieter bei beispielsweise 18 Personen in einem Quartier natürlich höher springen. Dr. Georg Robra wies in unserem Gespräch eindringlich darauf hin, dass »die Frage der Verantwortung bei jedem einzelnen beginnt: Wie viel Fläche lasse ich jedem einzelnen? An wen vermiete ich was zu welchen Konditionen? Und wie nehme ich meine Rolle in der Stadtgesellschaft wahr«? Clearinggespräche Der Erste Beigeordnete sagte weiter: »Bis zu 300 Osteuropäer versuchen derzeit jeden Monat in dieser Stadt Fuß zu fassen. Vor allem Familien mit Kindern wollen hier bleiben. Eine Begrenzung kann es nicht geben: Das EU-Recht sieht eine Freizügigkeit in Europa vor – wenn die betreffenden Personen ein Beschäftigungsverhältnis nachweisen, von dem sie ihren eigenen Lebensunterhalt bestreiten können«. Und weiter: »Wir wollen wissen, wer in unserer Stadt wohnen möchte«. Das neue Handlungskonzept sieht für alle osteuropäischen Neuankömmlinge ein so genanntes Clearinggespräch vor. Es sieht im Meldewesen die Prüfung aller Dokumente (Staatsangehörigkeit, Personenstandsurkunden etc.) vor sowie die Umsetzung der Wohnmindeststandards und des Wohnungsaufsichtsgesetzes (wird an Ort und Stelle überprüft), ferner der Arbeitssituation und des Krankenversicherungsschutzes. Über das erfolgreich durchgeführte Clearinggespräch erhalten die betreffenden Personen eine Bescheinigung zur Vorlage im Bürgerbüro. Sind die Unterlagen nicht vollständig oder nicht richtig ist eine Anmeldung im Bürgerbüro nicht möglich. Pro Antragsverfahren brauchen die städtischen Mitarbeiter ein Mindestmaß von 20 bis 30 Minuten. Uwe Henkenjohann, Fraktionssprecher der CDU Kontrollen des Wohnraums und Wohnumfeldes Mit dem neuen Handlungskonzept will die Stadtverwaltung ebenfalls die Überwachung der Wohnsituation der Werkvertragsbeschäftigten intensivieren. Werden Fristen zur Beseitigung von Missständen nicht eingehalten oder festgestellte Verstöße nicht beseitigt, können Bußgelder je nach der Schwere des Einzelfalls gemäß Wohnungsaufsichtsgesetz NRW bis zu einer Höhe von 50.000 Euro verhängt werden. Ebenfalls bei den Themen »Abfall« und »ruhestörender Lärm« ist die Stadtverwaltung dran. Überquellende Müllcontainer und laute Zusammenkünfte in Männerquartieren sollen der Vergangenheit angehören. Das neue Handlungskonzept sieht beispielsweise vor, wenn es an bestimmten Anschriften oder durch bestimmte Personen zu Störungen oder Gefährdungen der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung kommt, dass der neu einzurichtende Ordnungsdienst involviert wird. Bildung Zu diesem Aspekt fordert Dr. Georg Robra: »Wir wollen gebildete Kinder«. Den Kindern der osteuropäischen Eltern sollen die gebotenen Bildungschancen, von der KITA bis zur Sekundarstufe I und II, vermittelt werden. Raimund Kemper Seit über 40 Jahren Partner mit Behandlung und Produkten! BERLINERSTR. 2 • 33330 GÜTERSLOH • TELEFON: 05241-20287

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